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651-653. 777-781. H<br />

651. 777. März. Spoleto. Kieti. Herzog Hil<strong>de</strong>prandus. Zwei Bischöfe, vier<br />

Gastal<strong>de</strong>n, zwei Grafen u. A. Der Gastal<strong>de</strong> Rimo w. Bischof<br />

Sinuald von Rieti und <strong>de</strong>n vicedominus Halo um die Kirche<br />

<strong>de</strong>s Erzengels Michael bei Rieti, die er für <strong>de</strong>n Fiskus<br />

(palatium) beansprucht. Bekl. behauptet Eigentumsrecht<br />

<strong>de</strong>s Bisthums. Urtheil, dass Bekl. durch Laien-Zeugen<br />

aus Rieti sein Recht beweise; guadia. Im nächsten Termin<br />

bleibt Kl. aus. Dem Bekl. aufgegeben, im nächsten<br />

Termin zu Rieti fünf vom Herzog auszuwählen<strong>de</strong> Geistliche<br />

als Zeugen zu stellen. Termin zu Rieti. Die Geistlichen<br />

weigern sich zu schwören. Neuer Termin anberaumt.<br />

In diesem schwört nur einer <strong>de</strong>n auferlegten Eid;<br />

die übrigen Zeugen erklären, sie wür<strong>de</strong>n einen Meineid<br />

leisten; auch die weitere vom Vorsitzen<strong>de</strong>n formulierte<br />

Aussage erklären sie nicht eidlich abgeben zu können.<br />

Urtheil zu Gunsten <strong>de</strong>s Kl.<br />

Galletti Kieti p. 13. Fatteschi p. 278 n. 32. Kegesto di<br />

Farfa II p. 93 n. 103 (CXVI).<br />

652. 779. März. Tritas im Gebiet von Balva. [ Dagari, Abgesandter <strong>de</strong>s<br />

Herzogs Hil<strong>de</strong>prand von Spoleto, Bischof Sinualdus, Ancausus<br />

castal<strong>de</strong>us und Sintarinus. Es wird gegen verschie<strong>de</strong>ne<br />

Leute vorgegangen, die sich Besitzungen (einen Wald) <strong>de</strong>s<br />

Vincentiusklosters am Volturno wi<strong>de</strong>rrechtlich angemasst<br />

und sich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kloster geschul<strong>de</strong>ten Dienste entzogen<br />

hatten. Bezüglich <strong>de</strong>r ersteren bezeugen <strong>de</strong>r Bischof und<br />

<strong>de</strong>r Gastal<strong>de</strong> die invasio. Die Bekl. leugnen die Rechtswidrigkeit.<br />

Drei waldatores bezeugen das Eigenthum <strong>de</strong>s<br />

Klosters; sie wer<strong>de</strong>n vereidigt. Darauf geben die Bekl.<br />

wadia <strong>de</strong> compositione <strong>de</strong> invasione und stellen <strong>de</strong>n Bischof<br />

als Bürgen für die Herausgabe. Die wegen verweigerter<br />

Dienste Beschuldigten erkennen ihre Verpflichtungen an<br />

und wer<strong>de</strong>n durch Urtheil zu <strong>de</strong>ren Erfüllung veranlasst.<br />

Muratori Script. V> p. 363.<br />

653]. 781. März 15. Parma. König Karl <strong>de</strong>r Grosse gewährt <strong>de</strong>n Einwohnern<br />

von Comacchio die Begünstigung, keinen höheren<br />

modius als zu dreissig Pfund zu geben, obwohl ihre Klage<br />

über Bedrückung ihres Han<strong>de</strong>ls durch Einfor<strong>de</strong>rung eines<br />

grösseren modius nach <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Untersuchung<br />

beauftragten Königsboten sich als unbegrün<strong>de</strong>t<br />

erwiesen hat. Er bestimmt ferner, dass die Einwohner<br />

bei Rechtshän<strong>de</strong>ln mit seinen Unterthanen nach Fristen<br />

von 21, 14 o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens 7 Nächten bei Gefahr <strong>de</strong>r<br />

Pfändung sich zu stellen hätten. — Ego Iohannes sacri<br />

palatii not. subscr.; ego Gyrardus not. scr. et subscr.<br />

Muratori Ant. II c. 23. Cod. Lang. c. 117 n. 72. M 226.

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