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Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA

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4. 10. Gewalt in der Familie – Eine<br />

Evaluierung der Umsetzung des<br />

österreichischen Gewaltschutzgesetzes<br />

(1999)<br />

Autorin: Birgitt Haller<br />

Studie im Auftrag des Bundesministeriums für<br />

Inneres<br />

Durchführung:<br />

qualitative Auswertung von mehr als 1.000 Einschreitungen<br />

der Exekutive bei Gewalt in der<br />

Familie;<br />

Interviews mit gefährdeten Personen und Gefährdern;<br />

Interviews mit institutionellen AkteurInnen, die in<br />

den Interventionsprozess eingebunden waren.<br />

Ergebnisse:<br />

Das Ziel, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu<br />

gewährleisten, wurde meist ereicht.<br />

Die Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes<br />

wirken auch als ein Signal an die Gesellschaft:<br />

Gewalt im sozialen Nahraum darf nicht<br />

vorkommen und wird nicht geduldet.<br />

Fast jede zweite Intervention bewirkte eine Wegweisung<br />

und/oder ein Rückkehrverbot.<br />

75% der Einschreitungen betrafen aufrechte<br />

Partnerschaften.<br />

Neun von zehn Gefährdern sind Männer, neun<br />

von zehn gefährdeten Personen sind Frauen.<br />

Waren Kinder im Haus, musste ein Drittel von<br />

ihnen den Vorfall miterleben.<br />

In 25% der Fälle wurde die gefährdete Person<br />

verletzt und es wurde Anzeige erstattet.<br />

Zufriedenheit mit dem neuen Gesetz herrscht bei<br />

den staatlichen Stellen, da sowohl eine<br />

Interventionsmöglichkeit für die Polizei gegeben<br />

ist, als auch die gefährdeten Personen durch die<br />

Interventionsstellen zu ihrem Recht kommen.<br />

65<br />

4. 11. Die Wirkungsweisen strafrechtlicher<br />

Maßnahmen bei Gewaltstraftaten in<br />

Paarbeziehungen – Das Strafverfahren<br />

und der außergerichtliche Tatausgleich<br />

(1999)<br />

AutorInnen: Christa Pelikan/Bernhard Hönisch<br />

Studie im Auftrag des Justiz-, Innen- und Familienministeriums<br />

Durchführung:<br />

teilnehmende Beobachtung einschlägiger<br />

Gerichtsverhandlungen für den Vergleich<br />

strafrechtlicher Interventionen des Strafprozesses<br />

und des außergerichtlichen Tatausgleichs (ATA);<br />

offene Gespräche mit den Betroffenen nach den<br />

Verhandlungen bzw. Verfahren und nach einigen<br />

Monaten;<br />

qualitative Auswertung eines Erhebungsbogens<br />

zur Aktenanalyse;<br />

Interviews mit ExpertInnen.<br />

Ergebnisse:<br />

Gegen den ATA spricht, dass ein<br />

gleichberechtigter Ausgleich angesichts von<br />

Abhängigkeitsverhältnissen und eines Machtgefälles<br />

zwischen Opfer und Täter nicht möglich<br />

ist.<br />

Der ATA ist dann zu befürworten, wenn Opfer und<br />

Täter möglichst früh entscheiden können, welche<br />

Art des Verfahrens sie bevorzugen.

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