berichtet über das Geschäftsjahr
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Risikovorsorge<br />
Finanzanlagen<br />
Leasingverhältnisses oder, sofern dieser niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen.<br />
Zur Berechnung des Barwertes der Mindestleasingzahlungen wird der dem Leasingverhältnis<br />
zugrunde liegende interne Zinsfuß herangezogen.<br />
Die Leasingraten werden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt.<br />
Der Tilgungsanteil mindert die Restschuld, der Zinsanteil wird als Zinsaufwand behandelt.<br />
Leasingraten aus Operating-Leasing werden als Mietaufwand behandelt. Verträge der BA-CA<br />
als Leasingnehmer haben eine vergleichsweise geringe Bedeutung.<br />
Die offen ausgewiesene Risikovorsorge zu Forderungen gibt den Stand der Kreditrisikovorsorgen<br />
in der Form von Einzelwertberichtigungen (inklusive pauschalierter Einzelwertberichtigungen,<br />
d.s. Wertberichtigungen für nach kundenspezifischen Kriterien ausgewertete<br />
Kleinengagements) wieder. Die Risikovorsorgen werden auf Basis von Einschätzungen <strong>über</strong><br />
die Höhe der künftigen Kreditausfälle und Zinsnachlässe gebildet. Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten<br />
werden unter Rückstellungen auf der Passivseite ausgewiesen.<br />
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (held-to-maturity = HtM) werden mit<br />
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei bis zur Endfälligkeit auf den Tilgungswert<br />
fortgeschrieben wird. Wertminderungen im Sinn von IAS 39.109 (impairment) werden<br />
erfolgswirksam berücksichtigt.<br />
Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere einschließlich der Genussrechte (available-for-sale<br />
= AfS) bilden eine eigene Kategorie von Finanzinstrumenten. Bei der Ermittlung der Fair<br />
Values wird der Börsekurs herangezogen, bei Genussrechten jener der betroffenen Unternehmen.<br />
Ist dieser nicht verfügbar, wird der Barwert durch Abzinsung der künftigen Cashflows<br />
mit der aktuellen Swap-Zinskurve der jeweiligen Währung berechnet. Die sich aus der<br />
fortlaufenden Bewertung zum Fair Value ergebenden Wertänderungen weisen wir solange<br />
erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals (Available-for-Sale-Rücklage)<br />
aus, bis der jeweilige Vermögenswert veräußert wird. Ein etwaiges Impairment (Wertminderung)<br />
wird erfolgswirksam berücksichtigt. Anteile an Unternehmen, die weder voll konsolidiert<br />
noch at equity bewertet werden, sind Teil des AfS-Bestandes.<br />
Grundstücke und Gebäude, die wir als Finanzinvestitionen zur Erzielung von Mieterträgen<br />
und/oder Wertsteigerungen langfristig halten, werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />
in den Finanzanlagen ausgewiesen, wobei Mieterträge ebenso wie Refinanzierungszinsen<br />
im Zins<strong>über</strong>schuss erfasst werden. Für diese im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen<br />
Investment-Properties gilt eine Abschreibungsdauer von in der Regel 50 Jahren.<br />
Rechnungslegungsgrundsätze<br />
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