Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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XIV Rundfunkordnung und Digitalisierung im internationalen Vergleich<br />
öffentlich zugänglich sind, können Bürgergruppen effektiven Einfluss ausüben. 156 <strong>Die</strong><br />
Kontrolle <strong>des</strong> Privatrundfunks erfolgt <strong>des</strong>halb in den USA in nicht zu unterschätzendem Maß<br />
durch Bürgergruppen. Anders als Österreich gibt es rund 250 Bürgergruppen, die sich für<br />
Vielfalt und Fairness in den Programmen einsetzen. Jedem Bürger steht ein gesetzlich<br />
garantiertes Interventionsrecht gegen Entscheidungen der FCC zu. So können einzelne Bürger<br />
und Bürgergruppen in das Lizenzverfahren der FCC eingreifen. 157 Ihre Interventionen werden<br />
von der FCC beurteilt und nach einem bestimmten Verfahren, der sogenannten petition to<br />
deny route, behandelt. In diesem öffentlichen Verfahren werden die Parteien und die<br />
intervenierenden Bürger gehört. Zudem können Zeugen und Experten hinzugezogen werden.<br />
Unterliegt der Bürger mit seiner Intervention, so steht ihm der Klageweg gegen die<br />
Entscheidungen der FCC offen. Zudem veranstaltet die FCC regelmäßig sogenannte open<br />
commission meetings, die zum Teil sogar live via Internet übertragen werden. Aus<br />
Imagegründen sind die amerikanischen Rundfunkveranstalter darauf bedacht, keine<br />
öffentlichen Konflikte entstehen zu lassen. Proteste der Bürgergruppen werden <strong>des</strong>halb von<br />
ihnen bisweilen ernster genommen als die Sanktionen der FCC. 158 <strong>Die</strong> Zulassungsverfahren<br />
sind demnach von vorbildlicher Transparenz geprägt. In finanzieller Hinsicht steht der FCC<br />
ein vergleichsweise geringes Budget zur Verfügung.<br />
Auch in den USA versuchen Politik und Wirtschaft Einfluss zu nehmen auf die<br />
Entscheidungen der FCC. Dennoch ist die Unabhängigkeit der FCC. Dennoch ist die<br />
Unabhängigkeit der FCC gegenüber Staat und Parteien grösser als die Unabhängigkeit der<br />
<strong>österreichischen</strong> Regulierungsbehörden. Unmittelbaren Einfluss hat der Staat auf das<br />
Rundfunkmonopol zu keiner Zeit ausgeübt. <strong>Die</strong>s hätte dem amerikanischen Verständnis der<br />
Kommunikationsfreiheit widersprochen. Denn nach amerikanischen Verständniss erfordert<br />
die Sicherung der Meinungsvielfalt nur, dass die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung<br />
gewährleistet ist. 159<br />
Dennoch gibt es auch Kritik an der Effektivität der Aufsicht. <strong>Die</strong> von der FCC aufgestellten<br />
Verhaltensregeln für die privaten Rundfunkveranstalter wurden nur inkonsequent<br />
durchgesetzt. Der aus konservativen Kreisen stammende Vorschlag, die FCC ersatzlos<br />
aufzulösen, konnte sich aber bisher nicht durchsetzen. Begründet wurde dieser Ansatz mit<br />
156<br />
Vgl. Hoffmann-Riem (Konvergenz und Regulierung 1999) S. 90<br />
157<br />
ebenda, S. 86<br />
158<br />
Vgl. Hoffmann-Riem (Rundfunkaufsicht Band II 1989), S. 62<br />
159<br />
Vgl. Hoffmann-Riem (Rundfunkaufsicht Band II 1989), S. 41<br />
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