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Kompendium der Flugmedizin - Luftwaffe

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Nach 5 Jahren Flugdienst erfolgt bei JET- und HUB-Piloten eine MRT-Nachuntersuchung<br />

<strong>der</strong> HWS und LWS (ZDv 46/6 Ziffer 240).<br />

Nach schweren Verletzungen (z.B. Polytrauma bei Verkehrsunfall), nach größeren chirurgischen<br />

therapeutischen Eingriffen im Bereich <strong>der</strong> Extremitäten (z.B. bandplastische Operationen)<br />

und <strong>der</strong> Wirbelsäule (z.B. nach Bandscheibenoperationen), bei <strong>der</strong> Diagnose einer Erkrankung<br />

des rheumatischen Formenkreises (z.B. Morbus Bechterew) und bei therapieresistenten<br />

Beschwerden des Bewegungssystems (Arthrosen, degenerative Wirbelsäulenerkrankungen)<br />

erfolgt zur Neubeurteilung <strong>der</strong> WFV eine Teiluntersuchung am FlMedInstLw. Dafür<br />

wird eine interdisziplinäre Begutachtung angestrebt (z.B. bandscheibenbedingte Erkrankungen<br />

<strong>der</strong> Wirbelsäule mit den Fachgruppen (FG) Radiologie und FG Neurologie/Psychiatrie;<br />

rheumatische Erkrankungen mit den FG Innere Medizin und FG Labor; Tinnitus/Vertigo mit<br />

<strong>der</strong> FG HNO). Führen die festgestellten Verän<strong>der</strong>ungen des Bewegungssystems zu einer<br />

Belastungsmin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung im Luftfahrzeug, o<strong>der</strong> können diese Verän<strong>der</strong>ungen<br />

durch den Flugdienst verschlimmert werden, so ist die WFV-II nicht mehr gegeben.<br />

Entspricht ein Untersuchter nicht den festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> WFV, so kann auf Antrag<br />

eine fliegerärztliche Son<strong>der</strong>genehmigung (SG) erteilt werden. Die Verfahrensweise für<br />

die Erteilung einer Son<strong>der</strong>genehmigung (WFV-Grad I, II und III) ist in <strong>der</strong> ZDv 46/6 (Teil A<br />

Kapitel 1 IV. Fliegerärztliche Son<strong>der</strong>genehmigung 117. bis 122.) festgelegt. Eine Son<strong>der</strong>genehmigung<br />

darf nicht erteilt werden, wenn eine Gesundheitsstörung durch den Flugdienst<br />

verschlimmert werden kann.<br />

23.4 Strahlflugzeuge mit Schleu<strong>der</strong>sitzen (Jet)<br />

23.4.1 Rettungsausschuss mit dem Schleu<strong>der</strong>sitz<br />

Der Rettungsausschuss mit dem Schleu<strong>der</strong>sitz stellt die höchste Belastungsform beim Fliegen<br />

eines militärischen Luftfahrzeuges dar. Der Schleu<strong>der</strong>sitz hat schon tausenden Piloten<br />

und Besatzungsmitglie<strong>der</strong>n das Leben gerettet und stellt nach Erfindung des Fallschirms die<br />

bedeutendste Errungenschaft <strong>der</strong> Luftrettungsmittel dar (FOWLIE).<br />

1944 erfolgte erstmals <strong>der</strong> Serieneinbau von Schleu<strong>der</strong>sitzen in Kampfflugzeugen.<br />

Um ein Überleben <strong>der</strong> Besatzungen bzw. das Verletzungsrisiko <strong>der</strong> Wirbelsäule (Gliedmaßen)<br />

bei einem notwendigen Rettungsausschuss mit dem Schleu<strong>der</strong>sitz zu minimieren, for<strong>der</strong>t<br />

MARTIN (zitiert bei BÖGER/KIRCHHOFF) folgende technische Anfor<strong>der</strong>ungen an das<br />

Rettungssystem Schleu<strong>der</strong>sitz:<br />

- die Spitzenbeschleunigung sollte den Wert von 21 G nicht überschreiten,<br />

- das Anwachsen <strong>der</strong> Beschleunigung sollte nicht mehr als 300 G/s. betragen,<br />

- bei <strong>der</strong> Einwirkung dieser Beschleunigung sollte <strong>der</strong> Körper in einer Lage gehalten werden,<br />

die sicherstellt, dass die Rückenwirbel vertikal übereinan<strong>der</strong> stehen.<br />

Die Leistungsfähigkeit des Rettungssystems Schleu<strong>der</strong>sitz zeigt sich auch darin, das sich<br />

<strong>der</strong> Pilot/Waffensystemoffizier (WSO) auch am Boden stehend erfolgreich retten kann<br />

(0-0-Fähigkeit des Rettungssystems Schleu<strong>der</strong>sitz).<br />

Aus <strong>der</strong> Begutachtungsmedizin wissen wir, dass Wirbelkörper eine erhebliche Festigkeit unter<br />

axialer Belastung aufweisen. Nach Untersuchungen von SONODA ergaben sich für Personen<br />

im 4.-5.Lebensjahrzehnt für den Halswirbelkörper im Mittel Bruchlasten von 370kg<br />

(3700 N), für den Lendenwirbelkörper 730kg (7300 N). Jenseits des 45. Lebensalters nimmt<br />

die Druckfestigkeit aufgrund des physiologischen Alterungsprozesses ab.<br />

23-328 <strong>Kompendium</strong> <strong>der</strong> <strong>Flugmedizin</strong> Kap. 23 – Orthopädie

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