PDF 20.134kB - TOBIAS-lib - Universität Tübingen
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Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB, Ausweisung von Erholungsflächen, Festlegung von Konzentrations-<br />
zonen in Regionalplänen).<br />
(3) Verbindliche Zielsetzungen stoßen auf politischen Widerstand, sowohl auf Ebene der Länder<br />
als auch in zahlreichen Kommunen, die auf ihre gesetzlich verankerte Planungshoheit ver-<br />
weisen (vgl. Einig, 2005).<br />
Dabei wird häufig die Intention des wichtigsten Gremiums in der Formulierung dieses Ziels, des<br />
Rats für Nachhaltige Entwicklung, übersehen. Diese werden von Malburg-Graf et al., 2007, fol-<br />
gendermaßen interpretiert:<br />
„In seinem Empfehlungstext verdeutlicht der Rat für Nachhaltige Entwicklung, dass das Ziel 30-ha<br />
nicht nur als quantitatives Ziel zu verstehen sei, sondern in erster Linie als ein Symbol für nachhaltige<br />
Landnutzung….[es geht] um neue Leitbilder für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, ein<br />
neues Zielmanagement, Maßnahmen der Bundesregierung und um den ‚Dialog Fläche‘. Wichtige<br />
Teilaspekte neuer Leitbilder sollten die Akzeptanz und das Management von Siedlungsgrenzen bei<br />
gleichzeitiger Bewahrung der kommunalen Planungshoheit sein. Darüber hinaus sollten Kooperationen<br />
zwischen benachbarten Kommunen und ein kommunales Flächenmanagement, mit dem<br />
soziale und ökologische Ziele erreicht werden können, angestrebt werden.“ (Malburg-Graf et al.,<br />
2007, S. 85f.).<br />
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung ergänzte in seinen Zielsetzungen in einer Art Doppelstrategie<br />
die Mengensteuerung durch das 30-Hektar Ziel mit der qualitativen Zielvorgabe „Innen- vor Außenentwicklung“<br />
und benennt die Wiedernutzung von Brachflächen und die Erschließung von<br />
Bauflächenpotentialen im Siedlungsbestand als Erfolgsfaktor für eine Reduzierung der Flächenin-<br />
anspruchnahme (Ulmer et al., 2007). Auf Seiten der Gesetzgebung finden sich folgerichtig Initiati-<br />
ven wieder, die auf eine zielgerichtete Erschließung von Innenentwicklungspotentialen abzielen<br />
(§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG, § 1a Abs. 2 BauGB). Unterstützt werden diese Zielsetzungen durch Be-<br />
schlüsse der Umweltministerkonferenz und Ministerkonferenz für Raumordnung und durch die<br />
Ressortforschung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden (Bundesamt für Bauwesen,<br />
Stadt- und Regionalforschung, Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz, Umwelt- aber<br />
auch Wirtschaftsministerien der Länder). Politisch relevant sind auch Eingaben von Interessen-<br />
gruppen wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) oder von Zusammen-<br />
schlüssen von Akteuren des Flächenmanagements in Initiativen wie dem „Aktionsbündnis Flächen<br />
gewinnen“ (Baden-Württemberg) oder der „Allianz für die Fläche“ (Nordrhein-Westfalen). Wich-<br />
tige Gesetzestexte zur Flächeninanspruchnahme finden sich auch im Raumordnungsgesetz (ROG)<br />
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