berichtet über das Geschäftsjahr
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Verbindlichkeiten<br />
Rückstellungen<br />
Langfristige Personalrückstellungen<br />
und Abfertigungen<br />
Verbindlichkeiten werden generell zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />
Bei verbrieften Verbindlichkeiten wird eine Differenz zwischen Ausgabe- und Tilgungsbetrag<br />
als Zu- oder Abschreibung finanzmathematisch <strong>über</strong> die Restlaufzeit verteilt.<br />
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Dividende ist nicht in den Verbindlichkeiten der<br />
Bank enthalten.<br />
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine zuverlässig schätzbare, rechtliche oder faktische<br />
Verpflichtung gegen<strong>über</strong> Dritten besteht.<br />
Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen werden nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren<br />
gemäß IAS 19 bilanziert.<br />
In der Bank Austria Creditanstalt verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die<br />
Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform per 31.12.1999 im Ruhestand befindlicher<br />
Dienstnehmer sowie – als Besonderheit des Dienstrechtes der Bank Austria Creditanstalt<br />
AG – die der Pflichtversicherung äquivalenten Ansprüche jener aktiven Dienstnehmer,<br />
bei denen die Bank Austria Creditanstalt AG im Sinne des § 5 ASVG Pensionsversicherungsträger<br />
ist (d.h., die Verpflichtungen der gesetzlichen Pensionsversicherung <strong>über</strong>nommen hat).<br />
Ebenso ist <strong>das</strong> ermittelte Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrisiko – unter Anrechnung der Leistungen<br />
aus den Pensionskassen – in den Rückstellungen erfasst.<br />
Die Berechnung des Barwertes der Pensionsverpflichtungen berücksichtigt die bestehenden<br />
Betriebsvereinbarungen und verwendet folgende versicherungsmathematische Annahmen:<br />
– Rechnungszins 5,5 %<br />
– Kollektivvertragsdynamik 1,75 % p.a.<br />
– Karrieredynamik inkl. turnusmäßiger Vorrückungen 2,15 – 2,4 % p.a.<br />
– Tabellenwerte AVÖ 1999-P (Generationentafeln f. Angestellte)<br />
Aufgrund der Zinsentwicklung wurde der Rechnungszinssatz gegen<strong>über</strong> dem Vorjahr um<br />
0,5 % und wegen der rückläufigen Inflationsentwicklung die Kollektivvertragsdynamik um<br />
0,25 % reduziert.<br />
Bei der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung werden versicherungsmathematische Verluste<br />
bis zu einer Grenze von 10 % des Barwertes („Korridor“) nicht erfolgswirksam berücksichtigt.<br />
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen sind keine Rückstellungen zu bilden. Die für beitragsorientierte<br />
Pläne vereinbarten Zahlungen an eine Pensionskasse werden laufend als Aufwand<br />
erfasst, dar<strong>über</strong> hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht.<br />
Rechnungslegungsgrundsätze<br />
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