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Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei

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GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />

cher Veröffentlichungen neuerdings durch Volksabstimmung<br />

entschieden?<br />

ii. Die BPjM führt weiterhin aus: „Jedoch <strong>ist</strong> die Prämisse des<br />

Werkes – die Annahme, dass der Holocaust nicht stattgefunden<br />

hat – bereits so fehlerhaft“. Dazu <strong>ist</strong> folgendes zu<br />

erwidern:<br />

1. Der Begriff „Holocaust“ <strong>ist</strong> völlig undefiniert. Tatsächlich<br />

<strong>ist</strong> das Thema meines Werkes lediglich die Untersuchung<br />

der behaupteten Massenvernichtung in Menschengaskammern<br />

von Auschwitz. Der Gesamtkomplex<br />

der angeblichen Judenvernichtung im Zweiten Weltkrieg<br />

wird in meinem Gutachten gar nicht behandelt.<br />

2. Das Ergebnis einer Untersuchung kann nicht von Anfang<br />

an festgelegt sein, sonst kann man sich die Untersuchung<br />

sparen. Als Ausgangsvermutung <strong>ist</strong> aber, wie<br />

zuvor dargelegt, jede Hypothese legitim. Ob ich also am<br />

Anfang meiner Untersuchung davon ausgehe, dass es<br />

Menschengaskammern gab, oder ob ich vom Gegenteil<br />

ausgehe, <strong>ist</strong> völlig gleichberechtigt und daher irrelevant.<br />

Wenn man jur<strong>ist</strong>isch argumentiert, wäre allerdings nach<br />

dem Motto „in dubio pro reo“ anfangs davon auszugehen,<br />

dass die Tatwaffe und die Tat nicht ex<strong>ist</strong>ierten, bis<br />

das Gegenteil bewiesen <strong>ist</strong>. Insofern war mein Ansatz<br />

völlig legitim und korrekt.<br />

3. Nach dem Motto „de omnibus dubitandum est“ – an allem<br />

muss gezweifelt werden – <strong>ist</strong> der anfängliche Zweifel<br />

an der Ex<strong>ist</strong>enz des Behaupteten gerade Beweis meiner<br />

wissenschaftlichen, weil kritischen Einstellung.<br />

Wenn ich diese Zweifel aufrecht erhalten will, muss ich<br />

sie freilich mit Argumenten untermauern, und genau das<br />

habe ich in meinem Gutachten getan.<br />

4. Die BPjM <strong>ist</strong> kein staatliches Institut zur Feststellung,<br />

was richtig, falsch oder fehlerhaft <strong>ist</strong>.<br />

5. Selbst wenn mein Gutachten fehlerhaft sein sollte, bewiese<br />

das nicht dessen Unwissenschaftlichkeit.<br />

d) Fazit: Die Verfasser dieses Indizierungsbeschlusses sind offenbar<br />

wissenschaftliche Analphabeten.<br />

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