Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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XIV Rundfunkordnung und Digitalisierung im internationalen Vergleich<br />
• <strong>Die</strong> Einführung eines einheitlichen DVB-Logos um einerseits den Verkauf von<br />
integrierten TV-Geräten anzukurbeln und andererseits dem Endverbraucher die<br />
Identifizierung DVB-T-tauglicher Endgeräte zu erleichtern.<br />
14.3 USA<br />
14.3.1 <strong>Die</strong> Rundfunkordnung und –regulierung in den USA<br />
Das amerikanische Rundfunksystem ist entscheidend durch den privaten Rundfunk geprägt.<br />
Es basiert auf dem Grundsatz <strong>des</strong> begrenzt regulierten Wettbewerbs der privaten<br />
Rundfunkveranstalter. Der öffentliche Rundfunk hat nur eine untergeordnete Bedeutung.<br />
<strong>Die</strong> Aufsicht über den Privatrundfunk hat in den USA eine lange Tradition. In den zwanziger<br />
Jahren sendeten so viele Radiostationen, dass es zum „Chaos im Äther“ kam 154 . Um diese<br />
Situation zu ordnen, wurde 1927 die Federal Radio Commission (FRC) eingerichtet. Ihre<br />
Aufgabe war es, die Frequenzen gezielt zu vergeben. 1934 wurde die Federal Communication<br />
Commission (FCC) gegründet, die seitdem für die Regulierung der gesamten<br />
Rundfunkordnung zuständig ist. <strong>Die</strong> FCC ist eine zentrale Bun<strong>des</strong>behörde, die den<br />
Rundfunkveranstaltern die Lizenzen erteilt und die Aufsicht über sie ausübt. Hinzu kommen<br />
Aufgaben der Konzentrationsbekämpfung.<br />
Das Vergabeverfahren der Sendelizenzen beginnt damit, dass die FCC jedem Bewerber einen<br />
Fragebogen vorlegt, den dieser ausfüllen muss. Im Rahmen eines hearing erhält der<br />
Lizenzwerber die Chance, sich für eine Lizenz zu empfehlen. Durch sehr detaillierte Fragen<br />
kann sich die FCC ein umfassen<strong>des</strong> Bild vom Bewerber machen. 155 <strong>Die</strong> Verfahrensdauer ist<br />
dennoch deutlich kürzer als ein Zulassungsverfahren der KommAustria.<br />
Gesetzliche Verhaltenspflichten oder Programmbindungen für die Rundfunkveranstalter gibt<br />
es nicht. Vielmehr ist die FCC ermächtigt, entsprechende Regelungen zu erlassen und an<br />
ihnen die Lizenzvergabe zu kontrollieren. <strong>Die</strong> gesetzlichen Regelungen zur<br />
Konzentrationskontrolle sind also eher schwach ausgeprägt. <strong>Die</strong>se Aufgabe wird von der FCC<br />
nicht in ausreichenden Maß wahrgenommen.<br />
Der amerikanischen Rechtstradition entspricht es, dass die Beratungen und Verhandlungen<br />
einer Lizenzvergabe öffentlich und somit transparent sind. Da die wichtigen Informationen<br />
154 Vgl. Hoffmann-Riem (Rundfunkaufsicht Band II 1989), S. 144<br />
155 ebenda, S. 56<br />
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