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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

Jahren der BR Deutschland, denn dann würde es sich bei Deutschland<br />

um einen Polize<strong>ist</strong>aat handeln. 145 Die Entwicklung in den<br />

Jahren danach hat die Befürchtung Prof. Mußmanns leider bestätigt,<br />

denn der Abbau der Grundrechte ging seither munter weiter.<br />

Die Ausführungen dieses Experten für Polizeirecht waren für<br />

mich eine wichtige Bestätigung dafür, dass ich nicht unter einer<br />

subjektiven Verzerrung der Realität leide, wenn ich zu ähnlichen<br />

Schlußfolgerungen gelange. Es war aber auch eine Bestätigung<br />

für meine Auffassung, dass es höchste Zeit <strong>ist</strong>, sich gegen diesen<br />

Grundrechtsverfall zu wehren, denn es <strong>ist</strong> ohne Zweifel einfacher,<br />

Fehlentwicklungen auf einen polizeilichen Überwachungsstaat hin<br />

in seinen Anfängen zu stoppen und umzukehren, als wenn man<br />

sich dem vollentwickelten Polize<strong>ist</strong>aat gegenüber sieht. „Wehret<br />

den Anfängen!“ war in den 1960er und 1970er Jahren angebracht.<br />

Heute müssen wir Bürger uns gegen den mittlerweile recht weit<br />

fortgeschrittenen Grundrechtsverfall wehren!<br />

IV. Rechtslage<br />

1. Oberste Richtlinie<br />

Bevor ich mich nachfolgend zur momentanen herrschenden<br />

Rechtslage mit Bezug auf meinen Fall äußere, möchte ich darlegen,<br />

dass für mich als oberste Richtlinie nicht etwa das deutsche<br />

Grundgesetz gilt oder irgendwelche Interpretationen desselben<br />

durch das deutsche Bundesverfassungsgericht, und zwar alleine<br />

schon deshalb, weil sich meine Aktivitäten weit über den deutschen<br />

Rechtsraum hinaus erstreckten. Statt dessen dient mir Immanuel<br />

Kants Kategorischer Imperativ als oberster Leitstern: 146<br />

„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich<br />

als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten<br />

kann.“<br />

145 S. Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), S. 520.<br />

146 Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Riga 1788, S. 54 (§ 7 „Grundgesetz<br />

der reinen praktischen Vernunft“; neu: Meiner, Hamburg 2003, S. 41); auch zitiert in<br />

meinen Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), S. 541.<br />

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