Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
XIV Rundfunkordnung und Digitalisierung im internationalen Vergleich<br />
• Digital-Konzessionen<br />
Im Verlauf <strong>des</strong> Jahres 2001 erteilte das BAKOM die erste Konzession für die digitale<br />
terrestrische Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in der Schweiz. Inzwischen<br />
betreibt der Zweckverband Oberwalliser Gemeinden (Valaiscom) ein eigenes digitales Netz<br />
über welches sie der dortigen Bevölkerung auf vier ehemaligen Analog-Fernsehkanälen 37<br />
Fernseh- und 31 Radioprogramme anbietet.<br />
Am 1. März 2002 wurde der SRG gestattet, die terrestrische Verbreitung ihrer TV-<br />
Programme vorübergehend einzuschränken. Rund 770 Sender, die der Verbreitung der ersten<br />
sprachregionalen Programme in den jeweils anderen Sprachregionen dienten, wurden<br />
abgeschaltet. Mit den freigestellten Frequenzen kann der Aufbau eines breiter angelegten<br />
digitalen Sendernetzes in Angriff genommen werden.<br />
14.2 Großbritannien<br />
14.2.1 Rundfunkordnung und –regulierung in Großbritannien<br />
Auffallend ist, dass kein anderes Land auf längere Erfahrungen mit der dualen<br />
Rundfunkordnung verweisen kann als Großbritannien. Denn der Privatrundfunk wurde bereits<br />
1954 neben dem öffentlichen Rundfunk durch den Television Act ermöglicht.<br />
Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörde für den Privatrundfunk war zunächst die Independent<br />
Television Authority (ITA). <strong>Die</strong> ITA teilte Großbritannien in vierzehn Regionen auf und<br />
vergab privaten Programmgesellschaften für jede Region eine Programmlizenz auf Basis<br />
eines befristeten Lizenzvertrags. 1972 wurde die ITA umbenannt in Independent<br />
Broadcasting Authority (IBA). Ihr wurde die alleinige Lizenz zur Ausstrahlung von Hörfunk-<br />
und Fernsehprogrammen übertragen. Dadurch war sie Aufsichtsinstanz und<br />
Rundfunkveranstalter zugleich. Für den Bereich <strong>des</strong> Kabelfernsehens wurde 1984 durch den<br />
Cable and Broadcasting Act die Cable Authority als Aufsichtsinstanz eingerichtet.<br />
<strong>Die</strong> Deregulierungspolitik der konservativen Regierung machte auch vor dem Rundfunk nicht<br />
halt. 1990 wurden IBA und Cable Authority durch den Broadcasting Act aufgelöst. An ihre<br />
Stelle trat die Independent Television Commission. (ITC). <strong>Die</strong>se bis heute zuständige<br />
Behörde ist nicht mehr Rundfunkveranstalter, sondern eine den deutschen<br />
Lan<strong>des</strong>medienanstalten vergleichbare Lizenzierungs- und Kontrollinstanz. Sie ist für den<br />
gesamten Fernsehbereich in Großbritannien als zentrale Aufsichtsinstanz zuständig. <strong>Die</strong><br />
Aufsicht über die Privatradios wurde der neu gegründeten Radio Authority übertragen.<br />
80