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Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

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VII Aufgaben und Organisation der einzelnen Regulierungsbehörden<br />

7.1.3 <strong>Die</strong> Aufgaben der RTR-GmbH<br />

Laut § 5 Abs 3 <strong>des</strong> KommAustria-Gesetzes werden der RTR-GmbH folgende Aufgaben<br />

zugewiesen:<br />

• <strong>Die</strong> Wahrnehmung der Aufgaben, die der RTR-GmbH nach dem<br />

Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl I Nr 100/1997 zugewiesen sind,<br />

• <strong>Die</strong> Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Signaturgesetz (SigG), BGBl I Nr<br />

190/1999,<br />

• <strong>Die</strong> Wahrnehmung der Aufgaben <strong>des</strong> Geschäftsapparates der KommAustria,<br />

• <strong>Die</strong> Durchführung von Verfahren der Streitschlichtung (gemäß § 8 KOG),<br />

• Den Aufbau und die Führung eines Kompetenzzentrums insbesondere für Fragen der<br />

Konvergenz von Medien und Telekommunikation.<br />

Da die RTR-GmbH als Geschäftsapparat der KommAustria fungiert, ergeben sich die<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Fachbereichs Rundfunk genaugenommen unmittelbar aus den Zielvorgaben,<br />

die per KommAustria-Gesetz für die Tätigkeit der KommAustria formuliert worden sind:<br />

<strong>Die</strong>se Zielvorgaben sind: 59<br />

1. <strong>Die</strong> Förderung <strong>des</strong> Marktzutritts neuer Anbieter,<br />

2. die Sicherung der Meinungsvielfalt und Förderung der Qualität der Rundfunkprogramme<br />

einschließlich der technischen Voraussetzungen für ihre Verbreitung,<br />

3. die Entwicklung von technischen und ökonomischen Konzepten für einen dualen<br />

Rundfunkmarkt in Österreich,<br />

4. die Sicherstellung der Einhaltung europäischer Min<strong>des</strong>tstandards durch die Anbieter von<br />

Inhalten, insbesondere zugunsten <strong>des</strong> Kinder-, Jugend- und Konsumentenschutzes,<br />

5. die Optimierung der Nutzung <strong>des</strong> Frequenzspektrums für Rundfunk,<br />

6. die Bereitstellung von Fachwissen im Bereich der Konvergenz von audiovisuellen Medien<br />

und Telekommunikation sowie die Förderung der Entwicklung der Märkte in den<br />

Branchen audiovisuelle Medien und Telekommunikation,<br />

7. die Schaffung und Bewahrung einer modernen und qualitativ hochstehenden<br />

Kommunikationsinfrastruktur zur Förderung der Standortqualität auf hohem Niveau.<br />

Für den Fachbereich Telekommunikation bieten die Bestimmungen <strong>des</strong> TKG Zielvorgaben:<br />

59 Vgl. Kogler/Kramler/Traimer (Österreichische Rundfunkgesetze 2002), S. 326<br />

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