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Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsve...

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1435<br />

<strong>Sicherungsve</strong>rwahrung. Die Verpflichtung <strong>zur</strong> Entwicklung umfassen<strong>der</strong> Behandlungskonzepte,<br />

die Erweiterung <strong>der</strong> Behandlungsangebote, die zu leistende Motivationsarbeit und die<br />

im Entwurf vorgesehenen Dokumentationspflichten erfor<strong>der</strong>n zusätzliches qualifiziertes Personal.<br />

Der voraussichtliche Personalbedarf für einen therapiegerichteten Behandlungsvollzug mit<br />

sozialtherapeutischen und weiteren Behandlungsangeboten (wie z. B. erweiterte Besuchszeiten,<br />

Ausführungen und verbesserte Wochenendbetreuung) für 148 Untergebrachte beträgt<br />

jährlich ca. 2.293.000 Euro.<br />

Erfor<strong>der</strong>liche therapeutische Behandlungen müssen aber bereits während <strong>des</strong> vorangehenden<br />

Strafvollzuges so zeitig beginnen und intensiv durchgeführt werden, dass sie möglichst<br />

schon vor dem Strafende abgeschlossen werden und die <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung entbehrlich<br />

werden lassen. Für die Intensivierung von Behandlungsmaßnahmen einschließlich zusätzlicher<br />

sozialtherapeutischer Angebote für noch in Strafhaft befindliche Strafgefangene mit<br />

anschließen<strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung sind weitere jährliche Personalkosten in Höhe von<br />

ca. 2.189.000 Euro zu berücksichtigen.<br />

Kosten für externe Psychotherapeuten, Ergo- und Motivationstherapeuten im Vollzug <strong>der</strong><br />

<strong>Sicherungsve</strong>rwahrung und im vorangehenden Strafvollzug belaufen sich auf 430.000 Euro.<br />

Für die Gel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Untergebrachten, <strong>der</strong>en Beschäftigung im Rahmen von arbeitstherapeutischen<br />

Angeboten geför<strong>der</strong>t werden muss, ergeben sich auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> gegenwärtig geltenden<br />

Bezugsgröße nach § 18 <strong>des</strong> Vierten Buches Sozialgesetzbuch ca. 296.000 Euro<br />

Kosten jährlich. Für die Zahlung von Verpflegungszuschüssen (ca. 135.000 Euro) und die<br />

Beauftragung zusätzlicher externer Gutachten im Zusammenhang mit Lockerungsanträgen<br />

(ca. 135.000 Euro) fallen weitere jährliche Kosten an. Die Verpflegungszuschüsse werden<br />

regelmäßig durch ersparte Aufwendungen in gleicher Höhe kompensiert.<br />

Durch die Nichtheranziehung <strong>der</strong> Untergebrachten für die Kosten <strong>der</strong> Unterbringung ergeben<br />

sich geschätzte Einnahmeverluste von rund 8.000 Euro. Bei den Haftkostenbeiträgen liegen<br />

die tatsächlichen Einnahmen regelmäßig weit unter den festgesetzten.<br />

Für notwendige Fortbildungsveranstaltungen zu den Grundlagen <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung<br />

und ihrer behandlerischen Gestaltung (ca. 24.000 Euro) sowie für begleitende Supervision<br />

<strong>der</strong> künftig im Bereich <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung tätigen Kräfte (ca. 23.000 Euro) sind jährliche<br />

Kosten gesetzlich verpflichtend zu kalkulieren. Durch die Anpassung <strong>des</strong> vollzugsspezifischen<br />

IT-Verfahrens entstehen einmalig voraussichtlich Kosten in Höhe von 60.000 Euro.<br />

Für die Evaluierung <strong>des</strong> <strong>Gesetz</strong>es sind weitere Kosten zu erwarten.<br />

Die Entscheidung über Kosten bleibt dem künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.<br />

Vorfestlegungen für den Haushalt sind nicht getroffen.<br />

E Zuständigkeit<br />

Fe<strong>der</strong>führend ist das Justizministerium. Beteiligt sind das Ministerium für Inneres und Kommunales,<br />

das Finanzministerium, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, das<br />

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, das Ministerium für Schule und<br />

Weiterbildung und das Ministerium für Familie, Kin<strong>der</strong>, Jugend, Kultur und Sport <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen.<br />

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