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Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsve...

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1435<br />

wird ein deutlicher Abstand zu Strafgefangenen hergestellt, denen <strong>der</strong> Einkauf von Nahrungs-,<br />

Genuss- und Köperpflegemitteln regelmäßig nur vom Hausgeld gestattet ist.<br />

Zu § 19 (Tageseinteilung und Bewegungsfreiheit)<br />

Absatz 1 Satz 1 befasst sich mit <strong>der</strong> Tageseinteilung, durch die die Untergebrachten an eine<br />

eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt werden sollen. Die <strong>Regelung</strong> soll ebenfalls<br />

dazu beitragen, den Vollzug <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen<br />

anzupassen. Abweichend vom Strafvollzug umfasst die Tageseinteilung nach Satz 2 im<br />

Wesentlichen nur noch Zeiten <strong>der</strong> Behandlung, Betreuung, Beschäftigung und Freizeit sowie<br />

<strong>der</strong> Nachtruhe. Einzelheiten <strong>der</strong> Tageseinteilung regelt die Hausordnung (zu vgl. § 94). Der<br />

Begriff <strong>der</strong> Nachtruhe ist vollzugsspezifisch zu verstehen und umfasst in <strong>der</strong> Regel die Zeit<br />

von 22 Uhr bis 6 Uhr.<br />

Die in Absatz 2 Satz 1 geregelten erweiterten Möglichkeiten <strong>der</strong> Bewegungsfreiheit im Gebäude<br />

und Außenbereich <strong>der</strong> Einrichtung grenzen den Vollzug <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung<br />

deutlich vom Vollzug <strong>der</strong> Freiheitsstrafe ab und tragen damit dem verfassungsrechtlichen<br />

Abstandsgebot Rechnung. Die Vorschrift stellt sicher, dass den Untergebrachten über den<br />

unabdingbaren Entzug <strong>der</strong> "äußeren" Freiheit hinaus innerhalb <strong>der</strong> Einrichtung weitgehende<br />

Bewegungsfreiheit gewährt wird, und ist damit wesentlicher Bestandteil <strong>des</strong> freiheitsorientierten<br />

Gesamtkonzepts <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung. Einschränkungen <strong>der</strong> Bewegungsfreiheit<br />

sind nach Satz 2 nur zulässig, wenn Gründe <strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> schwerwiegende Gründe<br />

<strong>der</strong> Ordnung dies erfor<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ein schädlicher Einfluss auf an<strong>der</strong>e Untergebrachte zu befürchten<br />

ist. Eine Einschränkung aus Gründen <strong>der</strong> Sicherheit kann beispielsweise <strong>zur</strong> Vermeidung<br />

von Übergriffen gerechtfertigt sein. Die Gründe müssen jedoch <strong>der</strong>art schwerwiegend<br />

sein, dass keine weniger belastende Maßnahme <strong>zur</strong> Wahrung <strong>der</strong> Sicherheit ausreichend<br />

ist. Die getroffenen Anordnungen sind in geeigneten Abständen regelmäßig daraufhin<br />

zu überprüfen, ob eine Fortdauer geboten ist. Eine Einschränkung aus Ordnungsgründen ist<br />

nur gerechtfertigt, wenn an<strong>der</strong>nfalls kein ordnungsgemäßer Tagesablauf in <strong>der</strong> Einrichtung<br />

mehr gewährleistet wäre.<br />

Abschnitt 4 (Außenkontakte)<br />

Zu § 20 (Grundsatz)<br />

Absatz 1 Satz 1 verpflichtet die Einrichtung, den Verkehr mit <strong>der</strong> Außenwelt sowie die Erhaltung<br />

und Schaffung <strong>des</strong> sozialen Empfangsraums zu för<strong>der</strong>n. Die Aufrechterhaltung, Stärkung<br />

o<strong>der</strong> auch die Schaffung sozialer Bindungen ist <strong>zur</strong> Vorbereitung eines för<strong>der</strong>lichen und<br />

stützenden sozialen Empfangsraums nach <strong>der</strong> Entlassung von überragen<strong>der</strong> Bedeutung und<br />

dient damit unmittelbar <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Vollzugsziele. Eine den Individualinteressen dienende<br />

und dem Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten gleichermaßen<br />

nützende Integration Untergebrachter in die Gesellschaft erfor<strong>der</strong>t ein belastbares Beziehungsgefüge<br />

und ein Netz sozialer Anknüpfungsmöglichkeiten außerhalb <strong>der</strong> Unterbringung.<br />

Stabilisierende Kontakte mit <strong>der</strong> Außenwelt vermin<strong>der</strong>n auch die mit <strong>der</strong> Unterbringung einhergehende<br />

Gefahr schädlicher Folgen und wirken inneren Rückzugstendenzen Unterge-<br />

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