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berichtet über das Geschäftsjahr

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Verbindlichkeiten<br />

Rückstellungen<br />

Langfristige Personalrückstellungen<br />

und Abfertigungen<br />

Verbindlichkeiten werden generell zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />

Bei verbrieften Verbindlichkeiten wird eine Differenz zwischen Ausgabe- und Tilgungsbetrag<br />

als Zu- oder Abschreibung finanzmathematisch <strong>über</strong> die Restlaufzeit verteilt.<br />

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Dividende ist nicht in den Verbindlichkeiten der<br />

Bank enthalten.<br />

Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig schätzbare, rechtliche oder faktische<br />

Verpflichtung gegen<strong>über</strong> Dritten besteht.<br />

Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen werden nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren<br />

gemäß IAS 19 bilanziert.<br />

In der Bank Austria Creditanstalt verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die<br />

Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform per 31.12.1999 im Ruhestand befindlicher<br />

Dienstnehmer sowie – als Besonderheit des Dienstrechtes der Bank Austria Creditanstalt<br />

AG – die der Pflichtversicherung äquivalenten Ansprüche jener aktiven Dienstnehmer,<br />

bei denen die Bank Austria Creditanstalt AG im Sinne des § 5 ASVG Pensionsversicherungsträger<br />

ist (d.h., die Verpflichtungen der gesetzlichen Pensionsversicherung <strong>über</strong>nommen hat).<br />

Ebenso ist <strong>das</strong> ermittelte Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrisiko – unter Anrechnung der Leistungen<br />

aus den Pensionskassen – in den Rückstellungen erfasst.<br />

Die Berechnung des Barwertes der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt die bestehenden<br />

Betriebsvereinbarungen und verwendet folgende versicherungsmathematische Annahmen:<br />

– Rechnungszins 5,5 %<br />

– Kollektivvertragsdynamik 1,75 % p.a.<br />

– Karrieredynamik inkl. turnusmäßiger Vorrückungen 2,15 – 2,4 % p.a.<br />

– Tabellenwerte AVÖ 1999-P (Generationentafeln f. Angestellte)<br />

Aufgrund der Zinsentwicklung wurde der Rechnungszinssatz gegen<strong>über</strong> dem Vorjahr um<br />

0,5 % und wegen der rückläufigen Inflationsentwicklung die Kollektivvertragsdynamik um<br />

0,25 % reduziert.<br />

Bei der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung werden versicherungsmathematische Verluste<br />

bis zu einer Grenze von 10 % des Barwertes („Korridor“) nicht erfolgswirksam berücksichtigt.<br />

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen sind keine Rückstellungen zu bilden. Die für beitragsorientierte<br />

Pläne vereinbarten Zahlungen an eine Pensionskasse werden laufend als Aufwand<br />

erfasst, dar<strong>über</strong> hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht.<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

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