Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA
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Einverständnis: Die Frauenhausmitarbeiterinnen<br />
arbeiten im Auftrag und mit dem Einverständnis<br />
der Frau.<br />
Parteilichkeit: Die Rolle der Frauenhausmitarbeiterin<br />
ist ähnlich der einer Anwältin. Es werden<br />
im Frauenhaus keine Beratungen gemeinsam mit<br />
dem Mann durchgeführt; sollte dies gewünscht<br />
werden, wird die Frau an eine Ehe- oder Familienberatungsstelle<br />
weitervermittelt.<br />
Selbstbestimmungsrecht: Die Frau trifft ihre Entscheidungen<br />
selbst; die Mitarbeiterinnen müssen<br />
diese Entscheidungen respektieren.<br />
Frauen helfen Frauen: Nur Frauen arbeiten in<br />
Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen, da<br />
die betroffenen Frauen auf Grund der negativen<br />
Erfahrungen meist kein Vertrauen zu Männern<br />
haben. Außerdem soll signalisiert werden, dass<br />
Frauen selbstständig und „stark“ sind.<br />
Die Angebote der autonomen Frauenhäuser<br />
24-Stunden-Notruf (nicht in allen Frauenhäusern);<br />
24-Stunden-Aufnahme ins Frauenhaus;<br />
keine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts<br />
(Frauen und Kinder können so lange wie nötig<br />
bleiben und mehrmals kommen);<br />
kostenlose Unterbringung und Hilfe für Frauen<br />
ohne Einkommen;<br />
Mitspracherecht der Bewohnerinnen bei der<br />
Organisation;<br />
Frauen helfen Frauen (nur Mitarbeiterinnen);<br />
Teamarbeit der Mitarbeiterinnen;<br />
Hilfe für Frauen und Kinder in allen Angelegenheiten<br />
(Unterkunft, Schutz, Beratung, Begleitung<br />
zu Polizei und Gericht, Existenzsicherung, Arbeitssuche,<br />
Wohnungssuche, Hilfe in allen Angelegenheiten,<br />
die Kinder betreffen wie Schule, Kindergarten<br />
und Probleme mit den Kindern, Nachbetreuung<br />
nach dem Frauenhausaufenthalt, etc.);<br />
Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit.<br />
Die Finanzierung<br />
Träger der Frauenhäuser sind meist gemeinnützige<br />
Vereine. Die Finanzierung erfolgt<br />
überwiegend durch Landesmittel,<br />
teilweise durch Bundesmittel sowie<br />
durch Spenden.<br />
Obwohl die Bezeichnung „Frauenhaus“ dies nicht<br />
zum Ausdruck bringt, sind mehr als die Hälfte der<br />
BewohnerInnen Kinder, die wiederum zu mehr als<br />
50% jünger als fünf Jahre sind. Eine qualifizierte<br />
Betreuung dieser Kinder ist dringend notwendig und<br />
wird in den meisten Häusern angeboten – wenngleich<br />
eine langfristige und kontinuierliche<br />
Finanzierung dieses Angebots bislang nur in<br />
wenigen Einrichtungen erreicht werden konnte.<br />
51<br />
Die Notwendigkeit von Frauenhäusern wird längst<br />
nicht mehr angezweifelt. Dennoch ist ihre Existenz in<br />
rechtlicher und finanzieller Hinsicht nur in Wien und<br />
Oberösterreich abgesichert. Eine gesetzliche Verpflichtung<br />
der Länder, Frauenhäuser einzurichten<br />
und ausreichend zu finanzieren, ist daher erklärtes<br />
Ziel der Frauenhausbewegung.<br />
2. 1. 2. Die Beratungsstellen<br />
Neben den vier ambulanten Frauenhausberatungsstellen<br />
gibt es in Österreich noch eine Reihe<br />
weiterer Beratungsstellen für Frauen in Gewaltbeziehungen:<br />
Familienberatungsstellen<br />
Frauenservicestellen<br />
Interventionsstellen<br />
Frauennotrufe<br />
Informationsstelle gegen Gewalt<br />
Familienberatungsstellen<br />
Zu den Familienberatungsstellen zählen u.a.<br />
spezialisierte Einrichtungen wie Männerberatungsstellen,<br />
Kinderschutzzentren und Beratungsstellen<br />
für Mädchen und Frauen. Sie bieten Unterstützung<br />
bei Gewalt in der Familie an. Die Versorgung ist vor<br />
allem in den Ballungszentren sehr gut. In den<br />
ländlichen Regionen wurde das Angebot in den<br />
letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut.<br />
Frauenservicestellen<br />
Frauenservicestellen, die es außer in Vorarlberg in<br />
jedem Bundesland gibt, haben ein vielfältiges<br />
Angebot, das auch Beratungen bei Gewalt in der<br />
Familie einschließt. Sie sind vor allem in jenen<br />
Regionen unverzichtbar, wo es weder Frauenhäuser<br />
noch andere auf Gewaltprobleme spezialisierte<br />
Beratungseinrichtungen gibt.<br />
Interventionsstellen<br />
Die als Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz<br />
(siehe „Nationales und internationales Recht“)<br />
geschaffenen Interventionsstellen unterstützen die<br />
von Gewalt Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer<br />
Rechte und bemühen sich um eine verbesserte<br />
Zusammenarbeit der involvierten Institutionen.<br />
Frauennotrufe<br />
Frauen werden wesentlich häufiger durch Bekannte<br />
und Verwandte als durch Fremde Opfer sexueller<br />
Gewalt. Notrufe für vergewaltigte Frauen stellen<br />
daher wichtige Hilfseinrichtungen dar. Auf Grund<br />
fehlender Finanzierung ist nur der Wiener Notruf<br />
rund um die Uhr erreichbar. Neben telefonischer<br />
bieten die Notrufe auch persönliche Beratung sowie<br />
Unterstützung bei z.B. Behördenwegen an.