Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA
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im Bereich Gewalt gegen Kinder gibt, weswegen<br />
Seminare zum Thema Gewalt gegen Frauen als<br />
nicht unmittelbar relevant empfunden werden.<br />
Schulungen von VertreterInnen psychosozialer<br />
Berufe<br />
Etwas anders ist der Zugang zu den so genannten<br />
psychosozialen Berufen, zu denen SozialarbeiterInnen,<br />
Sozial- und LebensberaterInnen, Ehe- und<br />
FamilienberaterInnen, Familien- und HeimhelferInnen,<br />
PsychologInnen und PsychotherapeutInnen<br />
gezählt werden. Ein Schwerpunkt der Seminare im<br />
Rahmen des Projektes „Gegen Gewalt an Frauen<br />
handeln“ ist der Auseinandersetzung mit der<br />
jeweiligen Institution, in der die TeilnehmerInnen tätig<br />
sind, und der Analyse der Kooperation mit anderen<br />
Berufsgruppen gewidmet.<br />
Die Weiterbildung im Sozialbereich wird vor allem<br />
durch die Sozialakademien sowie die sozialen<br />
Organisationen selbst betrieben. Der Versuch, die<br />
Seminare bei psychosozialen Berufsverbänden und<br />
privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten zu<br />
implementieren, war bislang nur mäßig erfolgreich.<br />
Schulungen für Mitarbeiterinnen von Frauenhilfseinrichtungen<br />
Obwohl diese Seminare Teil des Gesamtprojektes<br />
sind, unterscheiden sie sich auf Grund von Tätigkeitsbereich<br />
und Erfahrung der Teilnehmerinnen von<br />
den bisher genannten Seminaren. Für die Mitarbeiterinnen<br />
von Frauenhilfseinrichtungen stehen<br />
rechtliche Aspekte, die Situation von Migrantinnen<br />
und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen<br />
im Vordergrund. Mangels Finanzierung können diese<br />
Seminare allerdings nicht regelmäßig angeboten<br />
werden.<br />
Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />
Ein enormes Echo und eine durchwegs positive<br />
Bewertung riefen die interdisziplinären Seminare<br />
hervor, an denen VertreterInnen aller genannten<br />
Berufsgruppen teilnahmen. Ziel waren das gegenseitige<br />
Kennenlernen und der fachliche Austausch<br />
mit der Perspektive, Voraussetzungen für eine gut<br />
funktionierende Kooperation zu schaffen. Die<br />
Evaluation ergab ein ganzes Bündel an notwendigen<br />
Voraussetzungen und Vorschlägen zur Verbesserung<br />
der interdisziplinären Kooperation. Mangels<br />
einer zuständigen Trägerinstitution können diese<br />
Seminare nicht regelmäßig angeboten werden.<br />
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2. 3. 3. Fortbildung für Familienberatungsstellen<br />
Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes entstand<br />
der Bedarf nach spezifischer Schulung in der<br />
praktischen Anwendung der neuen Rechtslage. Der<br />
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser bot<br />
in diesem Zusammenhang 1997 Seminare zum<br />
Thema „Neue Gesetze zum Schutz bei Gewalt in<br />
der Familie“ für interessierte MitarbeiterInnen von<br />
Familienberatungsstellen an. Unterstützt wurden die<br />
Seminarleiterinnen von einer erfahrenen Rechtsanwältin<br />
und einer Familienrichterin.<br />
Grundsätzlich werden Schulungen für betroffene<br />
Berufsgruppen sehr positiv bewertet und als<br />
wesentlicher Bestandteil einer umfassenden<br />
Präventionsarbeit gesehen. Aus diesem Grund wäre<br />
es wünschenswert, wenn derartige Angebote fixer<br />
Bestandteil der Aus- und/oder Weiterbildung wären –<br />
wie dies bereits bei der Exekutive der Fall ist.<br />
3. NATIONALES UND<br />
INTERNATIONALES RECHT<br />
3. 1. Nationales Recht –<br />
Entwicklungen 1989-1999<br />
Eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen hat im<br />
letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wesentlich<br />
zu einem verbesserten – rechtlichen – Schutz von<br />
Frauen vor Gewalt in Österreich beigetragen. An<br />
erster Stelle steht dabei das Gewaltschutzgesetz,<br />
dessen vorbildliche Wirkung sich auch daran<br />
erkennen lässt, dass ähnliche Gesetze in anderen<br />
Ländern, z.B. in Deutschland, in Vorbereitung sind.<br />
3. 1. 1. Das Gewaltschutzgesetz<br />
Das von vielen ExpertInnen als Richtung weisend<br />
eingeschätzte „Bundesgesetz zum Schutz vor<br />
Gewalt in der Familie“ soll nicht nur die Opfer besser<br />
vor Gewalt schützen, sondern wird auch wegen<br />
seiner gesellschaftspolitischen Aussage sehr<br />
begrüßt: Nicht das Opfer muss aus dem eigenen<br />
Heim fliehen (und z.B. in einem Frauenhaus Schutz<br />
suchen), sondern der Täter muss die eigenen vier<br />
Wände verlassen.