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PDF 20.134kB - TOBIAS-lib - Universität Tübingen

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die Verfahren zur Erhebung flächendeckender Datensätze zu Landnutzung und Bodenbedeckung<br />

sehr kostspielig. Während erstere aufgrund des Nutzungsaspekts nicht ohne terrestrisch erhobe-<br />

ne Zusatzinformationen auskommen (z.B. Funktion „Erholung“), können die Erfassungsprozesse<br />

von Bodenbedeckung mittels Fernerkundung zunehmend automatisiert und optimiert werden<br />

(Hagedorn et al., 2010; Siedentop et al., 2010). Flächendeckende Erhebungen werden meist im<br />

gesetzlich verankerten Auftrag von staatlichen Institutionen geleistet, die Bereitstellung erfolgt<br />

als Geobasisdaten im Rahmen standardisierter Geodateninfrastrukturen des Bundes (GDI-DE)<br />

und der Länder (z.B. GDI-BW für Baden-Württemberg). Im Dialog zwischen Datenbereitstellern<br />

und Anwendern ist hier die Entwicklung von breit angelegten und offenen Standards von Bedeu-<br />

tung, um möglichst robuste Aussagen über die Entwicklung der Landnutzung im Zeitverlauf ma-<br />

chen zu können (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der<br />

Bundesrepublik Deutschland, 2008).<br />

2.1.2 Flächeninanspruchnahme<br />

Der Vorgang der Flächeninanspruchnahme bewirkt Veränderungen in der Flächennutzungsstruktur,<br />

die als „Flächenbeanspruchung“ bzw. „Flächenanspruch“ im Lexikon Landschafts- und Stadtplanung<br />

als „Bedarf an Flächen/Grundstücken für die Realisierung von Vorhaben oder für Nutzungsansprüche<br />

bei raumbedeutsamen Planungen“ beschrieben werden (vgl. Evert, 2001, S.214).<br />

Im gegenwärtigen Diskurs hat sich jedoch eine Verengung auf die im Lexikon als Landschaftsoder<br />

Flächenverbrauch umschriebene Formulierung durchgesetzt, die da lautet:<br />

„Durch Inanspruchnahme von Landschaftsfläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke [Nutzungsänderungen]<br />

bedingte Umformung der naturnahen oder Kulturlandschaft [= quantitativer Aspekt]<br />

sowie dadurch bedingte Wertminderung der Landschaft [=qualitativer Aspekt], insbesondere<br />

infolge von Zerschneidung, Verlärmung, Schadstoffbelastung, durch direkte Eingriffe in den Naturhaushalt<br />

[z.B. Entwässerungen] oder durch Beseitigung natürlicher Landschaftselemente [z.B.<br />

Oberflächenformen, Vegetation]“ (Evert, 2001, S. 376.).<br />

Ein definitorischer Aspekt der Flächeninanspruchnahme ist also die Konzentration auf den bauli-<br />

chen Bestand anthropogen überformter Flächen (SuV inkl. dazugehöriger Freiflächen). Änderun-<br />

gen naturnaher und nicht baulich geprägte Landnutzungen (z.B. Landwirtschaft, Forsten, usw.)<br />

sind zumeist ausgenommen, auch wenn diese mit gravierenden Veränderungen des Naturhaus-<br />

halts einhergehen (z.B. Verlust von Habitaten, Begradigung von Flusssystemen, etc.). In der Defi-<br />

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