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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

<strong>ist</strong>, denn die Reproduktion einer 150 Jahre alten wohlbekannten<br />

Illustration verletzt per se niemandes Persönlichkeitsrechte. Ganz<br />

im Gegenteil dient die Illustration der Erklärung, warum so viele<br />

Zeugen wider die Tatsachen behaupteten, Menschenkörper könnten<br />

von selbst brennen und Blut sei ein guter Brennstoff. Ganze<br />

Generationen von Europäern wurden im Kindesalter durch die<br />

Lektüre von Märchen wie dem vom „Brennenden Paulinchen” sozialisiert,<br />

so dass es durchaus nicht von der Hand zu weisen <strong>ist</strong>,<br />

dass diese Geschichte an der Basis jener falschen Zeugenaussagen<br />

liegt. Dieses Beispiel zeigt, in welchem Ausmaß der Gutachter<br />

aufgrund seiner eigenen Sozialisation zur „Pietät“ (S. 12) gegenüber<br />

bestimmten h<strong>ist</strong>orischen Behauptungen zu einer rationalen<br />

Beurteilung eines Sachverhalts nicht in der Lage <strong>ist</strong>.<br />

In eine ähnliche Richtung deutet auch des Gutachters Bemerkung,<br />

er habe in anderem Zusammenhang „mehrere Karikaturen<br />

gesehen, die von schlechtem Geschmack zeugen“ (Zusatz, S. 1,<br />

bezüglich der Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung).<br />

Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten; auf jeden<br />

Fall aber <strong>ist</strong> Geschmack kein Kriterium der Wissenschaftlichkeit.<br />

Der Gutachter bezeichnet Bezüge des Autors Arnulf Neumaier<br />

auf Passagen des Alten Testaments als „antisemitisch“ (S. 24). In<br />

seiner populären Bedeutung bezeichnet dieses Adjektiv Personen,<br />

die Juden aus ethnischen bzw. rassischen Gründen prinzipiell ablehnen.<br />

Als eine Unterart des Rassismusvorwurfs wirkt der Antisemitismusvorwurf<br />

heutzutage jedoch auf äußerste Weise sozial<br />

ausgrenzend, ja bisweilen sogar ex<strong>ist</strong>enzvernichtend, kann also,<br />

falls er unberechtigt <strong>ist</strong>, als illegitimer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht<br />

Dritter betrachtet werden.<br />

Aus Neumaiers Äußerung, die vom Gutachter kritisiert wird,<br />

mag sich eine negative Wertschätzung bestimmter Aspekte des<br />

Alten Testaments und damit der jüdischen Religion ergeben. Allerdings<br />

lässt sich daraus nicht schlussfolgern, Neumaier hege den<br />

Juden gegenüber eine rassische bzw. rass<strong>ist</strong>ische Abneigung prinzipieller<br />

Natur. Da Neumaier sich ebenso abschätzig über die<br />

Grundlage der chr<strong>ist</strong>lichen Religion äußert (erste Seite seines Beitrages),<br />

indem er sich über den chr<strong>ist</strong>lichen Auferstehungsglauben<br />

mokiert, we<strong>ist</strong> Neumaiers Polemik eher auf eine athe<strong>ist</strong>ische Ein-<br />

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