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36 845-827. 74»~742.<br />

nur <strong>de</strong>m Abt Aripert komniendiert. Auf Befragen <strong>de</strong>r<br />

Schöffen erklärt er, dies beweisen zu können. Wadia,<br />

fi<strong>de</strong>iussor. Sie setzten einen neuen Termin fest. Der<br />

Klostervogt erhebt die gleiche Klage w. Martinus und<br />

Gundaldus. Auch diese erwi<strong>de</strong>rn, sie hätten sich nur als<br />

freie Leute (per liberos homines) kommendiert. Dann noch<br />

w. Vitalis, Mauronto, Brunarius, Bonaldus und Honoratus<br />

die gleiche Klage erhoben. Gleiches Verfahren,<br />

b) Zweiter Termin zu Trient vor <strong>de</strong>nselben Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />

Lupo stellt drei Zeugen, die, einzeln vernommen, bekun<strong>de</strong>n,<br />

L. und seine Eltern haben nicht <strong>de</strong> personis<br />

suis, son<strong>de</strong>rn nur <strong>de</strong> ipsis rebus ubi rese<strong>de</strong>bant Dienste ge-<br />

. leistet (operas facere). Auf Befragen erklären KL, sie<br />

haben Zeugen dagegen, es komme aber darauf nicht an,<br />

<strong>de</strong>nn schon jene Zeugen hätten ausgesagt, dass die fraglichen<br />

örtlichkeiten <strong>de</strong>m Kloster und nicht <strong>de</strong>m L. gehören.<br />

Darauf wer<strong>de</strong>n die bekl. Zeugen vereidigt, sie sowie L.<br />

beschwören ihre Aussage. Urtheil, dass das Kloster aberet<br />

ipsas res. Die übrigen Bekl. bekennen, we<strong>de</strong>r Zeugen<br />

noch an<strong>de</strong>re Beweismittel stellen zu können, und erkennen<br />

die schuldigen Dienste an. Auch hier Urtheil, dass das<br />

Kloster ipsas res aberet.<br />

Muratori Ant. II c. 971. Arch. stör, per Trieste, l'Istria<br />

e il Trentino I (1882) p. 289 (Cipolla). M 1143 f.<br />

741. 845. Aug. 10. Falagrine (bei Rieti). Herih castaldius. Vassi, zahlreiche<br />

scabini u. A. Abt Hil<strong>de</strong>ricus von Farfa und sein<br />

Vogt Taco w. <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n Herih um die von Paulus<br />

<strong>de</strong>m Kloster geschenkten Güter zu Falagrine. Bekl. erklärt,<br />

die Streitgegenstän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>m Streit <strong>de</strong>s Klosters mit<br />

sechs an<strong>de</strong>ren Leuten in Pfand genommen zu haben. Urtheil<br />

, dass er sie herausgebe. Hierauf wird gegen jene<br />

sechs unter Vorlegung zweier Urkun<strong>de</strong>n Klage erhoben.<br />

Urtheil auf Herausgabe und Revestitur an <strong>de</strong>n Abt.<br />

Fatteschi p. 294 n. 52. Kegesto di Farfa II p. 241 n. 286<br />

(cccni).<br />

742. 847. Juni 25. Lucca. Herzog Adalbertus, Bischof Ambrosius von<br />

Lucca, die Gastal<strong>de</strong>n Ardo und Aron, drei Schöffen, ein<br />

kaiserlicher vassus u. A. Der Vogt Andreas <strong>de</strong>r Kirche <strong>de</strong>r<br />

h. Julia w. die Brü<strong>de</strong>r Draco und Walpert um Güter zu<br />

Filettole bei Granajolo.<br />

a) Erster Termin. Bekl. erklären, nicht zu wissen, welche<br />

Güter gemeint seien. Urtheil, dass Kl. sie ihnen zeigen<br />

solle. Wadia und Bürgen bei<strong>de</strong>r Parteien.<br />

b) Zweiter Termin nach stattgefun<strong>de</strong>ner Besichtigung an Ort<br />

und Stelle. Bekl. behaupten, die Güter zu Recht zu besitzen,<br />

da sie sie von Flaipertus laut vorgelegter Urkun<strong>de</strong>

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