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berichtet über das Geschäftsjahr

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Liquiditätsrisiko<br />

Dem Liquiditätsrisiko als zentrales Bankrisiko wird in der gesamten BA-CA Gruppe im Rahmen<br />

der gruppenweit gültigen Vorschriften durch die Einführung und Überwachung von<br />

kurz- und mittelfristigen Liquiditätslimiten Rechnung getragen. Dabei wird die Liquiditätssituation<br />

<strong>über</strong> die nächsten Tage, aber auch für längere Laufzeiten in Hinblick auf ein Standardszenario,<br />

aber auch für die Szenarien einer allgemeinen sowie einer institutsspezifischen<br />

Liquiditätskrise analysiert. Der Liquiditätsgrad der Kundenpositionen und unserer Eigenpositionen<br />

wird laufend untersucht. Die Verfahren, Zuständigkeiten und Berichtslinien in diesem<br />

Bereich sind in einer eigenen Liquidity-Policy zusammengefasst, die auch in unseren CEE-Einheiten<br />

Gültigkeit hat und unter anderem einen Notfallsplan für den Fall einer Liquiditätskrise<br />

beinhaltet. Die laufende Steuerung unseres Kundengeschäftes erfolgt unter Berücksichtigung<br />

von Liquiditätskosten. Im Rahmen dieser Verrechnung werden den einzelnen liquiditätswirksamen<br />

Produkten auf der Aktiv- und Passivseite die jeweils aktuellen Alternativkosten<br />

verrechnet bzw. im Rahmen eines Opportunitätsansatzes gutgeschrieben. So kann auch im<br />

laufenden Controllingprozess gewährleistet werden, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Pricing unseres Geschäftes ausgewogen<br />

erfolgt.<br />

Adressenausfallsrisiko<br />

Die Rahmenbedingungen für <strong>das</strong> Kreditgeschäft waren im Jahr 2003 von der intensiven Vorbereitung<br />

auf die erwarteten Neuregelungen aufgrund des Basel II-Konsultationspapiers und<br />

der Vorbereitungen auf die Umsetzung der – konzernweit geltenden – deutschen Mindestanforderungen<br />

an <strong>das</strong> Kreditgeschäft („MAK’s“) geprägt.<br />

Diese Themengebiete haben sich auch in der Organisation und den Basisregelwerken für <strong>das</strong><br />

Kreditgeschäft niedergeschlagen.<br />

Kreditengagements werden regelmäßig von den kundenbetreuenden Stellen auf ihren Risikogehalt<br />

<strong>über</strong>prüft und dem Kreditrisikomanagement zur Genehmigung vorgelegt (strikte<br />

Trennung der Bereiche „Markt“ und „Marktfolge“, 4-Augen-Prinzip).<br />

Im Inland wird dem Branchenaspekt in der Kreditentscheidung insofern Rechnung getragen,<br />

als sie von branchenverantwortlichen Senior Risk Managern getroffen wird. Für Kreditengagements<br />

im CEE-Bereich besteht hingegen eine regionale Zuständigkeit für die Kreditentscheidungen,<br />

um <strong>das</strong> dafür notwendige länderspezifische Know-how zu bündeln.<br />

Organisatorisch existiert <strong>das</strong> Kreditkomitee als effizientes Gremium für rasche Einzelkreditentscheidungen.<br />

Während größere Einzelkreditentscheidungen vom Kreditausschuss des Aufsichtsrats<br />

getroffen werden, wird <strong>das</strong> Plenum des Aufsichtsrates vor allem auf Portfolioebene<br />

laufend informiert und trifft diesbezügliche strategische Entscheidungen.<br />

Besonderes Augenmerk wird auf die Erkennung, Überwachung und Gestion von besonders<br />

risikobehafteten Engagements gelegt, die – ab dem Auftreten von Frühwarnsignalen – von<br />

speziell ausgebildeten Mitarbeitern betreut werden. Im Jahr 2003 wurde die Qualität des<br />

internen Frühwarnsystems weiter verbessert und – neben dem inländischen Firmenkunden-<br />

202 Risikobericht

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