Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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IX Rundfunk-Frequenzmanagement und Frequenzkoordinierung<br />
Umfangreichere Gutachten wurden für eine Erweiterung im Waldviertel, für Steyr, für das<br />
untere Inntal und für St. Pölten im Jahre 2001 begonnen. Bei dieser Art von Gutachten<br />
werden folgende Punkte abgeklärt:<br />
• das Versorgungsvermögen neuer Übertragungskapazitäten,<br />
• allfällige Doppel- und Mehrfachversorgungen,<br />
• aktives und passives Störvermögen,<br />
• Zwischenfrequenzstörungen,<br />
• Koordinierungswahrscheinlichkeit,<br />
• Verträglichkeit von Rundfunksendern mit Flugfunknavigationsanlagen.<br />
Gutachterliche Tätigkeiten bei Zulassungsverfahren im TV-Bereich 94<br />
Bei der Ausschreibung der analogen Fernsehübertragungskapazitäten gemäß PrTV-G wurden<br />
die Anträge der Bewerber auf frequenztechnische Realisierbarkeit, auf Plausibilität <strong>des</strong><br />
Versorgungskonzeptes und auf die Anzahl der versorgbaren Einwohner überprüft. Für die<br />
bun<strong>des</strong>weite Lizenz ist eine Min<strong>des</strong>tversorgung von 70 % der Bevölkerung gesetzlich<br />
vorgeschrieben.<br />
9.4.3 Das Frequenzbuch<br />
Unter einem Frequenzbuch versteht man ein Verzeichnis, in dem die Zuordnung der<br />
Übertragungskapazitäten zu den Versorgungsgebieten von Hörfunkveranstaltern dokumentiert<br />
wird. 95 § 14 PrR-G verpflichtet die Regulierungsbehörde dazu, ein derartiges Frequenzbuch<br />
zu führen. Alle bewilligten Hörfunksender sind in das Frequenzbuch aufzunehmen. <strong>Die</strong><br />
aktualisierten Daten werden auf der Website der RTR-GmbH zur Verfügung gestellt.<br />
§ 14 PrR-G:<br />
§ 14 <strong>Die</strong> Regulierungsbehörde hat ein laufen<strong>des</strong> Verzeichnis (Frequenzbuch) der Zuordnung<br />
der drahtlosen terrestrischen Übertragungskapazitäten nach Frequenz und Standort zu den<br />
Versorgungsgebieten privater Hörfunkveranstalter sowie der Zuordnung der<br />
Übertragungskapazitäten zum ORF zu führen. Das Frequenzbuch ist laufend zu aktualisieren<br />
und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.<br />
94 www.rtr.at<br />
95 Vgl. Kogler/Kramler/Traimer (Österreichische Rundfunkgesetze, 2002), S. 160<br />
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