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Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA

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Übereinstimmung, wie diese Gewalt zu definieren<br />

ist. So heißt es in der Pekinger Erklärung und<br />

Aktionsplattform 1995:<br />

„Der Begriff ,Gewalt gegen Frauen‘ bezeichnet<br />

jede Handlung geschlechtsbezogener Gewalt,<br />

die der Frau körperlichen, sexuellen oder psychischen<br />

Schaden oder Leid zufügt oder zufügen<br />

kann, einschließlich der Androhung derartiger<br />

Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen<br />

Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im<br />

Privatleben. Infolgedessen umfasst Gewalt gegen<br />

Frauen unter anderem folgende Formen:<br />

körperliche, sexuelle und psychische Gewalt in<br />

der Familie, namentlich auch Misshandlung von<br />

Frauen, sexueller Missbrauch von Mädchen im<br />

Haushalt, Gewalt im Zusammenhang mit der<br />

Mitgift, Vergewaltigung in der Ehe, Verstümmelung<br />

der weiblichen Geschlechtsorgane und<br />

andere traditionelle, für die Frau schädliche<br />

Praktiken, Gewalt außerhalb der Ehe und<br />

Gewalt im Zusammenhang mit Ausbeutung;<br />

körperliche, sexuelle und psychische Gewalt in<br />

der Gemeinschaft, so auch Vergewaltigung,<br />

Missbrauch, sexuelle Belästigung und Einschüchterung<br />

am Arbeitsplatz, an Bildungseinrichtungen<br />

und anderswo, Frauenhandel<br />

und Zwangsprostitution;<br />

vom Staat ausgeübte oder geduldete körperliche,<br />

sexuelle und psychische Gewalt, wo<br />

immer sie auftritt.“ 3<br />

Diese Definition, die in ähnlicher Form auch in der<br />

Deklaration zur Eliminierung jeder Form von Gewalt<br />

an Frauen verwendet wird, spricht nicht nur viele<br />

Formen der Gewalt an, sondern nennt auch alle<br />

Bereiche, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen<br />

an Frauen kommt. Gewalt (an Frauen) wird<br />

in der Pekinger Aktionsplattform auch eindeutig als<br />

gesellschaftliches Problem definiert, das negative<br />

Auswirkungen auf die Staatengemeinschaft hat:<br />

„Gewalt gegen Frauen ist ein Hindernis auf dem<br />

Weg zur Verwirklichung der Ziele der Gleichberechtigung,<br />

der Entwicklung und des Friedens.<br />

Gewalt gegen Frauen verstößt gegen die<br />

Menschenrechte und Grundfreiheiten der Frau<br />

und beeinträchtigt oder verhindert deren Wahrnehmung.<br />

Das Problem, dass seit langem ver-<br />

10<br />

absäumt wird, diese Rechte und Freiheiten im<br />

Falle von Gewalt gegen Frauen zu schützen und<br />

zu fördern, betrifft alle Staaten und sollte in Angriff<br />

genommen werden. In allen Gesellschaften sind<br />

Frauen und Mädchen in unterschiedlichem Ausmaß<br />

und unabhängig von Einkommen, Gesellschaftsschicht<br />

oder Kultur der physischen,<br />

sexuellen und psychischen Misshandlung ausgesetzt.<br />

Die niedrige soziale und wirtschaftliche<br />

Stellung der Frau kann sowohl Ursache als auch<br />

Folge der Gewalt gegen Frauen sein.“ 4<br />

Hieraus wird ersichtlich, dass auch gesellschaftliche<br />

Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen<br />

und Mädchen als Gewalt – nämlich als strukturelle<br />

Gewalt – zu definieren sind. Diese lässt sich anhand<br />

von Berechnungen der Vereinten Nationen verdeutlichen.<br />

Etwa zwei Drittel der weltweit verrichteten<br />

Arbeit wird von Frauen geleistet; dafür erhalten<br />

sie ein Zehntel des gesamten Einkommens und<br />

besitzen ein Hundertstel des Weltvermögens. 5<br />

2. DIE FORMEN DER GEWALT<br />

Einige Forscher beschränken sich in ihren Versuchen<br />

Gewalt zu definieren schon im Ansatz auf den<br />

Singular und sprechen von einer Form der Gewalt.<br />

So erklären Gelles und Straus (USA) Gewalt als<br />

Handlung, die eine andere Person absichtlich<br />

physisch verletzt. Gewalt wird hier mit physischer<br />

Gewalt gleichgesetzt. Weiter gefasst ist der Gewaltbegriff<br />

der britischen Wissenschafterin Liz Kelly. Sie<br />

schließt in ihre Definition von Gewalt (an Frauen)<br />

auch sexuelle und psychische Gewalt ein und spricht<br />

von einem „Kontinuum von Gewalt“. In ihren Studien<br />

hat Kelly festgestellt, dass die Art und Weise, wie<br />

Frauen Gewalt erfahren, einen individuellen Prozess<br />

darstellt, der vom Bewusstseinsstand der einzelnen<br />

Frau abhängig ist. Wird z.B. Vergewaltigung in der<br />

Ehe von betroffenen Frauen anfangs noch als eheliches<br />

Recht des Mannes empfunden und somit nicht<br />

als Gewalt definiert, kann sich diese Sichtweise nach<br />

einiger Zeit durchaus ändern.<br />

Mittlerweile herrscht weitgehender Konsens darüber,<br />

dass Gewalt, in diesem Fall Gewalt in der Familie /<br />

im sozialen Nahraum, über physische Gewalt<br />

hinausgeht. Psychische und sexuelle Gewalt stellen<br />

3 United Nations: The Beijing Declaration and the Platform for Action, Fourth World Conference on Women Beijing, China,<br />

4-15 September 1995, New York 1996, S. 36.<br />

4 a. a. O.<br />

5 Vgl. Seager, J. /Olson, A.: Der Frauenatlas. Daten, Fakten und Informationen zur Lage der Frauen auf unserer Erde, Frankfurt am<br />

Main 1986.

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