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Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA

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c) Gerichte:<br />

Straf- und Zivilgerichte haben auf mehreren Ebenen<br />

Möglichkeiten, Interventionsschritte zu setzen – etwa<br />

die Regelung bzw. Untersagung des „persönlichen<br />

Verkehrs“, die einstweilige Verfügung und die<br />

förmliche Sanktion gegen den/die TäterIn.<br />

Welche Hilfen gibt es für Gewalttäter?<br />

Die vorhandenen Interventionshilfen sind fast ausschließlich<br />

für männliche Gewalttäter als Zielgruppe<br />

konzipiert. Sie richten sich an Männer, die physische<br />

oder sexuelle Gewalt an Frauen bzw. sexuellen<br />

Missbrauch an Kindern verübt haben.<br />

Für Menschen, die Kinder anderweitig misshandelt<br />

haben, gibt es hingegen nur sehr wenige Interventionshilfen,<br />

was von ExpertInnen bemängelt wird.<br />

a) Psychotherapie<br />

Die psychotherapeutische Behandlung von GewalttäterInnen<br />

kann nach verschiedenen psychotherapeutischen<br />

Schulen erfolgen. Gearbeitet wird<br />

sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting.<br />

Abgesehen von spezifischer Kritik an der jeweils<br />

angewandten Methode, gibt es eine Reihe von<br />

grundsätzlichen Problemen, die beim Thema<br />

Psychotherapie für GewalttäterInnen zu bedenken<br />

sind:<br />

Psychotherapie basiert auf dem Konzept der<br />

Freiwilligkeit – GewalttäterInnen gehen jedoch nur<br />

selten freiwillig auf Behandlungsangebote ein.<br />

Voraussetzungen für das Gelingen einer Psychotherapie<br />

- wie Schuldeinsicht und Bereitschaft zur<br />

Mitarbeit - sind in vielen Fällen nicht gegeben.<br />

Die (aus der Sicht von PraktikerInnen unverzichtbare)<br />

Zusammenarbeit von TherapeutInnen,<br />

Opferschutzeinrichtungen und Behörden wird<br />

durch die Schweigepflicht der TherapeutInnen<br />

erschwert.<br />

Viele Therapieprogramme sind langfristig angelegt.<br />

Werden TäterIn und Opfer während der<br />

Laufzeit des Programmes nicht getrennt, sondern<br />

verbleiben in der Familie, so kann sich das sehr<br />

nachteilig für das betroffene Kind auswirken<br />

(z.B. indem der/die TäterIn Druck ausübt).<br />

b) TäterInnenprogramme<br />

Programme für Täter bzw. Täterinnen sind meist auf<br />

einen bestimmten Zeitraum begrenzte Interventionen<br />

mit konkreten Zielen (s.u.). Strukturiert sind sie überwiegend<br />

als mehr oder weniger standardisiertes,<br />

stufenförmiges Curriculum.<br />

41<br />

Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der<br />

sozialtherapeutischen Intervention (z.B. Abhalten<br />

von HelferInnenkonferenzen, Vorbereiten von<br />

Konfrontationssitzungen) und Auseinandersetzung<br />

mit der (sexuellen) Gewaltdynamik. Die meisten<br />

Fachleute, die in TäterInnenprogrammen arbeiten,<br />

verfügen auch über psychotherapeutische Kompetenzen.<br />

Einige Programme sind auf bestimmte Delikte und<br />

Tätergruppen zugeschnitten (z.B. Männer, die<br />

sexuelle Gewalt gegen Kinder verübt haben),<br />

in anderen wird auch mit sehr inhomogenen<br />

Gruppen gearbeitet.<br />

Durchgeführt werden die Programme meist in<br />

spezialisierten Beratungseinrichtungen, häufig<br />

koordiniert mit strafrechtlichen Interventionen.<br />

Die Intentionen der Programme sind im<br />

Wesentlichen:<br />

TäterInnen über die altersgemäße Entwicklung<br />

ihrer Kinder aufzuklären, so dass unrealistische<br />

Erwartungen an die Fähigkeiten der Kinder abgebaut<br />

werden können.<br />

TäterInnen über nicht gewalttätige Erziehungsmethoden<br />

zu informieren und diese für ihren<br />

Alltag einzuüben.<br />

Ablehnende Reaktionen der TäterInnen auf das<br />

Verhalten der Kinder zu reduzieren.<br />

Die positive Interaktion zwischen TäterInnen und<br />

Kindern zu verstärken.<br />

Die mehrdimensionale Arbeit mit der Familie zu<br />

fördern, damit den vielfältigen Ursachen und<br />

Bedingungen von körperlichen Gewalthandlungen<br />

Rechnung getragen werden kann.<br />

Für die Behandlung von Menschen, die Kinder<br />

sexuell ausbeuten, sind verschiedene Programme<br />

entwickelt worden. Die meisten von ihnen sind<br />

kognitiv-verhaltensorientiert ausgerichtet.<br />

Ein Konzept, das international Verbreitung gefunden<br />

hat, beinhaltet folgende fünf Grundelemente 32 :<br />

Rekonstruktion des Deliktszenarios, damit der/die<br />

TäterIn sich mit seinem/ihrem eigenen Anteil an<br />

der sexuellen Gewalthandlung auseinander setzt;<br />

Verantwortung für die Tat übernehmen lernen;<br />

Empathiefähigkeit für das Opfer entwickeln;<br />

den Unterschied zwischen der Sexualität von<br />

Erwachsenen und Kindern erkennen lernen;<br />

Erlernen von sozialen Kompetenzen – z.B.<br />

Wünsche und Bedürfnisse in adäquater Form<br />

zu artikulieren.<br />

32 Vgl. Bullens Ruud: Faktoren der Behandlung von Sexualstraftätern: Motive, Therapiesetting, Nachsorge. In: Duncker H. et al (Hg.):<br />

Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Werkstattschriften. Lengerich, Berlin, Riga, Scottsdale, Wien, Zagreb 1994, S. 33-53.

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