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Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...

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Das Modell <strong>der</strong> l<strong>an</strong>desseitigen <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong><br />

Leistungsquoten werden nochmals durch <strong>die</strong> Summe <strong>die</strong>ser Leistungsquoten über alle<br />

Hochschulen divi<strong>die</strong>rt (z. B. neue gewichtete Leistungsquote <strong>der</strong> Hochschule A im Aufgabenbereich<br />

Lehre <strong>der</strong> Fächergruppe 1 / Summe <strong>der</strong> neuen gewichteten Leistungsquoten<br />

im Aufgabenbereich Lehre aller Hochschulen in Fächergruppe 1). Die Budgetzuweisung<br />

einer Hochschule je Aufgabenbereich und Fächergruppe ergibt sich jeweils aus <strong>der</strong><br />

Multiplikation <strong>die</strong>ser mehrfach gewichteten Leistungsquote mit dem im jeweiligen Aufgabenbereich<br />

und <strong>der</strong> jeweiligen Fächergruppe zu vergebenen Leistungsbudget.<br />

c) Künstlerische Hochschulen: Die neun gewichteten aufgabenbereichs- und fächergruppenspezifischen<br />

Leistungsquoten je Hochschule werden zunächst jeweils zu dem Quotenwert<br />

in Beziehung gesetzt, <strong>der</strong> sich bei einer Leistungsgleichheit über alle Hochschulen hinweg<br />

ergeben würde. Da bei den künstlerischen Hochschulen je Fächergruppe immer nur zwei<br />

Hochschulen konkurrieren, liegt <strong>die</strong>ser Referenzwert bei 0,5. Es resultieren damit neun Differenzquoten<br />

je Hochschule, <strong>die</strong> <strong>an</strong>schließend jeweils in prozentuale Abweichungen von<br />

dem Quotenwert bei Leistungsgleichheit umgerechnet werden (z. B. 0,45 – 0,50 = -0,05;<br />

prozentualer Abweichungsfaktor: -10%). Bei einem negativen Ergebnis <strong>die</strong>ser Subtraktion<br />

liegt eine Abweichung nach unten vor, und <strong>die</strong> entsprechende Hochschule ist in <strong>die</strong>sem<br />

Aufgabenbereich in <strong>die</strong>ser Fächergruppe „Verlierer“-Hochschule. Die ermittelte prozentuale<br />

Abweichung wird – nur bei den Verlierer-Hochschulen – mit dem LbMV-Betrag<br />

multipliziert, den <strong>die</strong> jeweilige Hochschule bei einer Verteilung ohne Wettbewerb in <strong>die</strong>sem<br />

Aufgabenbereich und <strong>die</strong>ser Fächergruppe erhalten hätte, also mit <strong>der</strong> Einlage <strong>der</strong><br />

Hochschule in <strong>die</strong>sem Aufgabenbereich in <strong>die</strong>ser Fächergruppe. Das Ergebnis <strong>der</strong> Multiplikation<br />

ist <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Hochschule. Dieser wird <strong>der</strong> Konkurrenzhochschule in <strong>der</strong> Fächergruppe<br />

als Gewinn gutgeschrieben (zur ggf. erfor<strong>der</strong>lichen Verlustkappung vgl. noch<br />

Schritt 4). Die Leistungsbudgets <strong>der</strong> Hochschulen ergeben sich also, indem m<strong>an</strong> zu den<br />

Ausg<strong>an</strong>gsbudgets bei Verteilung ohne Wettbewerb <strong>die</strong> Gewinne ad<strong>die</strong>rt bzw. <strong>die</strong> Verluste<br />

subtrahiert.<br />

4. Verlustkappung bei den künstlerischen Hochschulen: Wenn Schritt 3 abgeschlossen ist und somit<br />

<strong>die</strong> vorläufigen Gewinne und Verluste <strong>der</strong> einzelnen künstlerischen Hochschulen nach Aufgabenbereichen<br />

und Fächergruppen feststehen, wird überprüft, ob eine <strong>der</strong> Hochschulen in<br />

<strong>der</strong> Betrachtung über alle Aufgabenbereiche und Fächergruppen insgesamt mehr als zehn<br />

Prozent Verlust gemessen <strong>an</strong> ihrer LbMV-Einlage hinnehmen müsste. Ist <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Fall, wird <strong>der</strong><br />

Verlust bei einer Höhe von zehn Prozent bezogen auf den per LbMV vergebenen Budget<strong>an</strong>teil<br />

gekappt. H<strong>an</strong>delt es sich um eine <strong>der</strong> kleineren künstlerischen Hochschulen, bekommt<br />

<strong>die</strong> Konkurrentin UdK automatisch weniger Gewinn in <strong>der</strong> jeweiligen Fächergruppe gutgeschrieben.<br />

Der Fall, dass <strong>die</strong> Udk mehr als zehn Prozent Verlust erlitten hätte, ist bisl<strong>an</strong>g nicht<br />

eingetreten. In <strong>die</strong>sem Fall müsste das gekappte Ergebnis <strong>der</strong> UdK entsprechend den Prozent<strong>an</strong>teilen<br />

des ursprünglichen Ergebnisses ohne Verlustkappung auf <strong>die</strong> Fächergruppen und<br />

Aufgabenbereiche <strong>der</strong> UdK rückaufgeteilt werden.<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Berliner</strong> Hochschulen |<br />

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