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Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

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XII Alternativen zum bestehenden Regulierungsmodell<br />

12.1 <strong>Die</strong> Selbstregulierung<br />

12.1.1 Definition der Selbstregulierung und der Marktregulierung<br />

Unter Selbstregulierung ist die vom Staat unbeinflusste Verständigung der Akteure am Markt<br />

über ihr Handeln zu verstehen. 105 Es ist zu unterscheiden zwischen reiner Marktregulierung<br />

einerseits und Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer andererseits.<br />

Unter Marktregulierung versteht man die Verständigung der Akteure nach ökonomischen<br />

Gesichtspunkten. Selbstkontrolle durch die Veranstalter liegt hingegen vor, wenn diese ihre<br />

selbstbindenden Regelungen vereinbaren und überwachen. 106<br />

Gerade wenn man die Marktregulierung als Alternative betrachtet, würde das heißen, dass der<br />

Markt zentrale Steuerungsinstanz sein sollte, also sozusagen eine weitestgehende Regulierung<br />

durch Marktmechanismen.<br />

12.1.2 Das Modell der regulierten Selbstregulierung<br />

Bei dem als „regulierte Selbstregulierung“ bezeichneten Aufsichtsmodell beschränkt sich der<br />

Staat darauf Strukturen zu schaffen, die eine Selbstregulierung ermöglichen und<br />

überwachen. 107 Hoheitliche Eingriffe erfolgen erst, wenn die vom Staat vorgegebenen<br />

Regulierungsziele nicht im Wege der Selbstregulierung erreicht werden. Nach dem<br />

Subsidiaritätsprinzip wird die staatliche Aufsicht erst eingreifen, wenn die Selbstregulierung<br />

der Marktteilnehmer die Einhaltung der Regulierungsziele nicht mehr gewährleisten kann.<br />

Dadurch wird eine effektive Selbstregulierung möglich, weil neben der freiwilligen<br />

Selbstbindung der privaten Rundfunkunternehmen auch staatliche Sanktionen als letzte<br />

Maßnahme zur Verfügung stehen. Sanktionsmöglichkeiten von anderen Einrichtungen<br />

erweisen sich meist als wenig wirkungsvoll. Beispiele zeigen, dass die Selbstkontrolle gerade<br />

dann effektiv ist, wenn mit der Verschärfung der Regulierung gedroht werden kann. 108 Der<br />

Grund für die Medienunternehmen, sich Einrichtungen der Selbstkontrolle zu unterwerfen, ist<br />

ihre Absicht, gesetzlichen Regelungen zuvorzukommen. 109 Auch von Medienunternehmen<br />

wird <strong>des</strong>halb eine Regulierung bevorzugt, in der Maßstab der Medienaufsicht,<br />

Verhaltensrichtlinien sind, deren Rahmen durch staatliche Regulierung vorgegeben wird.<br />

105<br />

Vgl. Hoffmann-Riem (Konvergenz und Regulierung, 1999), S. 50.<br />

106<br />

Ebenda, S. 50f.<br />

107<br />

Vgl. Hoffmann-Riem (Konvergenz und Regulierung,1999), S. 50f; siehe auch das Modell der regulierten<br />

Selbstregulierung bei Holgersson, (Fernsehen ohne Kontrolle, 1994), S. 199 –201.<br />

108<br />

Vgl. Hoffmann-Riem (Konvergenz und Regulierung, 1999), S. 52<br />

109<br />

Vgl. Holgersson, (Fernsehen ohne Kontrolle, 1994), S. 181

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