Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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IX Rundfunk-Frequenzmanagement und Frequenzkoordinierung<br />
Zuordnung neuer Rundfunkfrequenzen darstellen. <strong>Die</strong> Zuteilung von Frequenzen für den<br />
ORF unterliegt demgegenüber keinem Auswahlverfahren; diesem ist eine analoge<br />
terrestrische Versorgung für seine Hörfunk- und Fernsehprogramme im Sinne <strong>des</strong> § 3 ORF-G<br />
zu gewährleisten.<br />
Frequenzmanagement und –koordinierung stellen einen integralen Bestandteil der täglichen<br />
Arbeit der KommAustria und der RTR-GmbH dar.<br />
Denn um eine effiziente Nutzung <strong>des</strong> Frequenzspektrums sicherzustellen und um Störungen<br />
zwischen einzelnen Funkdiensten bzw. Funkstellen zu vermeiden, ist eine Koordinierung<br />
notwendig, und zwar sowohl national als auch international.<br />
9.2 Frequenzmanagement in Österreich<br />
Im Bereich Rundfunk-Frequenzmanagement werden folgende Rundfunkdienste behandelt:<br />
• MW (Mittelwelle),<br />
• KW (Kurzwelle),<br />
• UKW Hörfunk,<br />
• TV Rundfunk,<br />
• digitaler terrestrischer Hörfunk (T-DAB),<br />
• digitaler terrestrischer TV Rundfunk (DVB-T)<br />
Für die fernmelderechtliche Bewilligung von Funkanlagen <strong>des</strong> Rundfunkdienstes in den dafür<br />
gewidmeten Bereichen ist die Medienbehörde KommAustria zuständig. In den<br />
Frequenzbändern, in denen die oben erwähnten Rundfunkdienste betrieben werden, werden<br />
aber auch andere Funkdienste betrieben, für die nach Rücksprache mit der KommAustria die<br />
Fernmeldebehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie<br />
(BMVIT) zuständig sind. (z.B. drahtlose Mikrofone)<br />
9.3 <strong>Die</strong> Internationale Koordinierung <strong>des</strong> Frequenzspektrums<br />
<strong>Die</strong> grundlegenden Regeln für die internationale Koordinierungstätigkeiten sind unter<br />
anderem in den "Radio Regulations" (VO-Funk) der International Telecommunication Union<br />
(ITU) festgeschrieben. Grundsätzlich darf aufgrund <strong>des</strong> internationalen Fernmeldevertrages<br />
eine Funkstelle nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher mit allen<br />
Fernmeldeverwaltungen der betroffenen Staaten (eingestrahlte Feldstärke übersteigt einen<br />
definierten Grenzwert) koordiniert worden ist.<br />
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