Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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IX Rundfunk-Frequenzmanagement und Frequenzkoordinierung<br />
9.1 <strong>Die</strong> wirtschaftliche Nutzung von Frequenzen<br />
Funkfrequenzen werden von unterschiedlichsten Anwendern benötigt. Neben Luftfahrt,<br />
Schifffahrt, Militär und vielen anderen Bereichen können Rundfunk und Telekommunikation<br />
als bedeutender Nutzer <strong>des</strong> Frequenzspektrums gesehen werden.<br />
Da Funkwellen an Staatsgrenzen nicht Halt machen, sind internationale Absprachen über die<br />
Nutzung von bestimmten Frequenzbereichen und die Nutzungsbedingungen in Grenzgebieten<br />
erforderlich. Neben der internationalen Koordinierung zählt die Zuteilung (Frequenzvergabe)<br />
von Frequenzbereichen für bestimmte Anwendungen an einzelne Betreiber zu den wichtigsten<br />
Aufgaben der nationalen Frequenzverwaltung. 84<br />
In Österreich ist das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)<br />
für die Verwaltung <strong>des</strong> Frequenzspektrums zuständig. Er hat durch geeignete Maßnahmen<br />
eine effiziente und störungsfreie Nutzung zu gewährleisten. <strong>Die</strong> Zuständigkeit umfasst<br />
strategische Bereiche wie die internationale Abstimmung bezüglich Frequenznutzung und die<br />
Erstellung der nationalen Frequenzpläne. Für die Erteilung von Bewilligungen zur Errichtung<br />
und zum Betrieb von Funkanlagen sind die Fernmeldebüros - dem BMVIT nachgeordnete<br />
<strong>Die</strong>nststellen - zuständig. Ihnen unterliegt auch die Überwachung der Frequenznutzung.<br />
Im Rundfunkbereich wird sowohl die Frequenzverwaltung als auch die Bewilligung von<br />
Funkanlagen von der KommAustria wahrgenommen. 85<br />
Anders als im Mobilfunkbereich, wo die Frequenzvergabe im Rahmen von<br />
Versteigerungsverfahren und folglich nach Maßgabe ökonomischer Überlegungen erfolgt, ist<br />
die Vergabe von für den Rundfunk gewidmeten Frequenzen an die Erteilung einer Zulassung<br />
zur Ausstrahlung eines Hörfunk- oder Fernsehprogramms gekoppelt. Nach der<br />
<strong>österreichischen</strong> Gesetzeslage ist bei Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von<br />
privatem Rundfunk ein vergleichen<strong>des</strong> Auswahlverfahren ("beauty contest") durchzuführen,<br />
in dem die Regulierungsbehörde (KommAustria) eine vor allem am beantragten<br />
Programminhalt orientierte Auswahlentscheidung zu treffen hat, bei der insbesondere Aspekte<br />
der Meinungs- bzw. Programmvielfalt und der Umfang an eigengestalteten Programmen zu<br />
berücksichtigen sind. 86 Darüber hinaus kann auch die Notwendigkeit zur Schließung von<br />
Versorgungslücken in bereits bestehenden Versorgungsgebieten ein Kriterium für die<br />
84<br />
Vgl. Schriftenreihe der RTR-GmbH (Kommunikationsbericht 2002/1, 2003), S. 21<br />
85<br />
ebenda,S. 21f.<br />
86<br />
Vgl. Kogler/Kramler/Traimer (Österreichische Rundfunkgesetze, 2002), S. 347