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84 965-966. 948-953-<br />

948. 965. Dec. (Salerno.) Princeps Gisolfus. Petrus, Abt <strong>de</strong>s Maximusklosters,<br />

und sein Vogt Romoaldus w. die Brü<strong>de</strong>r Maurus<br />

und Johannes um Besitzungen zu Mairano. Parteien vergleichen<br />

sich und lassen <strong>de</strong>n Vergleich vom princeps bestätigen.<br />

Der Abt gelobt Einhaltung, widrigenfalls Strafzahlung<br />

und stellt einen mediator. — Von Johannes ausgestelltes<br />

memoratorium. — Vgl. Nr. 946.<br />

Cod. Cavensis II p. 27 n. 233.<br />

941). 965. Teano. Atenolfus, Graf von Teano, stellt eine Urkun<strong>de</strong> aus,<br />

dass er sich mit <strong>de</strong>m Propst <strong>de</strong>r Marienkirche zu Cingla,<br />

Johannes, mit <strong>de</strong>m er in Betreff eines Grundstücks Streit<br />

hatte, geeinigt und es ihm überlassen habe. — Vgl. Nr. 944.<br />

Gattula I p. 40 (unvollständiger Abdruck).<br />

950. 966. Jan. (Capua?) Princeps Paldolfus. Abt Aligenius von Monte<br />

Cassino w. Guiselgardus um Län<strong>de</strong>reien. Bekl. legt in<br />

Erfüllung <strong>de</strong>s vorangegangenen Beweisurtheils seine Beweisurkun<strong>de</strong><br />

vor, die Verleihung jener Güter an ihn seitens<br />

<strong>de</strong>s Klosters, zerreisst sie jedoch darauf, übergiebt sie <strong>de</strong>m<br />

Kl. und erkennt durch manifestatio <strong>de</strong>ssen Recht an.<br />

Strafgedinge. Urtheil.<br />

Gattula Acc. I p. 6!>.<br />

951. 966. Jan. Salemo. Petrus und Gaido iudices in Gegenwart <strong>de</strong>s<br />

princeps Gisolfus. Der Gastal<strong>de</strong> Petrus als Vertreter <strong>de</strong>r<br />

St. Maximuskirche w. Moncola als Vertreter seiner Frau<br />

Aloare um zur Erbschaft <strong>de</strong>r Ra<strong>de</strong>lgrima gehörige Mobilien.<br />

Kl. for<strong>de</strong>rt als ein von <strong>de</strong>r verstorbenen R. bestellter<br />

Salmann vom Bekl. Aushändigung an die Kirche.<br />

Bekl. erkennt das Recht <strong>de</strong>s Kl. auf die Mobilien an, ausgenommen<br />

ein Pferd und die Sklaven und Mäg<strong>de</strong> seiner<br />

Frau. Urtheil, dass Parteien hierüber plicarent se et in<strong>de</strong><br />

finem facerent. Wadia. Bei<strong>de</strong> Parteien stellen inediatores.<br />

Cod. Cavensis II p. 29 n. 235.<br />

952. 966. März 11. Neapel. Bischof Gregorius von Neapel w. Sergius,<br />

Abt (igumenus) <strong>de</strong>s Klosters <strong>de</strong>r hh. Sergius und Bacchius,<br />

um die terra Cicanellum, die Kl. auf Grund vierzigjährigen<br />

Besitzes beansprucht. Urtheil, dass Bekl. seinerseits vierzigjährigen<br />

Besitz beschwöre; wenn Bekl. diesen Schwur<br />

nicht leisten könne, solle Kl. seine Behauptung beschwören.<br />

Parteien einigen sich, ehe es zu <strong>de</strong>n Ei<strong>de</strong>n kommt, in<strong>de</strong>m<br />

sie das streitige Grundstück theilen. Kl. stellt vorliegen<strong>de</strong><br />

chartula securitatis aus. — Vgl. Nr. 947.<br />

Kegii Neap. arch. mon. II p. 147 n. 119. Capasso p. 103<br />

n. 154.<br />

953. 966. Juli 28. Rom. Stephanus vestiarius, vier iudices. Abt<br />

Georgius von Subiaco w. Petrus gen. Imperium um ein

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