05.08.2013 Aufrufe

Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

Die Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarkts - Stefan ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

XIV Rundfunkordnung und Digitalisierung im internationalen Vergleich<br />

Medium selbst strukturieren, sind die schweizerischen Sprachregionen immer auch Teil der<br />

grossen, über die entsprechenden Sprachen definierten europäischen Märkte. <strong>Die</strong>ses<br />

sogenannte „Next-door-giant“-Phänomen gewinnt durch die Tatsache an Bedeutung, dass<br />

über 90% der schweizerischen Haushalte an gut ausgebaute Kabelnetze angeschlossen sind,<br />

die grösstenteils bis gegen 60 TV-Programme verbreiten. <strong>Die</strong>se umfangreiche<br />

Programmpalette hat zunächst den Vorteil, dass die Schweiz über ein Rundfunkangebot<br />

verfügt, welches aus dem schweizerischen Marktpotential allein nie finanziert werden könnte.<br />

<strong>Die</strong>se hohe Marktpräsenz ausländischer Veranstalter sowie die extrem starke<br />

Auslandsorientierung <strong>des</strong> schweizerischen Publikums führen zu erheblichen Restriktionen für<br />

die schweizerische Medienpolitik. <strong>Die</strong> Tatsache, dass nur noch eine kleine Zahl der in den<br />

schweizerischen Kabelnetzen aufgeschalteten Programme über eine schweizerische<br />

Konzession verfügt und somit für eine medienpolitische Gestaltung zugänglich ist, hat die<br />

Einflussmöglichkeiten schweizerischer Medienpolitik schrumpfen lassen. <strong>Die</strong>se Entwicklung<br />

ist auf rechtlicher Ebene durch internationale Übereinkommen gefördert worden. So garantiert<br />

die von der Schweiz ratifizierte Konvention <strong>des</strong> Europarats über das grenzüberschreitende<br />

Fernsehen, welche inhaltlich weitgehend der EU-Fernsehrichtlinie entspricht, dass<br />

Programme aus Mitgliedsstaaten, die bestimmte Min<strong>des</strong>tstandards bezüglich Inhalt, Werbung<br />

und Sponsoring erfüllen, in allen anderen Mitgliedstaaten empfangen und durch Kabelnetze<br />

weiterverbreitet werden dürfen. Selbst wenn die Konvention den Mitgliedstaaten zugesteht,<br />

für ihre Veranstalter strengere Vorschriften zu erlassen, schränken die Minimalstandards der<br />

Konvention den innerstaatlichen Gestaltungsspielraum zumin<strong>des</strong>t faktisch stark ein.<br />

Angesichts der hohen Präsenz ausländischer Veranstalter erscheint jede strengere Regelung<br />

für inländische Akteure als Wettbewerbsverzerrung zu deren Nachteil und lässt sich politisch<br />

nur schwer realisieren.<br />

Programmbeschwerden können in der Schweiz der sogenannten Unabhängigen<br />

Beschwerdeinstanz vorgelegt werden. <strong>Die</strong>se ist ein bun<strong>des</strong>rechtlich, quasi-richterliches<br />

Organ, das vor allem dem Bedürfnis der Rezipientinnen und Rezipienten nach Kontrolle von<br />

Rundfunksendungen dienen sollen. Bei der Beurteilung der einzelnen Sendungen hat die<br />

Beschwerdeinstanz nicht nur den Leistungsauftrag, sondern auch Unabhängigkeit und<br />

Autonomie zu berücksichtigen.<br />

Das Radio -und Fernsehgesetz von 1991 (RTVG) regelt alle Aspekte <strong>des</strong> Rundfunks, wie z.B.<br />

einen geordneten Wettbewerb. <strong>Die</strong> Medienlandschaft wird in der Schweiz durch die<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!