25.10.2012 Aufrufe

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

301-306. B40. 65<br />

301. 814—840 (Sens). In mallo publico. Graf. Der Vogt eines<br />

Klosters beansprucht einen Bekl. wegen seiner Abstammung<br />

von väterlicher Seite als Hörigen und die von ihm<br />

geschul<strong>de</strong>ten Dienste. Bekl. behauptet von seinen Eltern<br />

frei zu sein. Urtheil, dass er seine Freiheit in <strong>de</strong>r Kirche<br />

binnen 40 Nächten post banno resiso mit Eidhelfern<br />

(acht väterlichen, vier mütterlichen Verwandten, o<strong>de</strong>r,<br />

wenn diese gestorben, mit 12 ebenbürtigen Franken) beschwöre.<br />

Form. Sen. rec. n. 2, MGF p. 211.<br />

802. 814-840 (Sens). In mallo publico. Graf, Bischof. Ein Abt und<br />

<strong>de</strong>ssen Vertreter vindicieren einen Eigenmann, <strong>de</strong>r sich<br />

<strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>s Freien antnaasst. Dieser läugnet. Kl.<br />

bieten Zeugenbeweis an; die Zeugen gegenwärtig. Zwei-<br />

, züngiges Urtheil auf Zeugenbeweis. Kl. geloben Erfüllung<br />

(adcharmerunt). Am nächsten Tag wer<strong>de</strong>n die sieben<br />

Zeugen eidlich vernommen. Hierauf Anerkennung seitens<br />

<strong>de</strong>s Bekl. Urtheil.<br />

Form. Sen. rec. n. 3, MGF p. 212.<br />

303. 814—840 (Sens). Abt und ein inlustris vir, missi dominici, <strong>de</strong>r<br />

Graf <strong>de</strong>s Gaus; rachimburgi. Der Vogt eines Klosters beansprucht<br />

einen Bekl. als Hörigen. Dieser erkennt das<br />

Recht <strong>de</strong>s KI. an; redditio. Urtheil zu Gunsten <strong>de</strong>s Kl.<br />

Form. Sen. rec. n. 4, MGF p. 213.<br />

304. 814—840 (Sens). In mallo publico. Graf. Der Vogt eines Klosters<br />

beansprucht eine Bekl. wegen ihrer Abstammung von<br />

väterlicher Seite als Hörige <strong>de</strong>s Klosters. Sie behauptet<br />

von ihren Eltern frei zu sein. Zweizüngiges Urtheil,<br />

dass sie mit Eid^helfern (acht väterlichen, vier mütterlichen<br />

Verwandten, wenn diese gestorben, mit 12 salischen<br />

Franken) vor <strong>de</strong>m Altar in proximo niallo ihre und ihrer<br />

Vorfahren Freiheit beschwöre.<br />

Form. Sen. rec. n. 5, MGF p. 213.<br />

305. 814—840 (Sens). In mallo publico. Graf, Bischof; racimburgi.<br />

Kl. beansprucht einen Bekl. als Kolonen unter Vorlegung<br />

<strong>de</strong>r Kaufurkun<strong>de</strong>, mit welcher er ihn erworben. Bekl.<br />

erkennt die Urkun<strong>de</strong> an. Urtheil, dass Kl. die Dienste<br />

<strong>de</strong>s Bekl. empfange. Der Vicar übergiebt im Auftrag <strong>de</strong>s<br />

Grafen <strong>de</strong>n Bekl. <strong>de</strong>m Kl.<br />

Form. Sen. rec. n. 6, MGF p. 214.<br />

300. 814—840 (Sens). Missi dominici. Ein Abt klagt um wi<strong>de</strong>rrechtlichen<br />

Besitz von liegen<strong>de</strong>m Gut. Bekl. erkennt das Recht<br />

<strong>de</strong>s Kl. an. Urtheil, dass Bekl. das Gut vor <strong>de</strong>n missi<br />

nach seinem Recht <strong>de</strong>m Kl. zurückgebe und revestiere.<br />

Dies geschieht. Urtheilsbefehl zu Gunsten <strong>de</strong>s Kl.<br />

Form. Sen. rec. n. 7, MGF p. 214.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!