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Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA

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Gewalt in Beziehungen muss als Strafbestand<br />

gelten;<br />

hartes Durchgreifen der Polizei ist effektiver als<br />

Therapie;<br />

Therapie für Täter, um männliches Verhalten und<br />

die Einstellung gegenüber Frauen zu ändern.<br />

4. 2. Ursachen und Folgen von Gewaltanwendung<br />

gegenüber Frauen und<br />

Kindern (1992)<br />

Autorinnen: Elfriede Fröschl/Sylvia Löw<br />

Projekt „Über Liebe, Macht und Gewalt“ unter der<br />

Leitung von Prof. Erwin Ringel und Prof. Leopold<br />

Rosenmayr<br />

Durchführung:<br />

problemzentrierte Tiefeninterviews,<br />

Einbindung von statistischem Material, theoretischen<br />

Erkenntnissen und praktischen<br />

Erfahrungen,<br />

Differenzierung verschiedener Theorien und<br />

Erklärungsansätze.<br />

Ergebnisse:<br />

Individuelle Gewalt ist strukturell verankert, d.h.,<br />

neben individuellen Risikofaktoren ist die gesellschaftlich-kulturelle<br />

Minderbewertung der Frau die<br />

grundlegende Ursache für männliche Gewalt.<br />

Die untersuchten Gewaltbeziehungen waren von<br />

traditionellen Rollenbildern einer Partnerschaft<br />

geprägt.<br />

Gewalt wird als Handlungsmöglichkeit gelernt;<br />

Medien unterstützen die Selbstverständlichkeit<br />

der Gewaltanwendung.<br />

Fazit:<br />

Trotz der gesellschaftlichen Akzeptanz von Gewalt<br />

innerhalb gewisser Grenzen wird Gewalt zunehmend<br />

verurteilt.<br />

Die Handlungen eines Gewalttäters beruhen auf<br />

seinen eigenen Entscheidungen und er muss<br />

daher dafür zur Verantwortung gezogen werden.<br />

Prävention muss bei der Sozialisation von Männern<br />

und Frauen ansetzen.<br />

Gezielte wissenschaftlich begleitete Informationsund<br />

Aufklärungscampagnen sind notwendig.<br />

Vor allem an Schulen soll gelehrt werden, die<br />

Rollenbilder zu hinterfragen und Konflikte gewaltfrei<br />

zu lösen.<br />

Sehr gute Schulung der Helferinnen ist Voraussetzung<br />

für die Ermächtigung der Frauen.<br />

62<br />

4. 3. Vergewaltigung – Ein Verbrechen ohne<br />

Folgen? Täter und Opfer im Spiegel der<br />

Justiz (1994)<br />

Autorin: Marion Breiter<br />

Eine Studie im Auftrag der Bundesministerin für<br />

Frauenangelegenheiten<br />

Durchführung:<br />

Analyse von 43 Gerichtsakten des Jahres 1990,<br />

die sich auf die Paragrafen 201 (Vergewaltigung),<br />

202 (geschlechtliche Nötigung) und 203<br />

(Begehung in Ehe oder Lebensgemeinschaft)<br />

bezogen,<br />

Leitfadeninterviews mit ExpertInnen,<br />

Prozessbeobachtung von Vergewaltigungsfällen,<br />

Vergleich der Daten von 1990 mit denen einer<br />

Studie von 1988.<br />

Ergebnisse:<br />

Nach Schätzung Breiters wurden 1990 weniger als<br />

2% aller sexuellen Gewalttäter vor Gericht zitiert,<br />

weniger als 1% erhielten eine unbedingte Freiheitsstrafe.<br />

Bei Vergewaltigung in einer Partnerschaft ist die<br />

Dunkelziffer noch höher, dennoch ist eine signifikante<br />

Änderung der Anzeigebereitschaft festzustellen.<br />

Lag der Prozentsatz der Angeklagten,<br />

die ihre Lebensgefährtin oder Ehefrau sexuell<br />

attackiert hatten, in den Jahren von 1985 bis 1988<br />

noch bei 3%, waren es 1990 bereits 20%.<br />

Auffallend ist, dass fast alle Angeklagten (93%),<br />

die eine Frau im Freien attackiert hatten, verurteilt<br />

wurden. Dagegen wurden mehr als zwei Drittel<br />

aller Angeklagten, die dasselbe in ihrer eigenen,<br />

der gemeinsamen oder der Wohnung von Dritten<br />

getan hatten, freigesprochen.<br />

Fazit:<br />

Die Vergewaltigung durch Angreifer aus dem<br />

sozialen Nahraum ist deshalb so problematisch,<br />

weil Frauen sich gegen sie wesentlich weniger<br />

intensiv und wirkungsvoll wehren.<br />

Es setzt sich langsam die Einsicht durch, dass die<br />

Täter meist nicht Unbekannte sind, sondern<br />

Ehemänner, Lebensgefährten, Bekannte oder<br />

Verwandte.

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