berichtet über das Geschäftsjahr
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Liquiditätsrisiko<br />
Dem Liquiditätsrisiko als zentrales Bankrisiko wird in der gesamten BA-CA Gruppe im Rahmen<br />
der gruppenweit gültigen Vorschriften durch die Einführung und Überwachung von<br />
kurz- und mittelfristigen Liquiditätslimiten Rechnung getragen. Dabei wird die Liquiditätssituation<br />
<strong>über</strong> die nächsten Tage, aber auch für längere Laufzeiten in Hinblick auf ein Standardszenario,<br />
aber auch für die Szenarien einer allgemeinen sowie einer institutsspezifischen<br />
Liquiditätskrise analysiert. Der Liquiditätsgrad der Kundenpositionen und unserer Eigenpositionen<br />
wird laufend untersucht. Die Verfahren, Zuständigkeiten und Berichtslinien in diesem<br />
Bereich sind in einer eigenen Liquidity-Policy zusammengefasst, die auch in unseren CEE-Einheiten<br />
Gültigkeit hat und unter anderem einen Notfallsplan für den Fall einer Liquiditätskrise<br />
beinhaltet. Die laufende Steuerung unseres Kundengeschäftes erfolgt unter Berücksichtigung<br />
von Liquiditätskosten. Im Rahmen dieser Verrechnung werden den einzelnen liquiditätswirksamen<br />
Produkten auf der Aktiv- und Passivseite die jeweils aktuellen Alternativkosten<br />
verrechnet bzw. im Rahmen eines Opportunitätsansatzes gutgeschrieben. So kann auch im<br />
laufenden Controllingprozess gewährleistet werden, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Pricing unseres Geschäftes ausgewogen<br />
erfolgt.<br />
Adressenausfallsrisiko<br />
Die Rahmenbedingungen für <strong>das</strong> Kreditgeschäft waren im Jahr 2003 von der intensiven Vorbereitung<br />
auf die erwarteten Neuregelungen aufgrund des Basel II-Konsultationspapiers und<br />
der Vorbereitungen auf die Umsetzung der – konzernweit geltenden – deutschen Mindestanforderungen<br />
an <strong>das</strong> Kreditgeschäft („MAK’s“) geprägt.<br />
Diese Themengebiete haben sich auch in der Organisation und den Basisregelwerken für <strong>das</strong><br />
Kreditgeschäft niedergeschlagen.<br />
Kreditengagements werden regelmäßig von den kundenbetreuenden Stellen auf ihren Risikogehalt<br />
<strong>über</strong>prüft und dem Kreditrisikomanagement zur Genehmigung vorgelegt (strikte<br />
Trennung der Bereiche „Markt“ und „Marktfolge“, 4-Augen-Prinzip).<br />
Im Inland wird dem Branchenaspekt in der Kreditentscheidung insofern Rechnung getragen,<br />
als sie von branchenverantwortlichen Senior Risk Managern getroffen wird. Für Kreditengagements<br />
im CEE-Bereich besteht hingegen eine regionale Zuständigkeit für die Kreditentscheidungen,<br />
um <strong>das</strong> dafür notwendige länderspezifische Know-how zu bündeln.<br />
Organisatorisch existiert <strong>das</strong> Kreditkomitee als effizientes Gremium für rasche Einzelkreditentscheidungen.<br />
Während größere Einzelkreditentscheidungen vom Kreditausschuss des Aufsichtsrats<br />
getroffen werden, wird <strong>das</strong> Plenum des Aufsichtsrates vor allem auf Portfolioebene<br />
laufend informiert und trifft diesbezügliche strategische Entscheidungen.<br />
Besonderes Augenmerk wird auf die Erkennung, Überwachung und Gestion von besonders<br />
risikobehafteten Engagements gelegt, die – ab dem Auftreten von Frühwarnsignalen – von<br />
speziell ausgebildeten Mitarbeitern betreut werden. Im Jahr 2003 wurde die Qualität des<br />
internen Frühwarnsystems weiter verbessert und – neben dem inländischen Firmenkunden-<br />
202 Risikobericht