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GERICHTSURKÜNDEN - koeblergerhard.de

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12 781-785. 654—657-<br />

*654]. 781. Juni 8. Pavia. König Karl <strong>de</strong>r Grosse nimmt die Kirche<br />

von Reggio auf Vortrag <strong>de</strong>s Bischofs Apollinaris in seinen<br />

Schutz, bestätigt <strong>de</strong>n im apologeticus <strong>de</strong>s Bischofs aufgezählten<br />

Besitz und die laut <strong>de</strong>r vorgelegten Urkun<strong>de</strong><br />

gerichtlich zugesprochenen Oratorien Luzzara und Gabiana<br />

zwischen Po und Bon<strong>de</strong>no, die <strong>de</strong>r Bischof seinem Bru<strong>de</strong>r<br />

Auspert verliehen, dieser aber für seinen Eintritt ins<br />

Kloster an Nonantula vergabt hatte, dotiert bei<strong>de</strong> Oratorien<br />

mit Wald und Fischerei, verleiht das Inquisitionsrecht<br />

und die Befugniss zwei o<strong>de</strong>r drei Vögte zu wählen. —<br />

Gilibertus adv. Radonis. — Fälschung.<br />

Affarpsi Reggio app. 1. Muratori Ant. III c. 8». Afio<br />

Guastalla I p. 297 n. 1. Tiraboschi Mo<strong>de</strong>na I b p. 5.<br />

M 231.<br />

655]. 781. Juni 11. König Karl <strong>de</strong>r Grosse erklärt nach genauer Untersuchung<br />

mit seinen Getreuen eine Schenkung <strong>de</strong>s Königs<br />

A<strong>de</strong>lchis an das Kloster Sesto sowie eine Tauschbestätigung<br />

<strong>de</strong>sselben Königs für ungültig, schenkt aber auf Bitte <strong>de</strong>s<br />

Abts das in <strong>de</strong>r obigen Schenkung Enthaltene <strong>de</strong>m Kloster.<br />

Wiener Sitzungsberichte 49 p. 394. M 232.<br />

656. 781. Juli. Spoleto. Herzog Hil<strong>de</strong>prandus. Neun Bischöfe; Gastal<strong>de</strong>n<br />

und Grafen. Pando und sein Sohn w. <strong>de</strong>n Herzog<br />

um das vom Herzog an Farfa geschenkte Kloster s. Angeli.<br />

Der Termin auf Befehl König Karls abgehalten, vor <strong>de</strong>m,<br />

als er sich auf <strong>de</strong>r Rückkehr von Rom bei Florenz aufhielt,<br />

<strong>de</strong>r Sohn <strong>de</strong>s Kl. unter Vorlegung eines Praecepturus<br />

König Liutprands Klage erhoben hatte. — Das Praecept<br />

wird verlesen, enthält aber nichts von <strong>de</strong>m Kloster. Auf<br />

die Frage <strong>de</strong>s Herzogs, warum Kl. nicht die Gerichtsurkun<strong>de</strong><br />

vorzeige, in <strong>de</strong>r vom Herzog Theodicius das Kloster<br />

<strong>de</strong>m Bischof Teuto ab- und <strong>de</strong>m Fiskus zugesprochen<br />

ist, erwi<strong>de</strong>rt Kl., er habe die Gerichtsurkun<strong>de</strong> erst später<br />

gefun<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>r Abt von Farfa bezeugt, dass sie schon<br />

zur Zeit <strong>de</strong>s Herzogs Theodicius ausgestellt sei. Kl. gestehen,<br />

dasa sie dieselbe, weil ihnen ungünstig, verbrannt<br />

haben. Durch Vernehmung von Zeugen, die bei <strong>de</strong>r Gerichtsverhandlung<br />

zugegen waren, wird <strong>de</strong>r für Kl. ungünstige<br />

Inhalt jenes Urtheils festgestellt. Kl. erkennt<br />

ihn an. Er wird verurtheilt, Zahlung <strong>de</strong>r vom Gesetz für<br />

Verbrennung und Beiseiteschaifung eines Urtheils festgesetzten<br />

Strafe an <strong>de</strong>n Fiskus <strong>de</strong>m Gastal<strong>de</strong>n Dagacinus<br />

zu geloben; <strong>de</strong>r Abt von Farfa im Besitz bestätigt.<br />

Galletti Rieti p. 39. Ficker p. 2 n. 2. Regesto di Farfa II<br />

p. 113 n. 134 (CXLVHII). M 227 a, 248.<br />

657. 785. Aug. Lucca. Herzog Allo. Bischof Johannes von Lucca und<br />

sacerdote8 vel haremanni. Der Bischof von Lucca und

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