25.10.2012 Aufrufe

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

902—905. 952—954. 75<br />

teien an Gerichtsstelle zurück, wo nunmehr Bekl. zu<br />

schwören bereit sind. Kl. aber erlassen <strong>de</strong>n Eid gegen<br />

Launegild.<br />

Cod. Cavensis I p. 233 n. 180.<br />

902. 952. Sept. Salerno. Petrus iu<strong>de</strong>x. Johannes w. die Kirche <strong>de</strong>s<br />

h. Maximus, vertreten durch <strong>de</strong>n Grafen Waimarus, um<br />

ein von Jannelgarus <strong>de</strong>r Kirche geschenktes Grundstück<br />

zu Ajello. Das vom Kl. bereits in früheren Terminen als<br />

Beweismittel vorgebrachte praeceptum war zurückgewiesen<br />

wor<strong>de</strong>n, da es später als die von <strong>de</strong>r Kirche vorgelegte<br />

Schenkungsurkun<strong>de</strong> ausgestellt wor<strong>de</strong>n ist. Nunmehr behauptet<br />

Kl., es handle sich in bei<strong>de</strong>n Urkun<strong>de</strong>n um verschie<strong>de</strong>ne<br />

Grundstücke. Da er dies nicht beweisen kann,<br />

wird erkannt, dass die Kirche die I<strong>de</strong>ntität und ihr<br />

Recht beschwöre. Im neuen Termin leistet vor <strong>de</strong>r Ei<strong>de</strong>sleistung<br />

Kl. manifestatio und erlässt <strong>de</strong>n Eid. Urtheil zu<br />

Gunsten <strong>de</strong>r Kirche.<br />

Cod. Cavensis I p. 234 n. 181.<br />

903. 954. Jan. Salerno. Ra<strong>de</strong>lgrimus iu<strong>de</strong>x. Die Brü<strong>de</strong>r Leo und<br />

Ursus w. Johannes und A<strong>de</strong>lgari um <strong>de</strong>n Berg Grisolu zu<br />

Transboneia, <strong>de</strong>n Kl. von Ermepertus laut vorgelegten Urkun<strong>de</strong>n<br />

erworben haben wollen. Bekl. behaupten Erben<br />

<strong>de</strong>s E. zu sein. Urtheil, dass Bekl. ihre Behauptung beschwören.<br />

Ehe er dazu kommt, leisten Kl. manifestatio<br />

und erlassen <strong>de</strong>n Eid gegen Launegild. — Von <strong>de</strong>r obsiegen<strong>de</strong>n<br />

Partei (Bekl.) ausgestelltes memoratorium.<br />

Cod. Cavensis I p. 237 n. 184.<br />

901. 954. Nov. (Capua.) Arechisus, iu<strong>de</strong>x von Capua, in Gegenwart<br />

<strong>de</strong>s princeps Landulfus. Abt Leo von S. Vincenzo am Voltumo<br />

und sein Vogt Hercebertus w. Graf Pal<strong>de</strong>frit um<br />

Besitzungen im Gebiet von Venafro. Bekl. erklärt nicht<br />

zu wissen, um welche Besitzungen es sich handle. Wadiatio.<br />

An Ort und Stelle in Gegenwart <strong>de</strong>s Richters <strong>de</strong>m<br />

Bekl. die Grenzen gezeigt. Darauf behauptet Bekl., dass<br />

die Besitzungen per parte palatii gehören. Dem Kl. auf<br />

sein Anerbieten, da Bekl. keine Beweise hat, <strong>de</strong>r Zeugenbeweis<br />

zugebilligt. Im Beweistermin bezeugen die einzeln<br />

vernommenen und vereidigten Zeugen dreissigjährigen<br />

Besitz <strong>de</strong>s Klosters. Hierauf sollen auf Befehl <strong>de</strong>s Fürsten<br />

Vertreter <strong>de</strong>s Klosters die Richtigkeit <strong>de</strong>r Zeugenaussage<br />

beschwören, aber <strong>de</strong>r Bekl. erlässt <strong>de</strong>n Eid gegen Launegild<br />

und verzichtet unter Strafverpflichtung. Urtheil zu<br />

Gunsten <strong>de</strong>s Klosters.<br />

Muratori Script. I 1 * p. 423.<br />

905. 954. Dec. (Salerno.) Petrus gaataldus und iu<strong>de</strong>x. Dauferius w.<br />

Ursus um Besitzungen zu Uniano. Bei<strong>de</strong> Parteien legen<br />

Urkun<strong>de</strong>n vor. Bekl. behauptet, es handle sich um dieselben<br />

Besitzungen, die er schon vor <strong>de</strong>m iu<strong>de</strong>x Ra<strong>de</strong>l-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!