25.10.2012 Aufrufe

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1398—I4oo. . 1059. 177<br />

Bekl. getauscht hätte; erst später habe er sie an <strong>de</strong>n<br />

Bekl. per guadiam et fi<strong>de</strong>iussorem gegeben. Darauf wird<br />

Kl. vernommen; er sagt, dass Angelus in Gegenwart von<br />

boni homines <strong>de</strong>n Tausch mit ihm abgeschlossen habe; et<br />

per nomen ei<strong>de</strong>m Angeli habe er pro commutatione ipsa<br />

die presa Leoni Muccusi symbolisch tradiert, weil er sie<br />

aber <strong>de</strong>m Leoni Muccusi körperlich nicht habe übertragen<br />

können, habe er ihm una presa cum casa in Ballefrigida<br />

kaufen wollen, et ille noluit recipere, sed ibit et <strong>de</strong>dit ipsa<br />

iam dicti Bonifatii. Bekl. wird gehört; er behauptet, dass<br />

Angelus ihm vor boni homines die presa per guadiam gegeben<br />

und sie ihm darauf übertragen habe, wogegen er<br />

ihm ein an<strong>de</strong>res Grundstück übergeben habe. Darauf wird<br />

auch noch Angelus vernommen. Er bestätigt die Angaben<br />

<strong>de</strong>s Bekl. Urtheil zu Gunsten <strong>de</strong>s Bekl. auf Grund von<br />

Liu. 15.<br />

Cod. dipl. Caietanus II p. 25 n. 207.<br />

1398. 1059. Febr. (Salerno.) Johannes iu<strong>de</strong>x in Gegenwart <strong>de</strong>r Theodora,<br />

Tochter <strong>de</strong>s Konsuls und Herzogs Gregor; Aloara,<br />

Tochter <strong>de</strong>s Grafen Johannes, ihre Söhne, die Grafen<br />

Lando und Johannes und <strong>de</strong>ren Frauen u. A. Theodora<br />

legt zwei inserierte Urkun<strong>de</strong>n vor, die Aloara und ihre<br />

Kin<strong>de</strong>r sowie <strong>de</strong>r als ihr Geschlechtsvormund fungieren<strong>de</strong><br />

Kleriker Johannes unter Strafverpflichtung anerkennen.<br />

De Blasio Series app. p. 3 n. 1.<br />

1399. 1059. Febr. (Salerno.) Johannes iu<strong>de</strong>x. Melus, Sohn <strong>de</strong>s Abtes<br />

Angelus, w. <strong>de</strong>n Kleriker Johannes wegen Besitzstörungen<br />

auf ihm gehörigen Grundstücken zu Pastorano und Lirino.<br />

Bekl. entgegnet nicht zu wissen, um welche Grundstücke<br />

es sich handle. Wadiiertes Urtheil, dass Kl. sie<br />

an Ort und Stelle weise. Fi<strong>de</strong>iussores.<br />

Cod. Cavensis VIII p. 97 n. 1285.<br />

1400. 1059. März. Salerno. Johannes iu<strong>de</strong>x. Melus w. <strong>de</strong>n Kleriker<br />

Johannes von Atrani um Besitzstörungen auf Grundstücken<br />

zu Pastorano und Lirino. Bekl. erwi<strong>de</strong>rt nicht zu wissen,<br />

um welche Grundstücke es sich handle. Wadiiertes Urtheil,<br />

dass Parteien mit Richter und Notar an Ort und<br />

Stelle sich begäben, und dort Kl. die Grundstücke weise.<br />

Hierauf legen Parteien vor Gericht ihre Urkun<strong>de</strong>n vor;<br />

Kl. acht, Bekl. sieben (sämmtlich inseriert). Nunmehr<br />

beansprucht Bekl. einen Weg auf <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r fünften, und<br />

ebenso einen auf <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r zweiten, dritten und sechsten<br />

Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kl. genannten Grundstücken. Kl. bestreitet<br />

diesen Anspruch, da ihm jene Grundstücke funditus verkauft<br />

wor<strong>de</strong>n seien. Bekl., gefragt, ob er das ihm in <strong>de</strong>r<br />

Zeitschrift für Rechtsgeschichte. XIV. Germ. Abth. XII

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!