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830-832. 902. 59<br />

Einwohner <strong>de</strong>s Ortes Palatiolo, die von Kl. als aldii beansprucht<br />

wer<strong>de</strong>n. Bekl. legen, wie sie im ersten Termin<br />

per wadia gelobt hatten, eine ihre Freiheit beweisen<strong>de</strong><br />

noticia über eine vor Sigifred abgehaltene Gerichtssitzung<br />

vom Mai 900 vor, in welcher sie mit An<strong>de</strong>ren schon einmal<br />

auf die gleiche Klage auf Grund <strong>de</strong>s Zeugnisses von<br />

dreizehn Geschworenen gerichtlich für Freie erklärt wor<strong>de</strong>n<br />

waren. Kl. erkennen diese Urkun<strong>de</strong> an; es ergeht <strong>de</strong>mgemäss<br />

ein zweites, <strong>de</strong>m ersten gleiches Urtheil zu Gunsten<br />

<strong>de</strong>r Bekl. Ambrosius zahlt fünfzehn solidi.<br />

Muratori Ant. I c. 718. Cod. Lang. c. 663 n. 396.<br />

830. 902. April 23. In <strong>de</strong>r Kirche S. Mariae ad Monte bei Lucca.<br />

Bischof Petrus von Lucca. Viventius, presbyter und vicedominus,<br />

w. <strong>de</strong>n Priester Stefanus wegen unrechtmässigen<br />

Betretens und Bewirthschaftens <strong>de</strong>r Kirche <strong>de</strong>s h. Hippolytus.<br />

Bekl. behauptet als ordinierter rector <strong>de</strong>r Kirche<br />

im Recht gewesen zu sein und gelobt, auf die Frage <strong>de</strong>s<br />

Gerichts, ob er Zeugen habe, sein Recht durch Zeugen<br />

zu beweisen. Wadia bei<strong>de</strong>r Parteien. Anberaumung <strong>de</strong>s<br />

Beweistermins nach vier Tagen.<br />

Memorie di Lucca IV 2 p. 70 n. 53.<br />

831. 902. Mai 19. Lucca. Bischof Petrus von Lucca. Viventius, presbyter<br />

und vicedominus, im Namen <strong>de</strong>r bischöflichen Kirche,<br />

w. Ghispertus wegen unrechtmässigen Betretens und Bewirthschaftens<br />

<strong>de</strong>r Kirche <strong>de</strong>s h. Gervasius zu Verriana.<br />

Bekl. leugnet. Da Kl. keine Zeugen hat, Bekl. durch Urtheil<br />

zum Schwur zugelassen. Nunmehr fragt KL, ob Bekl.<br />

die Gervasiuskirche ihm streitig machen könne, und ob er<br />

irgend ein Beweismittel hierfür habe. Bekl. verneint das<br />

durch professio. Urtheil zu Gunsten <strong>de</strong>s Kl. <strong>de</strong>r professio<br />

gemäss.<br />

Muratori Ant. V c. 309. Memorie di Lucca V 3 p. 13 n. 1058<br />

832. 902. Juni 1. Salerno. Lan<strong>de</strong>nolfus und Pando, gastal<strong>de</strong>i. Johannes<br />

w. Abt Angelus und seinen Vogt Nantari um <strong>de</strong>n<br />

Ort Novara bei Nocera, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kl. laut vorgelegter Urkun<strong>de</strong><br />

von Ursus geschenkt wor<strong>de</strong>n sei. Bekl. legt eine<br />

Urkun<strong>de</strong> vor, durch welche Ursus auf <strong>de</strong>m Krankenbett<br />

einem Salmann die Besitzung übergeben habe; dieser habe<br />

sie nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ursus <strong>de</strong>m Abt geschenkt. Kl.<br />

bestreitet nunmehr die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r in bei<strong>de</strong>n Urkun<strong>de</strong>n<br />

vergabten Gegenstän<strong>de</strong>. Es ergeht das Urtheil, dass Bekl.<br />

diese mit fünf Helfern beschwöre. Wadia bei<strong>de</strong>r Parteien.<br />

Im Urtheil zugleich die Vernichtung <strong>de</strong>r kl. Urkun<strong>de</strong> bedingt<br />

angeordnet. Vom Bekl. ausgestellte Beweisurkun<strong>de</strong>.<br />

Vgl. Nr. 834.<br />

Cod. Cavensis I p. 143 n. 114.

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