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Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...

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Bewertung des Verfahrens<br />

folg künstlerischer Ausbildung und über <strong>die</strong> adäquate Ausgestaltung des Indikators „Preise/<br />

Wettbewerbserfolge“. In <strong>die</strong>sem Zusammenh<strong>an</strong>g ist <strong>an</strong>zumerken, dass es für <strong>die</strong> Entwicklung<br />

aussagekräftiger Leistungsindikatoren für künstlerische Hochschulen kaum Referenzmodelle<br />

gibt. Nur wenige Län<strong>der</strong> sehen Elemente leistungsbezogener Fin<strong>an</strong>zierung für den Kunsthochschulbereich<br />

vor, wobei <strong>die</strong>se Modelle aber von ihrer Grundausrichtung her nicht auf <strong>die</strong><br />

<strong>Berliner</strong> LbMV übertragen werden können:<br />

– So ist in Bremen <strong>die</strong> dortige Hochschule für Künste in ein gemeinsames formelbasiertes<br />

Verteilverfahren mit <strong>der</strong> Universität und den zwei Fachhochschulen eingebunden. Die<br />

hochschulartenübergreifende Vergleichbarkeit wird hier dadurch sichergestellt, dass (1)<br />

<strong>die</strong> Hochschulen einen Teil <strong>der</strong> jeweils <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dten Kennzahlen selbst wählen können,<br />

so dass sich <strong>die</strong> Kennzahlensets hochschulindividuell unterscheiden, und (2) <strong>die</strong> Hochschulen<br />

nicht auf Basis absoluter Leistungswerte konkurrieren, son<strong>der</strong>n auf Basis <strong>der</strong><br />

Zielerreichung in Bezug auf konkrete Zielwerte, <strong>die</strong> für jeden Indikator in Kontrakten zwischen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Hochschule und <strong>der</strong> staatlichen Seite vereinbart werden (vgl. Jaeger/<br />

Leszczensky 2005).<br />

– In Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2008 eigens verabschiedeten Kunsthochschulgesetz<br />

geregelt, dass ein Teil <strong>der</strong> global zugewiesenen Fin<strong>an</strong>zierungsmittel von <strong>der</strong> Erreichung<br />

<strong>der</strong> vereinbarten Ziele abhängig gemacht werden k<strong>an</strong>n, <strong>die</strong> wie<strong>der</strong>um im Rahmen von<br />

Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Staat und Hochschule vereinbart werden.<br />

Hier werden also Best<strong>an</strong>dteile aus Kontrakten mit Fin<strong>an</strong>zmitteln unterlegt; eine formelgebundene<br />

leistungsorientierte Mittelverteilung ist nicht vorgesehen.<br />

• Übermäßig starke Umverteilungseffekte: Im Unterschied zu den <strong>an</strong><strong>der</strong>en beiden Verteilkreisen<br />

sind <strong>die</strong> aus <strong>der</strong> LbMV resultierenden Umverteilungseffekte – auch <strong>an</strong>gesichts <strong>der</strong> aus <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n vorliegenden Erfahrungen – insbeson<strong>der</strong>e bezogen auf <strong>die</strong> kleineren künstlerischen<br />

Hochschulen so hoch, dass sie zu einer deutlichen Beeinträchtigung und Erschwerung<br />

<strong>der</strong> hochschulischen Aufgabenerfüllung führen können (vgl. Abschnitt 4.2.3). Bezogen<br />

auf den Verlustfall gilt <strong>die</strong>s umso mehr, als <strong>die</strong> Ausstattung <strong>der</strong> künstlerischen Hochschulen als<br />

knapp bemessenen zu bewerten ist (vgl. z. B. Expertenkommission Kunsthochschulen 2003:<br />

S. 6ff). Die Folge ist, dass <strong>die</strong> Hochschulen ihre Kapazitäten auf <strong>die</strong> Kompensierung von Budgetdefiziten<br />

verwenden müssen und positive Anreizeffekte im Sinne <strong>der</strong> LbMV nicht erreicht<br />

werden.<br />

• Plausibilität im Kontext staatlicher Steuerung: Schließlich ist <strong>die</strong> m<strong>an</strong>gelnde Akzept<strong>an</strong>z <strong>der</strong><br />

LbMV bei den künstlerischen Hochschulen auch vor dem Hintergrund eingeschränkter Plausibilitäten<br />

und wahrgenommener Zielkonflikte in Bezug auf <strong>die</strong> staatliche Hochschulsteuerung<br />

zu sehen.<br />

– So kommt z. B. <strong>die</strong> Expertenkommission Kunsthochschulen (2003: S. 63) unter Hinweis auf<br />

geringe Abbrecherquoten in Verbindung mit einer hohen Einhaltung <strong>der</strong> RSZ und einer<br />

hohen Stu<strong>die</strong>nerfolgsquote zu einer ausgesprochen positiven Einschätzung <strong>der</strong> Lehrleistungen<br />

<strong>der</strong> künstlerischen Hochschulen Berlins. Trotzdem setzt <strong>die</strong> LbMV zuallererst Anreize<br />

für eine weitere Verbesserung <strong>der</strong> Lehrleistungen.<br />

– Mit Blick auf <strong>die</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> internationalen Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> künstlerischen<br />

Hochschulen Berlins und auf <strong>die</strong> Stärkung <strong>der</strong> Kulturmetropole Berlin empfiehlt<br />

<strong>die</strong> Expertenkommission Kunsthochschulen außerdem eine deutliche Profilbildung <strong>der</strong><br />

einzelnen künstlerischen Hochschulen sowie eine stärkere Kooperation in hochschulübergreifenden<br />

Einrichtungen. Mit Blick auf <strong>die</strong> LbMV führt <strong>die</strong> zunehmende Ausbildung<br />

eigenständiger Profile in Verbindung mit dem Abbau von Doppel<strong>an</strong>geboten aber dazu,<br />

72 | <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Berliner</strong> Hochschulen

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