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Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsve...

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1435<br />

lohnung, die grundsätzlich auch bei <strong>der</strong> Teilnahme an arbeitstherapeutischen Maßnahmen<br />

sowie bei schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen geleistet wird. Schließlich sieht<br />

<strong>der</strong> Entwurf für bedürftige Untergebrachte eine Erhöhung <strong>des</strong> Taschengel<strong>des</strong> auf 24 Prozent<br />

<strong>der</strong> Arbeitsvergütung vor, das damit im Wesentlichen dem Min<strong>des</strong>ttaschengeld entspricht,<br />

welches etwa Heimbewohnern in Pflegeheimen in Höhe von ca. 100 Euro zusteht.<br />

Vollzugsöffnende Maßnahmen<br />

Vollzugsöffnende Maßnahmen werden gemäß den bun<strong>des</strong>rechtlichen Vorgaben gewährt, soweit<br />

nicht zwingende Gründe entgegenstehen, insbeson<strong>der</strong>e konkrete Anhaltspunkte die Gefahr<br />

begründen, dass die Untergebrachten sich dem Vollzug <strong>der</strong> <strong>Sicherungsve</strong>rwahrung entziehen<br />

o<strong>der</strong> die vollzugsöffnenden Maßnahmen <strong>zur</strong> Begehung erheblicher Straftaten missbrauchen<br />

werden. In diesem Rahmen sieht <strong>der</strong> Entwurf eine stufenweise Erprobung in vollzugsöffnenden<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Entlassungsvorbereitung vor. Im Abstand zum Strafvollzug<br />

wird den Untergebrachten im Übrigen ein Rechtsanspruch auf min<strong>des</strong>tens vier Ausführungen<br />

im Jahr gewährt, um einer Hospitalisierung entgegenzuwirken und den Bezug <strong>der</strong> Untergebrachten<br />

<strong>zur</strong> Gesellschaft zu erhalten.<br />

Organisatorische und personelle Aspekte<br />

Der Entwurf gibt den organisatorischen Rahmen vor, um den Abstand vom Strafvollzug in allen<br />

wesentlichen Bereichen sicherzustellen. Ausnahmen werden entsprechend den bun<strong>des</strong>gesetzlichen<br />

Vorgaben nur vorgesehen, wenn bestimmte erfor<strong>der</strong>liche Behandlungs- o<strong>der</strong><br />

Betreuungsmaßnahmen in <strong>der</strong> Einrichtung selbst nicht angeboten werden können. Ferner<br />

ermöglicht <strong>der</strong> Entwurf <strong>zur</strong> Entlassungsvorbereitung eine Unterbringung im offenen Strafvollzug<br />

in örtlicher Nähe zum sozialen Empfangsraum. Als Ergänzung zum qualifizierten Behandlungsanspruch<br />

<strong>der</strong> Untergebrachten sieht <strong>der</strong> Entwurf vor, dass in den Einrichtungen qualifizierte<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> notwendigen Berufsgruppen in ausreichen<strong>der</strong> Anzahl <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Um aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse nutzen zu können und die Qualität <strong>der</strong> Arbeit<br />

sicherzustellen, sind Fortbildung und Supervision anzubieten.<br />

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