25.10.2012 Aufrufe

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

178 1059. I4OI—I4O2.<br />

achten Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kl. Verkaufte per se <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>re wolle,<br />

verneint das, aber die verpflichteten <strong>de</strong>fensores wolle er<br />

<strong>de</strong>m Kl. in manum mittere. Diese <strong>de</strong>fensores sind zwei<br />

Leute, die sich nach Vollziehung <strong>de</strong>r Schenkung <strong>de</strong>r<br />

Schenkerin und ihrem Sohn und ihren Erben per guadiam<br />

verpflichtet hatten <strong>de</strong>m Beschenkten und seinen Erben<br />

semper <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>re suprascriptam venditionem ab omnibus<br />

hominibus et partibus. Wadiiertes Urtheil: Bekl. solle<br />

diese <strong>de</strong>fensores stellen, und Parteien sollen finem facere<br />

in Bezug auf das, was <strong>de</strong>m Kl. laut <strong>de</strong>r zweiten, dritten<br />

und sechsten Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kl. verkauft wor<strong>de</strong>n ist; in<br />

Bezug auf das in <strong>de</strong>r ersten, vierten und siebenten Genannte<br />

wird schon jetzt <strong>de</strong>m Kl. <strong>de</strong>r Besitz bestätigt.<br />

Im neuen Termin stellt Bekl. seine zwei <strong>de</strong>fensores, die<br />

nach Verlesung <strong>de</strong>r achten Urkun<strong>de</strong> erklären, sie sei wahr.<br />

Bekl. presentialiter ipsos in manum misit ipso Melo.<br />

Hierauf Urtheil, dass Kl. und die <strong>de</strong>fensores (die nun als<br />

Partei in <strong>de</strong>n Rechtsstreit eintreten) ihre Beweise beibringen.<br />

Sie stellen einen fi<strong>de</strong>iussor. Nunmehr wird Kl.<br />

gefragt, ob er die zweite, dritte und sechste carta <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>re<br />

wolle. Auch er erklärt die verpflichteten <strong>de</strong>fensores<br />

stellen zu wollen. Entsprechen<strong>de</strong>s wadiiexies Urtheil, für<br />

<strong>de</strong>ssen Erfüllung Parteien fi<strong>de</strong>iussores stellen. Kl. stellt<br />

darauf <strong>de</strong>n Kleriker Johannacius als <strong>de</strong>fensor, <strong>de</strong>r die<br />

verlesene sechste Urkun<strong>de</strong> für wahr erklärt, und <strong>de</strong>m Bekl.<br />

in manum misit. Urtheil, dass Johannacius und Bekl. ihre<br />

Beweise beibringen. Sie stellen fi<strong>de</strong>iussores. Auf dieselbe<br />

Weise stellt darauf Kl. je einen <strong>de</strong>fensor für die zweite<br />

und zwei für die dritte Urkun<strong>de</strong>. Da nun aber Bekl.<br />

nichts weiter haben will, nisi tantummodo ipsam viam<br />

commune, einigen sich schliesslich alle Betheiligten. —<br />

Die ganze Urkun<strong>de</strong> lassen Parteien noch zweimal, 1060 Febr.<br />

und 1063 Sept., durch Vorlegung im Gericht bestätigen.<br />

Cod. Cavensis VIII p. 233 n. 1356 (inseriert).<br />

1401. 1059. Juni. Grafschaft von Arrezzo. Herzog und Markgraf Gottfried,<br />

Bischof und Graf Arnaldus. Der Priester Ildibrandus,<br />

Propst <strong>de</strong>r Kanoniker von S. Donato, und sein Vogt Rainerius<br />

w. ungenannte Leute um Besitzungen. Versäumnissverfahren.<br />

Urtheil auf Königsbann. Dieser wird verhängt.<br />

Muratori Ant. I c. 301. Rena II p. 88 n. 7.<br />

1402. 1059. Juni. Grafschaft von Arrezzo. Herzog und Markgraf Gottfried,<br />

Bischof und Graf Arnaldus. Heinrich, Abt <strong>de</strong>s Klosters<br />

<strong>de</strong>r hh. Flora und Lucilla, und sein Vogt Ubertus w.<br />

Guilihelmus um Besitzungen <strong>de</strong>s Klosters. Versäumnissverfahren.<br />

Investitur. Königsbann.<br />

Mnratori Ant. I c. 965.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!