Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA
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Gewalt in Beziehungen muss als Strafbestand<br />
gelten;<br />
hartes Durchgreifen der Polizei ist effektiver als<br />
Therapie;<br />
Therapie für Täter, um männliches Verhalten und<br />
die Einstellung gegenüber Frauen zu ändern.<br />
4. 2. Ursachen und Folgen von Gewaltanwendung<br />
gegenüber Frauen und<br />
Kindern (1992)<br />
Autorinnen: Elfriede Fröschl/Sylvia Löw<br />
Projekt „Über Liebe, Macht und Gewalt“ unter der<br />
Leitung von Prof. Erwin Ringel und Prof. Leopold<br />
Rosenmayr<br />
Durchführung:<br />
problemzentrierte Tiefeninterviews,<br />
Einbindung von statistischem Material, theoretischen<br />
Erkenntnissen und praktischen<br />
Erfahrungen,<br />
Differenzierung verschiedener Theorien und<br />
Erklärungsansätze.<br />
Ergebnisse:<br />
Individuelle Gewalt ist strukturell verankert, d.h.,<br />
neben individuellen Risikofaktoren ist die gesellschaftlich-kulturelle<br />
Minderbewertung der Frau die<br />
grundlegende Ursache für männliche Gewalt.<br />
Die untersuchten Gewaltbeziehungen waren von<br />
traditionellen Rollenbildern einer Partnerschaft<br />
geprägt.<br />
Gewalt wird als Handlungsmöglichkeit gelernt;<br />
Medien unterstützen die Selbstverständlichkeit<br />
der Gewaltanwendung.<br />
Fazit:<br />
Trotz der gesellschaftlichen Akzeptanz von Gewalt<br />
innerhalb gewisser Grenzen wird Gewalt zunehmend<br />
verurteilt.<br />
Die Handlungen eines Gewalttäters beruhen auf<br />
seinen eigenen Entscheidungen und er muss<br />
daher dafür zur Verantwortung gezogen werden.<br />
Prävention muss bei der Sozialisation von Männern<br />
und Frauen ansetzen.<br />
Gezielte wissenschaftlich begleitete Informationsund<br />
Aufklärungscampagnen sind notwendig.<br />
Vor allem an Schulen soll gelehrt werden, die<br />
Rollenbilder zu hinterfragen und Konflikte gewaltfrei<br />
zu lösen.<br />
Sehr gute Schulung der Helferinnen ist Voraussetzung<br />
für die Ermächtigung der Frauen.<br />
62<br />
4. 3. Vergewaltigung – Ein Verbrechen ohne<br />
Folgen? Täter und Opfer im Spiegel der<br />
Justiz (1994)<br />
Autorin: Marion Breiter<br />
Eine Studie im Auftrag der Bundesministerin für<br />
Frauenangelegenheiten<br />
Durchführung:<br />
Analyse von 43 Gerichtsakten des Jahres 1990,<br />
die sich auf die Paragrafen 201 (Vergewaltigung),<br />
202 (geschlechtliche Nötigung) und 203<br />
(Begehung in Ehe oder Lebensgemeinschaft)<br />
bezogen,<br />
Leitfadeninterviews mit ExpertInnen,<br />
Prozessbeobachtung von Vergewaltigungsfällen,<br />
Vergleich der Daten von 1990 mit denen einer<br />
Studie von 1988.<br />
Ergebnisse:<br />
Nach Schätzung Breiters wurden 1990 weniger als<br />
2% aller sexuellen Gewalttäter vor Gericht zitiert,<br />
weniger als 1% erhielten eine unbedingte Freiheitsstrafe.<br />
Bei Vergewaltigung in einer Partnerschaft ist die<br />
Dunkelziffer noch höher, dennoch ist eine signifikante<br />
Änderung der Anzeigebereitschaft festzustellen.<br />
Lag der Prozentsatz der Angeklagten,<br />
die ihre Lebensgefährtin oder Ehefrau sexuell<br />
attackiert hatten, in den Jahren von 1985 bis 1988<br />
noch bei 3%, waren es 1990 bereits 20%.<br />
Auffallend ist, dass fast alle Angeklagten (93%),<br />
die eine Frau im Freien attackiert hatten, verurteilt<br />
wurden. Dagegen wurden mehr als zwei Drittel<br />
aller Angeklagten, die dasselbe in ihrer eigenen,<br />
der gemeinsamen oder der Wohnung von Dritten<br />
getan hatten, freigesprochen.<br />
Fazit:<br />
Die Vergewaltigung durch Angreifer aus dem<br />
sozialen Nahraum ist deshalb so problematisch,<br />
weil Frauen sich gegen sie wesentlich weniger<br />
intensiv und wirkungsvoll wehren.<br />
Es setzt sich langsam die Einsicht durch, dass die<br />
Täter meist nicht Unbekannte sind, sondern<br />
Ehemänner, Lebensgefährten, Bekannte oder<br />
Verwandte.