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674—677- 801-803. 17<br />

674. 801. Aug. Im Gebiet von Spoleto. Pfalzgraf Hebroardus. Scabini<br />

aus Piacenza und Rieti, ein königlicher vassus u. A. Abt<br />

Mauroaldus von Farfa und sein Vogt Scaptulfus w. Ageris<br />

um die einst <strong>de</strong>m Perculfus, seinem Schwager, jetzt <strong>de</strong>m<br />

Kloster gehörigen Besitzungen zu Pompiniano. Bekl. beruft<br />

sich auf eine Schenkungsurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s P. an seine<br />

Frau. Kl. behauptet, dass diese Schenkung vom Bekl. erzwungen<br />

und wi<strong>de</strong>rrechtlich erfolgt sei; er beruft sich auf<br />

das von Papst Leo in <strong>de</strong>m ihm vom Herzog Guinichis zur<br />

Entscheidung überwiesenen Streit <strong>de</strong>s Klosters w. Perculfus<br />

gefällte Urtheil. Dies verlesen und von <strong>de</strong>m zugegen gewesenen<br />

missus <strong>de</strong>s Herzogs bestätigt. Urtheil auf sofortige<br />

Revestitur an das Kloster und auf Bürgschaft für<br />

Ersatz <strong>de</strong>r seit <strong>de</strong>m Urtheil gezogenen Früchte.<br />

Galletti Rieti p. 32. Ficker p. 6 n. 5 (zum J. 800). Regesto<br />

di Farfa II p. 137 n. 165 (CLXXXI).<br />

675]. 801. Nov. Lucca. Der Kleriker Filiprandus verspricht, die Kirche<br />

<strong>de</strong>s h. Georg als rector nach Wunsch <strong>de</strong>s Bischofs Jacobus<br />

zu verwalten, nach<strong>de</strong>m er diese Kirche, die er als sein<br />

Eigenthum beanspruchte, in Folge eines von Bischof Johannes<br />

gefällten, von Kaiser Karl zu Rom bestätigten Urtheils<br />

hatte herausgeben müssen, und sie darauf auf seine<br />

Bitte als beneficium zurückerhalten hatte.<br />

Muratori Ant. VI c. 211. Memorie di Lucca V2 p. 175 n. 298.<br />

676. 801—802. Lucca. Raspertus, Agiprandus, Ostrifonsus, loci servatores,<br />

mit Bischof Johannes von Lucca, zwei scafini u. A.<br />

Der Priester Saripertus, Vogt <strong>de</strong>r Silvesterkirche, w. <strong>de</strong>n<br />

Priester Agiprand, <strong>de</strong>r auf Lebenszeit in die <strong>de</strong>r Silvesterkirche<br />

gehörige Andreaskirche ordiniert die von ihm an<br />

erstere geschul<strong>de</strong>ten Leistungen nicht entrichtet habe.<br />

Bekl. erwi<strong>de</strong>rt, er habe es nicht gekonnt, da er von Aunari<br />

aus <strong>de</strong>r Kirche vertrieben wor<strong>de</strong>n sei. Nun fragt Kl. <strong>de</strong>n<br />

Aunari, mit welchem Recht er das gethan habe. Dieser<br />

beruft sich darauf, dass sein Vater in die Kirche ordiniert<br />

gewesen sei. Aus <strong>de</strong>r von ihm vorgelegten Urkun<strong>de</strong> geht<br />

das jedoch nicht hervor. Nun wird Kl. gefragt, ob er die<br />

Zugehörigkeit <strong>de</strong>r Andreaskirche zur Silvesterkirche beweisen<br />

könne. Er beweist sie durch Vorlegung <strong>de</strong>r Stiftungsurkun<strong>de</strong>.<br />

Urtheil, dass die Andreaskirche <strong>de</strong>r Silvesterkirche<br />

gehöre. Dem Aunari die Unterlassung künftiger<br />

Ansprüche befohlen.<br />

Memorie di Lucca IV 2 p. 5 n. 3. Ein Auszug bei Muratori<br />

Ant. I c. 336; danach Brunetti II 1 p. 335 n. 59.<br />

677. 803. Juli. Lucca. Bischof Jacobus von Lucca. Der Priester Alpulus<br />

w. <strong>de</strong>n Bischof, weil dieser ihn von <strong>de</strong>r Kirche <strong>de</strong>s<br />

h. Justus vertrieben habe. Kl. überreicht einen Befehl<br />

Zeitschrift für Rechtageschichte. XIV. Germ. Abth. II

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