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GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

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Vorbemerkungen. VII<br />

<strong>de</strong>r Worte Mühlbachers, Sickels o<strong>de</strong>r Brunners, Sohms u. A., wenn<br />

sie in ihren Werken die betreffen<strong>de</strong> Urkun<strong>de</strong> erklären, mich zu<br />

bedienen. Vollständigkeit in <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Drucke ist nicht<br />

erstrebt wor<strong>de</strong>n; das muss <strong>de</strong>r künftigen Publikation vorbehalten<br />

bleiben. Die in <strong>de</strong>n Druckangaben gebrauchten Abkürzungen<br />

fin<strong>de</strong>n ihre Erklärung in <strong>de</strong>m am Schluss angefügten Quellenverzeichniss.<br />

Eine halbe eckige Klammer hinter <strong>de</strong>r Nummer be<strong>de</strong>utet,<br />

dass die betreffen<strong>de</strong> Urkun<strong>de</strong> keine eigentliche Gerichtsurkun<strong>de</strong><br />

ist, ein Stern vor <strong>de</strong>r Nummer bezeichnet das Stück als eine<br />

Fälschung. Ist in <strong>de</strong>r Urkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Formel ein Ortsname nicht<br />

genannt, die Herkunft aber aus <strong>de</strong>m Inhalt o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Umstän<strong>de</strong>n<br />

mit Sicherheit o<strong>de</strong>r Wahrscheinlichkeit zu entnehmen, so ist <strong>de</strong>r<br />

Ortsname in Klammern eingeschlossen.<br />

Es bleibt mir schliesslich übrig, <strong>de</strong>n besten Dank <strong>de</strong>n<br />

Herren auszusprechen, welche die Güte gehabt haben, meine langwierige<br />

Arbeit zu unterstützen: Herrn Geh. Rath Brunner und Herrn<br />

Professor Zeumer hier, welche mir, so oft ich bat, mit bewährtestem<br />

Rath zur Seite stan<strong>de</strong>n, Herrn Professor Mühlbacher in Wien<br />

und Herrn Hofrath Ficker in Innsbruck, welche mir in bereitwilligster<br />

Weise ihre Sammlungen zur Verfügung stellten.<br />

Berlin, <strong>de</strong>n 1. Januar 1891.<br />

R. Hübner.

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