Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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X <strong>Die</strong> Rundfunkregulierung im Kontext der Europäischen Union<br />
10.1 <strong>Die</strong> Rundfunkpolitik der Europäische Kommission<br />
Drei Generaldirektionen befassen sich innerhalb der Europäischen Kommission mit dem<br />
weiten Bereich der Medienpolitik. Je nachdem, ob die primär kulturellen Aspekte <strong>des</strong><br />
Rundfunks, ob Rundfunk als Übermittlung von Informationen über elektronische<br />
Kommunikationsgesetze oder ob Rundfunkveranstalter als im Wettbewerb agierende<br />
Unternehmer betroffen sind. Jede dieser Gemeinschaftspolitiken prägt maßgeblich die<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Rundfunk in den Mitgliedstaaten.<br />
Der Politikbereich „Audiovisuelle Medien“ wird in der Generaldirektion Bildung und Kultur<br />
betreut, der Politikbereich „Informationsgesellschaft“ wird von der gleichnamigen<br />
Generaldirektion wahrgenommen, und die rundfunkrelevanten Wettbewerbsregelungen<br />
werden von der Generaldirektion Wettbewerb vollzogen.<br />
Gerade im Rahmen <strong>des</strong> Wettbewerbs übt die Kommission zur Sicherung <strong>des</strong> ökonomischen<br />
Wettbewerbs innerhalb <strong>des</strong> EG-Binnenmarktes Aufsichtsrechte aus. 97<br />
10.2 Der Europarat<br />
Auf internationaler Ebene entfaltet der Europarat im Bereich <strong>des</strong> Medienrechts vielfältige<br />
Aktivitäten. Sein Tätigwerden im Mediensektor und spezifisch im Rundfunkwesen gründet<br />
sich darauf, dass er sich im Rahmen seiner umfassenden Ziele und Aufgaben, die der<br />
Wahrung und Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Konvention<br />
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) dienen, auch mit den Massenmedien<br />
intensiv beschäftigte. Auf dem Gebiet <strong>des</strong> Medienrechts hat er eine Reihe unverbindlicher<br />
Empfehlungen erlassen und das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende<br />
Fernsehen ausgearbeitet. 98<br />
10.3 <strong>Die</strong> EG-Fernsehrichtlinie<br />
Von grundlegender Bedeutung im Rundfunkbereich ist die Richtlinie <strong>des</strong> Europarates zur<br />
Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die<br />
Ausübung der Fernsehtätigkeit, die als EG-Fernsehrichtlinie bezeichnet wird. <strong>Die</strong> Richtlinie<br />
gilt nur für Fernsehsendungen; Hörfunkprogrammen werden nicht erfasst. Allerdings regelt<br />
sie sowohl grenzüberschreitende als auch rein inländische Sendungen. <strong>Die</strong> bedeutsamste<br />
97 www.rtr.at<br />
98 ebenda