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Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsve...

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1435<br />

Neben einer Präzisierung <strong>der</strong> Vollzugsziele wird im Entwurf ein freiheitsorientierter und therapiegerichteter<br />

Vollzug vorgegeben, um die Gefahren, die von den Untergebrachten ausgehen,<br />

effektiv zu min<strong>der</strong>n und eine frühzeitige Entlassung aus <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung zu<br />

ermöglichen. Sämtliche Aspekte <strong>der</strong> Alltagsgestaltung einschließlich <strong>der</strong> Kontakte nach außen<br />

werden konsequent im Abstand zum Strafvollzug geregelt und Einschränkungen auf das<br />

Unumgängliche reduziert. Die Vergütung für Arbeit, die nicht mehr verpflichtend zu leisten<br />

ist, wird wie das Taschengeld für Bedürftige deutlich erhöht. Das System <strong>der</strong> vollzugsöffnenden<br />

Maßnahmen wird neu strukturiert. Hinzu kommen Vorgaben für die Unterbringungseinrichtung,<br />

die Personalausstattung, Aspekte <strong>des</strong> Opferschutzes sowie eine <strong>Regelung</strong> zu den<br />

Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Gesundheitsfürsorge unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

neueren Rechtsprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts.<br />

C Alternativen<br />

Keine.<br />

D Kosten<br />

Der Entwurf enthält <strong>Regelung</strong>en für die Unterbringung in <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung und<br />

setzt damit die Vorgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts um. Eine entsprechende Unterbringungseinrichtung<br />

ist am Standort <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt Werl geplant. Hierzu soll ein<br />

bereits im Eigentum <strong>des</strong> Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW stehen<strong>des</strong> Grundstück genutzt<br />

werden, <strong>der</strong> Ankauf zusätzlicher Flächen ist vorgesehen. Die Neubauplanung wird <strong>der</strong>zeit<br />

mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW durchgeführt. Eine abschließende Baukostenberechnung<br />

liegt noch nicht vor. Es ist mit einer Jahresmiete von min<strong>des</strong>tens 5 Millionen<br />

Euro zu rechnen.<br />

Aus vollzuglichen und organisatorischen Gründen sollen die erfor<strong>der</strong>lichen Neubaumaßnahmen<br />

für <strong>Sicherungsve</strong>rwahrte auf das Gelände einer Anstalt begrenzt werden, bei <strong>der</strong> bereits<br />

Erfahrungen mit dem Vollzug <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung vorliegen. Auch aus wirtschaftlichen<br />

Gründen ist eine Zentralisierung <strong>der</strong> Plätze für die <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung an einem<br />

Standort ins Auge gefasst. Zur Nutzung von Synergieeffekten sollen neben <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Infrastruktur (Küchenbereich, Medienversorgung, Verwaltungsbereiche) auch neu zu errichtende<br />

Bereiche (Außenpforte mit Sicherheitsschleuse, Stellplätze, Sozialräume für Bedienstete,<br />

Besuchsabteilung mit getrennten Bereichen für <strong>Sicherungsve</strong>rwahrte und Strafgefangene,<br />

Gesundheitsfürsorge) mit dem Strafhaftbereich <strong>der</strong> Justizvollzugsanstalt Werl gemeinsam<br />

genutzt werden.<br />

Auf Grund von Berechnungen <strong>des</strong> voraussichtlichen Unterbringungsbedarfs soll <strong>der</strong> geplante<br />

Neubau am Standort in Werl über 148 Plätze verfügen. Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Kosten ist zu<br />

berücksichtigen, dass die in den Justizvollzugsanstalten Werl und Aachen für <strong>Sicherungsve</strong>rwahrte<br />

vorhandenen 127 Plätze künftig dem Normalvollzug zugeführt werden können.<br />

Die einmaligen Kosten für die Erstausstattung <strong>des</strong> neu zu errichtenden Gebäu<strong>des</strong> werden<br />

sich voraussichtlich auf min<strong>des</strong>tens 1,5 Millionen Euro belaufen.<br />

Der künftige Vollzug <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung erfor<strong>der</strong>t nach <strong>der</strong> verfassungsgerichtlichen<br />

Vorgabe aus dem Urteil vom 4. Mai 2011 das Abstandsgebot sichernde, effektive <strong>Regelung</strong>en<br />

<strong>zur</strong> Gewährleistung eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten <strong>Vollzuges</strong> <strong>der</strong><br />

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