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Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

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X <strong>Die</strong> Rundfunkregulierung im Kontext der Europäischen Union<br />

10.1 <strong>Die</strong> Rundfunkpolitik der Europäische Kommission<br />

Drei Generaldirektionen befassen sich innerhalb der Europäischen Kommission mit dem<br />

weiten Bereich der Medienpolitik. Je nachdem, ob die primär kulturellen Aspekte <strong>des</strong><br />

Rundfunks, ob Rundfunk als Übermittlung von Informationen über elektronische<br />

Kommunikationsgesetze oder ob Rundfunkveranstalter als im Wettbewerb agierende<br />

Unternehmer betroffen sind. Jede dieser Gemeinschaftspolitiken prägt maßgeblich die<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Rundfunk in den Mitgliedstaaten.<br />

Der Politikbereich „Audiovisuelle Medien“ wird in der Generaldirektion Bildung und Kultur<br />

betreut, der Politikbereich „Informationsgesellschaft“ wird von der gleichnamigen<br />

Generaldirektion wahrgenommen, und die rundfunkrelevanten Wettbewerbsregelungen<br />

werden von der Generaldirektion Wettbewerb vollzogen.<br />

Gerade im Rahmen <strong>des</strong> Wettbewerbs übt die Kommission zur Sicherung <strong>des</strong> ökonomischen<br />

Wettbewerbs innerhalb <strong>des</strong> EG-Binnenmarktes Aufsichtsrechte aus. 97<br />

10.2 Der Europarat<br />

Auf internationaler Ebene entfaltet der Europarat im Bereich <strong>des</strong> Medienrechts vielfältige<br />

Aktivitäten. Sein Tätigwerden im Mediensektor und spezifisch im Rundfunkwesen gründet<br />

sich darauf, dass er sich im Rahmen seiner umfassenden Ziele und Aufgaben, die der<br />

Wahrung und Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Konvention<br />

zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) dienen, auch mit den Massenmedien<br />

intensiv beschäftigte. Auf dem Gebiet <strong>des</strong> Medienrechts hat er eine Reihe unverbindlicher<br />

Empfehlungen erlassen und das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende<br />

Fernsehen ausgearbeitet. 98<br />

10.3 <strong>Die</strong> EG-Fernsehrichtlinie<br />

Von grundlegender Bedeutung im Rundfunkbereich ist die Richtlinie <strong>des</strong> Europarates zur<br />

Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die<br />

Ausübung der Fernsehtätigkeit, die als EG-Fernsehrichtlinie bezeichnet wird. <strong>Die</strong> Richtlinie<br />

gilt nur für Fernsehsendungen; Hörfunkprogrammen werden nicht erfasst. Allerdings regelt<br />

sie sowohl grenzüberschreitende als auch rein inländische Sendungen. <strong>Die</strong> bedeutsamste<br />

97 www.rtr.at<br />

98 ebenda

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