Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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XII Alternativen zum bestehenden Regulierungsmodell<br />
12.1 <strong>Die</strong> Selbstregulierung<br />
12.1.1 Definition der Selbstregulierung und der Marktregulierung<br />
Unter Selbstregulierung ist die vom Staat unbeinflusste Verständigung der Akteure am Markt<br />
über ihr Handeln zu verstehen. 105 Es ist zu unterscheiden zwischen reiner Marktregulierung<br />
einerseits und Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer andererseits.<br />
Unter Marktregulierung versteht man die Verständigung der Akteure nach ökonomischen<br />
Gesichtspunkten. Selbstkontrolle durch die Veranstalter liegt hingegen vor, wenn diese ihre<br />
selbstbindenden Regelungen vereinbaren und überwachen. 106<br />
Gerade wenn man die Marktregulierung als Alternative betrachtet, würde das heißen, dass der<br />
Markt zentrale Steuerungsinstanz sein sollte, also sozusagen eine weitestgehende Regulierung<br />
durch Marktmechanismen.<br />
12.1.2 Das Modell der regulierten Selbstregulierung<br />
Bei dem als „regulierte Selbstregulierung“ bezeichneten Aufsichtsmodell beschränkt sich der<br />
Staat darauf Strukturen zu schaffen, die eine Selbstregulierung ermöglichen und<br />
überwachen. 107 Hoheitliche Eingriffe erfolgen erst, wenn die vom Staat vorgegebenen<br />
Regulierungsziele nicht im Wege der Selbstregulierung erreicht werden. Nach dem<br />
Subsidiaritätsprinzip wird die staatliche Aufsicht erst eingreifen, wenn die Selbstregulierung<br />
der Marktteilnehmer die Einhaltung der Regulierungsziele nicht mehr gewährleisten kann.<br />
Dadurch wird eine effektive Selbstregulierung möglich, weil neben der freiwilligen<br />
Selbstbindung der privaten Rundfunkunternehmen auch staatliche Sanktionen als letzte<br />
Maßnahme zur Verfügung stehen. Sanktionsmöglichkeiten von anderen Einrichtungen<br />
erweisen sich meist als wenig wirkungsvoll. Beispiele zeigen, dass die Selbstkontrolle gerade<br />
dann effektiv ist, wenn mit der Verschärfung der Regulierung gedroht werden kann. 108 Der<br />
Grund für die Medienunternehmen, sich Einrichtungen der Selbstkontrolle zu unterwerfen, ist<br />
ihre Absicht, gesetzlichen Regelungen zuvorzukommen. 109 Auch von Medienunternehmen<br />
wird <strong>des</strong>halb eine Regulierung bevorzugt, in der Maßstab der Medienaufsicht,<br />
Verhaltensrichtlinien sind, deren Rahmen durch staatliche Regulierung vorgegeben wird.<br />
105<br />
Vgl. Hoffmann-Riem (Konvergenz und Regulierung, 1999), S. 50.<br />
106<br />
Ebenda, S. 50f.<br />
107<br />
Vgl. Hoffmann-Riem (Konvergenz und Regulierung,1999), S. 50f; siehe auch das Modell der regulierten<br />
Selbstregulierung bei Holgersson, (Fernsehen ohne Kontrolle, 1994), S. 199 –201.<br />
108<br />
Vgl. Hoffmann-Riem (Konvergenz und Regulierung, 1999), S. 52<br />
109<br />
Vgl. Holgersson, (Fernsehen ohne Kontrolle, 1994), S. 181