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Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

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XIV Rundfunkordnung und Digitalisierung im internationalen Vergleich<br />

• Digital-Konzessionen<br />

Im Verlauf <strong>des</strong> Jahres 2001 erteilte das BAKOM die erste Konzession für die digitale<br />

terrestrische Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in der Schweiz. Inzwischen<br />

betreibt der Zweckverband Oberwalliser Gemeinden (Valaiscom) ein eigenes digitales Netz<br />

über welches sie der dortigen Bevölkerung auf vier ehemaligen Analog-Fernsehkanälen 37<br />

Fernseh- und 31 Radioprogramme anbietet.<br />

Am 1. März 2002 wurde der SRG gestattet, die terrestrische Verbreitung ihrer TV-<br />

Programme vorübergehend einzuschränken. Rund 770 Sender, die der Verbreitung der ersten<br />

sprachregionalen Programme in den jeweils anderen Sprachregionen dienten, wurden<br />

abgeschaltet. Mit den freigestellten Frequenzen kann der Aufbau eines breiter angelegten<br />

digitalen Sendernetzes in Angriff genommen werden.<br />

14.2 Großbritannien<br />

14.2.1 Rundfunkordnung und –regulierung in Großbritannien<br />

Auffallend ist, dass kein anderes Land auf längere Erfahrungen mit der dualen<br />

Rundfunkordnung verweisen kann als Großbritannien. Denn der Privatrundfunk wurde bereits<br />

1954 neben dem öffentlichen Rundfunk durch den Television Act ermöglicht.<br />

Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörde für den Privatrundfunk war zunächst die Independent<br />

Television Authority (ITA). <strong>Die</strong> ITA teilte Großbritannien in vierzehn Regionen auf und<br />

vergab privaten Programmgesellschaften für jede Region eine Programmlizenz auf Basis<br />

eines befristeten Lizenzvertrags. 1972 wurde die ITA umbenannt in Independent<br />

Broadcasting Authority (IBA). Ihr wurde die alleinige Lizenz zur Ausstrahlung von Hörfunk-<br />

und Fernsehprogrammen übertragen. Dadurch war sie Aufsichtsinstanz und<br />

Rundfunkveranstalter zugleich. Für den Bereich <strong>des</strong> Kabelfernsehens wurde 1984 durch den<br />

Cable and Broadcasting Act die Cable Authority als Aufsichtsinstanz eingerichtet.<br />

<strong>Die</strong> Deregulierungspolitik der konservativen Regierung machte auch vor dem Rundfunk nicht<br />

halt. 1990 wurden IBA und Cable Authority durch den Broadcasting Act aufgelöst. An ihre<br />

Stelle trat die Independent Television Commission. (ITC). <strong>Die</strong>se bis heute zuständige<br />

Behörde ist nicht mehr Rundfunkveranstalter, sondern eine den deutschen<br />

Lan<strong>des</strong>medienanstalten vergleichbare Lizenzierungs- und Kontrollinstanz. Sie ist für den<br />

gesamten Fernsehbereich in Großbritannien als zentrale Aufsichtsinstanz zuständig. <strong>Die</strong><br />

Aufsicht über die Privatradios wurde der neu gegründeten Radio Authority übertragen.<br />

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