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Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...

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Das Modell <strong>der</strong> l<strong>an</strong>desseitigen <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong><br />

Als weitere Ziele kommen<br />

• <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung von Internationalität,<br />

• <strong>die</strong> Frauenför<strong>der</strong>ung und<br />

• <strong>die</strong> Forschungsför<strong>der</strong>ung<br />

hinzu. Allerdings wird <strong>die</strong> Frauenför<strong>der</strong>ung auch durch <strong>an</strong><strong>der</strong>e Steuerungsinstrumente wie das<br />

Professorinnenprogramm des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie durch Elemente innerhalb des Masterpl<strong>an</strong>s<br />

Ausbildungsoffensive unterstützt. Im Bereich <strong>der</strong> Forschungsför<strong>der</strong>ung sind zudem <strong>die</strong> Exzellenzinitiative<br />

des Bundes und <strong>der</strong> vorgesehene Masterpl<strong>an</strong> Forschungsoffensive zu nennen.<br />

2.2 Ausgestaltung des Modells<br />

2.2.1 Grundarchitektur und Budget<strong>an</strong>teil<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> Mittelverteilung ist in den Hochschulverträgen in § 3<br />

(Universitäten, Fachhochschulen) bzw. § 2 (künstlerische Hochschulen) geregelt. Die in Kooperation<br />

zwischen Senatsverwaltung und den Hochschulen entwickelten LbMV-Modelle werden seit<br />

dem Haushaltsjahr 2002 für <strong>die</strong> Universitäten und Fachhochschulen <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt und seit dem<br />

Haushaltsjahr 2005 auch für <strong>die</strong> künstlerischen Hochschulen.<br />

Durch das System <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> wird ein bestimmter Prozentsatz<br />

<strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Verträge festgelegten und um Son<strong>der</strong>tatbestände gemäß <strong>Berliner</strong> Kennzahlenprojekt<br />

bereinigten konsumtiven Zuschüsse <strong>der</strong> Hochschulen einbehalten und auf <strong>der</strong> Grundlage erbrachter<br />

Leistungen zwischen den Hochschulen umverteilt. Die Mittelverteilung erfolgt für jede<br />

Hochschulart separat, so dass keine Umverteilung zwischen den Hochschularten stattfindet. Beginnend<br />

mit sechs Prozent im Jahr 2002 wurde <strong>der</strong> LbMV-Anteil schrittweise erhöht, und zwar auf<br />

zehn Prozent im Jahr 2003 und 15% für <strong>die</strong> Jahre 2004 und 2005. In den folgenden Jahren wurde<br />

<strong>der</strong> LbMV-Anteil in je nach Hochschulart unterschiedlichen Prozentschritten weiter erhöht und<br />

liegt seit 2008 einheitlich bei 30% <strong>der</strong> bereinigten konsumtiven Zuschüsse (vgl. Abb. 02). Die Berechnung<br />

des je Hochschule in <strong>die</strong> LbMV eingehenden Budget<strong>an</strong>teils setzt <strong>an</strong> <strong>der</strong> vertraglich für<br />

das jeweilige Haushaltsjahr vereinbarten Höhe des konsumtiven Zuschusses <strong>an</strong>, so dass sich <strong>die</strong><br />

Ergebnisse des Vorjahres nicht auf <strong>die</strong> Mittelverteilung auswirken.<br />

| <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Berliner</strong> Hochschulen

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