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Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA

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Einverständnis: Die Frauenhausmitarbeiterinnen<br />

arbeiten im Auftrag und mit dem Einverständnis<br />

der Frau.<br />

Parteilichkeit: Die Rolle der Frauenhausmitarbeiterin<br />

ist ähnlich der einer Anwältin. Es werden<br />

im Frauenhaus keine Beratungen gemeinsam mit<br />

dem Mann durchgeführt; sollte dies gewünscht<br />

werden, wird die Frau an eine Ehe- oder Familienberatungsstelle<br />

weitervermittelt.<br />

Selbstbestimmungsrecht: Die Frau trifft ihre Entscheidungen<br />

selbst; die Mitarbeiterinnen müssen<br />

diese Entscheidungen respektieren.<br />

Frauen helfen Frauen: Nur Frauen arbeiten in<br />

Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen, da<br />

die betroffenen Frauen auf Grund der negativen<br />

Erfahrungen meist kein Vertrauen zu Männern<br />

haben. Außerdem soll signalisiert werden, dass<br />

Frauen selbstständig und „stark“ sind.<br />

Die Angebote der autonomen Frauenhäuser<br />

24-Stunden-Notruf (nicht in allen Frauenhäusern);<br />

24-Stunden-Aufnahme ins Frauenhaus;<br />

keine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts<br />

(Frauen und Kinder können so lange wie nötig<br />

bleiben und mehrmals kommen);<br />

kostenlose Unterbringung und Hilfe für Frauen<br />

ohne Einkommen;<br />

Mitspracherecht der Bewohnerinnen bei der<br />

Organisation;<br />

Frauen helfen Frauen (nur Mitarbeiterinnen);<br />

Teamarbeit der Mitarbeiterinnen;<br />

Hilfe für Frauen und Kinder in allen Angelegenheiten<br />

(Unterkunft, Schutz, Beratung, Begleitung<br />

zu Polizei und Gericht, Existenzsicherung, Arbeitssuche,<br />

Wohnungssuche, Hilfe in allen Angelegenheiten,<br />

die Kinder betreffen wie Schule, Kindergarten<br />

und Probleme mit den Kindern, Nachbetreuung<br />

nach dem Frauenhausaufenthalt, etc.);<br />

Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit.<br />

Die Finanzierung<br />

Träger der Frauenhäuser sind meist gemeinnützige<br />

Vereine. Die Finanzierung erfolgt<br />

überwiegend durch Landesmittel,<br />

teilweise durch Bundesmittel sowie<br />

durch Spenden.<br />

Obwohl die Bezeichnung „Frauenhaus“ dies nicht<br />

zum Ausdruck bringt, sind mehr als die Hälfte der<br />

BewohnerInnen Kinder, die wiederum zu mehr als<br />

50% jünger als fünf Jahre sind. Eine qualifizierte<br />

Betreuung dieser Kinder ist dringend notwendig und<br />

wird in den meisten Häusern angeboten – wenngleich<br />

eine langfristige und kontinuierliche<br />

Finanzierung dieses Angebots bislang nur in<br />

wenigen Einrichtungen erreicht werden konnte.<br />

51<br />

Die Notwendigkeit von Frauenhäusern wird längst<br />

nicht mehr angezweifelt. Dennoch ist ihre Existenz in<br />

rechtlicher und finanzieller Hinsicht nur in Wien und<br />

Oberösterreich abgesichert. Eine gesetzliche Verpflichtung<br />

der Länder, Frauenhäuser einzurichten<br />

und ausreichend zu finanzieren, ist daher erklärtes<br />

Ziel der Frauenhausbewegung.<br />

2. 1. 2. Die Beratungsstellen<br />

Neben den vier ambulanten Frauenhausberatungsstellen<br />

gibt es in Österreich noch eine Reihe<br />

weiterer Beratungsstellen für Frauen in Gewaltbeziehungen:<br />

Familienberatungsstellen<br />

Frauenservicestellen<br />

Interventionsstellen<br />

Frauennotrufe<br />

Informationsstelle gegen Gewalt<br />

Familienberatungsstellen<br />

Zu den Familienberatungsstellen zählen u.a.<br />

spezialisierte Einrichtungen wie Männerberatungsstellen,<br />

Kinderschutzzentren und Beratungsstellen<br />

für Mädchen und Frauen. Sie bieten Unterstützung<br />

bei Gewalt in der Familie an. Die Versorgung ist vor<br />

allem in den Ballungszentren sehr gut. In den<br />

ländlichen Regionen wurde das Angebot in den<br />

letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut.<br />

Frauenservicestellen<br />

Frauenservicestellen, die es außer in Vorarlberg in<br />

jedem Bundesland gibt, haben ein vielfältiges<br />

Angebot, das auch Beratungen bei Gewalt in der<br />

Familie einschließt. Sie sind vor allem in jenen<br />

Regionen unverzichtbar, wo es weder Frauenhäuser<br />

noch andere auf Gewaltprobleme spezialisierte<br />

Beratungseinrichtungen gibt.<br />

Interventionsstellen<br />

Die als Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz<br />

(siehe „Nationales und internationales Recht“)<br />

geschaffenen Interventionsstellen unterstützen die<br />

von Gewalt Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer<br />

Rechte und bemühen sich um eine verbesserte<br />

Zusammenarbeit der involvierten Institutionen.<br />

Frauennotrufe<br />

Frauen werden wesentlich häufiger durch Bekannte<br />

und Verwandte als durch Fremde Opfer sexueller<br />

Gewalt. Notrufe für vergewaltigte Frauen stellen<br />

daher wichtige Hilfseinrichtungen dar. Auf Grund<br />

fehlender Finanzierung ist nur der Wiener Notruf<br />

rund um die Uhr erreichbar. Neben telefonischer<br />

bieten die Notrufe auch persönliche Beratung sowie<br />

Unterstützung bei z.B. Behördenwegen an.

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