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Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA

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im Bereich Gewalt gegen Kinder gibt, weswegen<br />

Seminare zum Thema Gewalt gegen Frauen als<br />

nicht unmittelbar relevant empfunden werden.<br />

Schulungen von VertreterInnen psychosozialer<br />

Berufe<br />

Etwas anders ist der Zugang zu den so genannten<br />

psychosozialen Berufen, zu denen SozialarbeiterInnen,<br />

Sozial- und LebensberaterInnen, Ehe- und<br />

FamilienberaterInnen, Familien- und HeimhelferInnen,<br />

PsychologInnen und PsychotherapeutInnen<br />

gezählt werden. Ein Schwerpunkt der Seminare im<br />

Rahmen des Projektes „Gegen Gewalt an Frauen<br />

handeln“ ist der Auseinandersetzung mit der<br />

jeweiligen Institution, in der die TeilnehmerInnen tätig<br />

sind, und der Analyse der Kooperation mit anderen<br />

Berufsgruppen gewidmet.<br />

Die Weiterbildung im Sozialbereich wird vor allem<br />

durch die Sozialakademien sowie die sozialen<br />

Organisationen selbst betrieben. Der Versuch, die<br />

Seminare bei psychosozialen Berufsverbänden und<br />

privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten zu<br />

implementieren, war bislang nur mäßig erfolgreich.<br />

Schulungen für Mitarbeiterinnen von Frauenhilfseinrichtungen<br />

Obwohl diese Seminare Teil des Gesamtprojektes<br />

sind, unterscheiden sie sich auf Grund von Tätigkeitsbereich<br />

und Erfahrung der Teilnehmerinnen von<br />

den bisher genannten Seminaren. Für die Mitarbeiterinnen<br />

von Frauenhilfseinrichtungen stehen<br />

rechtliche Aspekte, die Situation von Migrantinnen<br />

und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen<br />

im Vordergrund. Mangels Finanzierung können diese<br />

Seminare allerdings nicht regelmäßig angeboten<br />

werden.<br />

Interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

Ein enormes Echo und eine durchwegs positive<br />

Bewertung riefen die interdisziplinären Seminare<br />

hervor, an denen VertreterInnen aller genannten<br />

Berufsgruppen teilnahmen. Ziel waren das gegenseitige<br />

Kennenlernen und der fachliche Austausch<br />

mit der Perspektive, Voraussetzungen für eine gut<br />

funktionierende Kooperation zu schaffen. Die<br />

Evaluation ergab ein ganzes Bündel an notwendigen<br />

Voraussetzungen und Vorschlägen zur Verbesserung<br />

der interdisziplinären Kooperation. Mangels<br />

einer zuständigen Trägerinstitution können diese<br />

Seminare nicht regelmäßig angeboten werden.<br />

56<br />

2. 3. 3. Fortbildung für Familienberatungsstellen<br />

Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes entstand<br />

der Bedarf nach spezifischer Schulung in der<br />

praktischen Anwendung der neuen Rechtslage. Der<br />

Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser bot<br />

in diesem Zusammenhang 1997 Seminare zum<br />

Thema „Neue Gesetze zum Schutz bei Gewalt in<br />

der Familie“ für interessierte MitarbeiterInnen von<br />

Familienberatungsstellen an. Unterstützt wurden die<br />

Seminarleiterinnen von einer erfahrenen Rechtsanwältin<br />

und einer Familienrichterin.<br />

Grundsätzlich werden Schulungen für betroffene<br />

Berufsgruppen sehr positiv bewertet und als<br />

wesentlicher Bestandteil einer umfassenden<br />

Präventionsarbeit gesehen. Aus diesem Grund wäre<br />

es wünschenswert, wenn derartige Angebote fixer<br />

Bestandteil der Aus- und/oder Weiterbildung wären –<br />

wie dies bereits bei der Exekutive der Fall ist.<br />

3. NATIONALES UND<br />

INTERNATIONALES RECHT<br />

3. 1. Nationales Recht –<br />

Entwicklungen 1989-1999<br />

Eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen hat im<br />

letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wesentlich<br />

zu einem verbesserten – rechtlichen – Schutz von<br />

Frauen vor Gewalt in Österreich beigetragen. An<br />

erster Stelle steht dabei das Gewaltschutzgesetz,<br />

dessen vorbildliche Wirkung sich auch daran<br />

erkennen lässt, dass ähnliche Gesetze in anderen<br />

Ländern, z.B. in Deutschland, in Vorbereitung sind.<br />

3. 1. 1. Das Gewaltschutzgesetz<br />

Das von vielen ExpertInnen als Richtung weisend<br />

eingeschätzte „Bundesgesetz zum Schutz vor<br />

Gewalt in der Familie“ soll nicht nur die Opfer besser<br />

vor Gewalt schützen, sondern wird auch wegen<br />

seiner gesellschaftspolitischen Aussage sehr<br />

begrüßt: Nicht das Opfer muss aus dem eigenen<br />

Heim fliehen (und z.B. in einem Frauenhaus Schutz<br />

suchen), sondern der Täter muss die eigenen vier<br />

Wände verlassen.

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