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berichtet über das Geschäftsjahr

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Risikovorsorge<br />

Finanzanlagen<br />

Leasingverhältnisses oder, sofern dieser niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen.<br />

Zur Berechnung des Barwertes der Mindestleasingzahlungen wird der dem Leasingverhältnis<br />

zugrunde liegende interne Zinsfuß herangezogen.<br />

Die Leasingraten werden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt.<br />

Der Tilgungsanteil mindert die Restschuld, der Zinsanteil wird als Zinsaufwand behandelt.<br />

Leasingraten aus Operating-Leasing werden als Mietaufwand behandelt. Verträge der BA-CA<br />

als Leasingnehmer haben eine vergleichsweise geringe Bedeutung.<br />

Die offen ausgewiesene Risikovorsorge zu Forderungen gibt den Stand der Kreditrisikovorsorgen<br />

in der Form von Einzelwertberichtigungen (inklusive pauschalierter Einzelwertberichtigungen,<br />

d.s. Wertberichtigungen für nach kundenspezifischen Kriterien ausgewertete<br />

Kleinengagements) wieder. Die Risikovorsorgen werden auf Basis von Einschätzungen <strong>über</strong><br />

die Höhe der künftigen Kreditausfälle und Zinsnachlässe gebildet. Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten<br />

werden unter Rückstellungen auf der Passivseite ausgewiesen.<br />

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (held-to-maturity = HtM) werden mit<br />

fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei bis zur Endfälligkeit auf den Tilgungswert<br />

fortgeschrieben wird. Wertminderungen im Sinn von IAS 39.109 (impairment) werden<br />

erfolgswirksam berücksichtigt.<br />

Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere einschließlich der Genussrechte (available-for-sale<br />

= AfS) bilden eine eigene Kategorie von Finanzinstrumenten. Bei der Ermittlung der Fair<br />

Values wird der Börsekurs herangezogen, bei Genussrechten jener der betroffenen Unternehmen.<br />

Ist dieser nicht verfügbar, wird der Barwert durch Abzinsung der künftigen Cashflows<br />

mit der aktuellen Swap-Zinskurve der jeweiligen Währung berechnet. Die sich aus der<br />

fortlaufenden Bewertung zum Fair Value ergebenden Wertänderungen weisen wir solange<br />

erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals (Available-for-Sale-Rücklage)<br />

aus, bis der jeweilige Vermögenswert veräußert wird. Ein etwaiges Impairment (Wertminderung)<br />

wird erfolgswirksam berücksichtigt. Anteile an Unternehmen, die weder voll konsolidiert<br />

noch at equity bewertet werden, sind Teil des AfS-Bestandes.<br />

Grundstücke und Gebäude, die wir als Finanzinvestitionen zur Erzielung von Mieterträgen<br />

und/oder Wertsteigerungen langfristig halten, werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

in den Finanzanlagen ausgewiesen, wobei Mieterträge ebenso wie Refinanzierungszinsen<br />

im Zins<strong>über</strong>schuss erfasst werden. Für diese im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen<br />

Investment-Properties gilt eine Abschreibungsdauer von in der Regel 50 Jahren.<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

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