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Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

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VIII <strong>Die</strong> Zulassungsverfahren zur Veranstaltung von privatem Rundfunk<br />

zwar unter Nutzung von Übertragungskapazitäten gemäß Anlage 1 PrTV-G oder<br />

Übertragungskapazitäten <strong>des</strong> ORF (gemäß § 13 PrTV-G).<br />

Antragsteller für die Erteilung einer bun<strong>des</strong>weiten Zulassung für analoges terrestrisches<br />

Fernsehen waren bis 2002: 78<br />

• ATV Privatfernseh GmbH<br />

• KANAL 1 Fernsehbetriebsgesellschaft m.b.H.<br />

• Ganymedia Network GmbH<br />

• Andreas Sattler<br />

• Stream S.p.A.<br />

• Mag. Franz Josef Glasl<br />

• Mainstream Media GmbH & Co KG<br />

Aus verfahrensrechtlichen Gründen waren die Anträge von Mag. Glasl sowie von Stream<br />

S.p.A. nicht weiter zu behandeln. <strong>Die</strong> Mainstream Media & Co KG zog ihren Antrag zurück.<br />

Zugleich wurde die Ausschreibung auch auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.<br />

Dabei wurde festgelegt, dass Anträge auf Erteilung einer bun<strong>des</strong>weiten oder nicht-<br />

bun<strong>des</strong>weiten Zulassung bis spätestens 07.11.2001, 13.00 Uhr, bei der KommAustria<br />

einzulangen haben.<br />

Binnen der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist langten insgesamt sieben Anträge für<br />

bun<strong>des</strong>weites Privat-TV bei der KommAustria ein.<br />

<strong>Die</strong> KommAustria erteilte in weiterer Folge an Amtsachverständige Aufträge zur Erstellung<br />

folgender Gutachten:<br />

• Prüfung der technischen Realisierbarkeit der vorgelegten Konzepte für die<br />

terrestrische Verbreitung: Im Besonderen war zu beurteilen, ob mit den beantragten<br />

Übertragungskapazitäten unter Einrechnung der Verbreitung über Kabelnetze ein<br />

Versorgungsgrad von 70 % der Bevölkerung erreicht werden kann.<br />

• Beurteilung <strong>des</strong> Vorliegens der finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen<br />

für die Veranstaltung von bun<strong>des</strong>weitem terrestrischen Fernsehen: <strong>Die</strong>sem<br />

Gutachtensauftrag liegt § 4 Abs 3 PrTV-G zugrunde, wonach der Antragsteller<br />

glaubhaft zu machen hat, dass er sachlich, finanziell und organisatorisch die<br />

78 Vgl. Schriftenreihe der RTR-GmbH (Communications report, 2001), S. 42-43<br />

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