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Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

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IX Rundfunk-Frequenzmanagement und Frequenzkoordinierung<br />

9.1 <strong>Die</strong> wirtschaftliche Nutzung von Frequenzen<br />

Funkfrequenzen werden von unterschiedlichsten Anwendern benötigt. Neben Luftfahrt,<br />

Schifffahrt, Militär und vielen anderen Bereichen können Rundfunk und Telekommunikation<br />

als bedeutender Nutzer <strong>des</strong> Frequenzspektrums gesehen werden.<br />

Da Funkwellen an Staatsgrenzen nicht Halt machen, sind internationale Absprachen über die<br />

Nutzung von bestimmten Frequenzbereichen und die Nutzungsbedingungen in Grenzgebieten<br />

erforderlich. Neben der internationalen Koordinierung zählt die Zuteilung (Frequenzvergabe)<br />

von Frequenzbereichen für bestimmte Anwendungen an einzelne Betreiber zu den wichtigsten<br />

Aufgaben der nationalen Frequenzverwaltung. 84<br />

In Österreich ist das Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)<br />

für die Verwaltung <strong>des</strong> Frequenzspektrums zuständig. Er hat durch geeignete Maßnahmen<br />

eine effiziente und störungsfreie Nutzung zu gewährleisten. <strong>Die</strong> Zuständigkeit umfasst<br />

strategische Bereiche wie die internationale Abstimmung bezüglich Frequenznutzung und die<br />

Erstellung der nationalen Frequenzpläne. Für die Erteilung von Bewilligungen zur Errichtung<br />

und zum Betrieb von Funkanlagen sind die Fernmeldebüros - dem BMVIT nachgeordnete<br />

<strong>Die</strong>nststellen - zuständig. Ihnen unterliegt auch die Überwachung der Frequenznutzung.<br />

Im Rundfunkbereich wird sowohl die Frequenzverwaltung als auch die Bewilligung von<br />

Funkanlagen von der KommAustria wahrgenommen. 85<br />

Anders als im Mobilfunkbereich, wo die Frequenzvergabe im Rahmen von<br />

Versteigerungsverfahren und folglich nach Maßgabe ökonomischer Überlegungen erfolgt, ist<br />

die Vergabe von für den Rundfunk gewidmeten Frequenzen an die Erteilung einer Zulassung<br />

zur Ausstrahlung eines Hörfunk- oder Fernsehprogramms gekoppelt. Nach der<br />

<strong>österreichischen</strong> Gesetzeslage ist bei Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von<br />

privatem Rundfunk ein vergleichen<strong>des</strong> Auswahlverfahren ("beauty contest") durchzuführen,<br />

in dem die Regulierungsbehörde (KommAustria) eine vor allem am beantragten<br />

Programminhalt orientierte Auswahlentscheidung zu treffen hat, bei der insbesondere Aspekte<br />

der Meinungs- bzw. Programmvielfalt und der Umfang an eigengestalteten Programmen zu<br />

berücksichtigen sind. 86 Darüber hinaus kann auch die Notwendigkeit zur Schließung von<br />

Versorgungslücken in bereits bestehenden Versorgungsgebieten ein Kriterium für die<br />

84<br />

Vgl. Schriftenreihe der RTR-GmbH (Kommunikationsbericht 2002/1, 2003), S. 21<br />

85<br />

ebenda,S. 21f.<br />

86<br />

Vgl. Kogler/Kramler/Traimer (Österreichische Rundfunkgesetze, 2002), S. 347

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