Gewaltbericht - Kurzfassung - BMWA
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4. 10. Gewalt in der Familie – Eine<br />
Evaluierung der Umsetzung des<br />
österreichischen Gewaltschutzgesetzes<br />
(1999)<br />
Autorin: Birgitt Haller<br />
Studie im Auftrag des Bundesministeriums für<br />
Inneres<br />
Durchführung:<br />
qualitative Auswertung von mehr als 1.000 Einschreitungen<br />
der Exekutive bei Gewalt in der<br />
Familie;<br />
Interviews mit gefährdeten Personen und Gefährdern;<br />
Interviews mit institutionellen AkteurInnen, die in<br />
den Interventionsprozess eingebunden waren.<br />
Ergebnisse:<br />
Das Ziel, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu<br />
gewährleisten, wurde meist ereicht.<br />
Die Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes<br />
wirken auch als ein Signal an die Gesellschaft:<br />
Gewalt im sozialen Nahraum darf nicht<br />
vorkommen und wird nicht geduldet.<br />
Fast jede zweite Intervention bewirkte eine Wegweisung<br />
und/oder ein Rückkehrverbot.<br />
75% der Einschreitungen betrafen aufrechte<br />
Partnerschaften.<br />
Neun von zehn Gefährdern sind Männer, neun<br />
von zehn gefährdeten Personen sind Frauen.<br />
Waren Kinder im Haus, musste ein Drittel von<br />
ihnen den Vorfall miterleben.<br />
In 25% der Fälle wurde die gefährdete Person<br />
verletzt und es wurde Anzeige erstattet.<br />
Zufriedenheit mit dem neuen Gesetz herrscht bei<br />
den staatlichen Stellen, da sowohl eine<br />
Interventionsmöglichkeit für die Polizei gegeben<br />
ist, als auch die gefährdeten Personen durch die<br />
Interventionsstellen zu ihrem Recht kommen.<br />
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4. 11. Die Wirkungsweisen strafrechtlicher<br />
Maßnahmen bei Gewaltstraftaten in<br />
Paarbeziehungen – Das Strafverfahren<br />
und der außergerichtliche Tatausgleich<br />
(1999)<br />
AutorInnen: Christa Pelikan/Bernhard Hönisch<br />
Studie im Auftrag des Justiz-, Innen- und Familienministeriums<br />
Durchführung:<br />
teilnehmende Beobachtung einschlägiger<br />
Gerichtsverhandlungen für den Vergleich<br />
strafrechtlicher Interventionen des Strafprozesses<br />
und des außergerichtlichen Tatausgleichs (ATA);<br />
offene Gespräche mit den Betroffenen nach den<br />
Verhandlungen bzw. Verfahren und nach einigen<br />
Monaten;<br />
qualitative Auswertung eines Erhebungsbogens<br />
zur Aktenanalyse;<br />
Interviews mit ExpertInnen.<br />
Ergebnisse:<br />
Gegen den ATA spricht, dass ein<br />
gleichberechtigter Ausgleich angesichts von<br />
Abhängigkeitsverhältnissen und eines Machtgefälles<br />
zwischen Opfer und Täter nicht möglich<br />
ist.<br />
Der ATA ist dann zu befürworten, wenn Opfer und<br />
Täter möglichst früh entscheiden können, welche<br />
Art des Verfahrens sie bevorzugen.