Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...
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XIV Rundfunkordnung und Digitalisierung im internationalen Vergleich<br />
Medium selbst strukturieren, sind die schweizerischen Sprachregionen immer auch Teil der<br />
grossen, über die entsprechenden Sprachen definierten europäischen Märkte. <strong>Die</strong>ses<br />
sogenannte „Next-door-giant“-Phänomen gewinnt durch die Tatsache an Bedeutung, dass<br />
über 90% der schweizerischen Haushalte an gut ausgebaute Kabelnetze angeschlossen sind,<br />
die grösstenteils bis gegen 60 TV-Programme verbreiten. <strong>Die</strong>se umfangreiche<br />
Programmpalette hat zunächst den Vorteil, dass die Schweiz über ein Rundfunkangebot<br />
verfügt, welches aus dem schweizerischen Marktpotential allein nie finanziert werden könnte.<br />
<strong>Die</strong>se hohe Marktpräsenz ausländischer Veranstalter sowie die extrem starke<br />
Auslandsorientierung <strong>des</strong> schweizerischen Publikums führen zu erheblichen Restriktionen für<br />
die schweizerische Medienpolitik. <strong>Die</strong> Tatsache, dass nur noch eine kleine Zahl der in den<br />
schweizerischen Kabelnetzen aufgeschalteten Programme über eine schweizerische<br />
Konzession verfügt und somit für eine medienpolitische Gestaltung zugänglich ist, hat die<br />
Einflussmöglichkeiten schweizerischer Medienpolitik schrumpfen lassen. <strong>Die</strong>se Entwicklung<br />
ist auf rechtlicher Ebene durch internationale Übereinkommen gefördert worden. So garantiert<br />
die von der Schweiz ratifizierte Konvention <strong>des</strong> Europarats über das grenzüberschreitende<br />
Fernsehen, welche inhaltlich weitgehend der EU-Fernsehrichtlinie entspricht, dass<br />
Programme aus Mitgliedsstaaten, die bestimmte Min<strong>des</strong>tstandards bezüglich Inhalt, Werbung<br />
und Sponsoring erfüllen, in allen anderen Mitgliedstaaten empfangen und durch Kabelnetze<br />
weiterverbreitet werden dürfen. Selbst wenn die Konvention den Mitgliedstaaten zugesteht,<br />
für ihre Veranstalter strengere Vorschriften zu erlassen, schränken die Minimalstandards der<br />
Konvention den innerstaatlichen Gestaltungsspielraum zumin<strong>des</strong>t faktisch stark ein.<br />
Angesichts der hohen Präsenz ausländischer Veranstalter erscheint jede strengere Regelung<br />
für inländische Akteure als Wettbewerbsverzerrung zu deren Nachteil und lässt sich politisch<br />
nur schwer realisieren.<br />
Programmbeschwerden können in der Schweiz der sogenannten Unabhängigen<br />
Beschwerdeinstanz vorgelegt werden. <strong>Die</strong>se ist ein bun<strong>des</strong>rechtlich, quasi-richterliches<br />
Organ, das vor allem dem Bedürfnis der Rezipientinnen und Rezipienten nach Kontrolle von<br />
Rundfunksendungen dienen sollen. Bei der Beurteilung der einzelnen Sendungen hat die<br />
Beschwerdeinstanz nicht nur den Leistungsauftrag, sondern auch Unabhängigkeit und<br />
Autonomie zu berücksichtigen.<br />
Das Radio -und Fernsehgesetz von 1991 (RTVG) regelt alle Aspekte <strong>des</strong> Rundfunks, wie z.B.<br />
einen geordneten Wettbewerb. <strong>Die</strong> Medienlandschaft wird in der Schweiz durch die<br />
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