Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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XI <strong>Die</strong> Probleme einer effizienten Rundfunkregulierung<br />
• qualitativ den Bedürfnissen angemessener, auf die gesellschaftlichen Möglichkeiten<br />
abgestimmter Inhaltsangebote<br />
• Eine manipulationsfreie (- arme) Rezeptionssituation<br />
• <strong>Die</strong> Zugänglichkeit in einer auf die kommunikative Kompetenz der Rezipienten<br />
abgestimmten, sie gegebenfalls fördernde Weise<br />
gewährleistet werden. 102<br />
Nachhaltige Vermachtungsrisiken wären auch bei der Zugänglichkeit zu<br />
Produktionsressourcen und Programmrechten der Rundfunkveranstalter.<br />
11.2 <strong>Die</strong> Schwierigkeiten einer erfolgreichen Regulierung<br />
Prinzipiell können rechtliche Einwirkungen auf ein gesellschaftliches Feld (inputs) Folgen<br />
verschiedener Art haben. Von der Veranlassung konkreten Verhaltens (output) sind die<br />
Wirkungen auf die konkreten Betroffenen (impact) und davon die Auswirkungen in den<br />
betreffenden gesellschaftlichen Bereichen (outcome) zu unterscheiden. 103<br />
Welche rechtlichen Instrumente zum Erfolg führen, lässt sich nicht gegenstandsneutral und<br />
abstrakt bestimmen. Steuerungserfolge werden maßgeblich durch die in dem Regelungsfeld<br />
bestimmenden Handlungsrationalitäten beeinflusst. Am ehesten werden rechtliche Vorgaben<br />
befolgt, wenn sie Optionen bereitstellen, die ein Verhalten erlauben, das mit den<br />
Eigeninteressen der Betroffenen kompatibel ist oder das ihnen besondere Vorteile verspricht.<br />
<strong>Die</strong>se Eigeninteressen sind allerdings häufig nicht bei allen Betroffenen identisch, so dass die<br />
Interessenhomogenität der verschiedenen Akteure berücksichtigt werden muss und<br />
gegebenenfalls auch für die Steuerung strategisch genutzt werden kann. Eine rechtliche<br />
Steuerung gegen die Interessen der Betroffenen führt zu Ausweichreaktionen und ist nur<br />
ausnahmsweise – etwa unter Einsatz von Repression – erfolgreich. 104 Soweit die Verfolgung<br />
von Einzelinteressen nicht zur Befriedigung von Gemeinwohlinteressen ausreicht, sollte<br />
darauf hingewirkt werden, den Betroffenen einen Verhaltenkorridor zu eröffnen, der es ihnen<br />
zwar ermöglicht, aber auch nur erlaubt, Optionen zu wählen, die zugleich<br />
gemeinwohlverträglich sind. Zielverwirklichung durch Kooperation der hoheitlichen<br />
Verantwortungsträger mit den Betroffenen ist ein häufig gewählter Weg.<br />
102 Vgl. Hoffmann-Riem, Thesen zur Regulierung der dualen Rundfunkordnung, in: Zeischrift für<br />
Medien&Kommunikation, Jg. 48 (2001), S. 10f.<br />
103 Ebenda, S. 12<br />
104 Ebenda, S. 13<br />
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