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Evaluation der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die Berliner ...

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Bewertung des Verfahrens<br />

<strong>die</strong>renden in Vollzeitstu<strong>die</strong>ngängen weiter beobachtet werden. Bei einer erheblichen Zunahme<br />

<strong>die</strong>ses Anteils besteht eine Lösungsmöglichkeit darin, Absolventen, <strong>die</strong> während ihrer Immatrikulation<br />

offiziell als Teilzeitstu<strong>die</strong>rende gemeldet waren, mit einer entsprechend längeren RSZ zu<br />

berücksichtigen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass durch <strong>die</strong> in Berlin <strong>an</strong>gestrebte Implementierung<br />

modulbezogener Kennzahlen grundsätzlich <strong>die</strong> Möglichkeit entsteht, Teilzeitstudium im<br />

Rahmen <strong>der</strong> LbMV besser zu erfassen.<br />

Die von einigen künstlerischen Hochschulen praktizierte Vorgehensweise, Zeiten <strong>der</strong> Exmatrikulation<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> RSZ-Quote nicht auf <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>nzeit <strong>an</strong>zurechnen, ist inhaltlich<br />

zunächst nicht zu be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>den. Allerdings lässt sich <strong>die</strong>se Vorgehensweise nicht auf alle Hochschulen<br />

übertragen: Bei einer Hochschule, <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>die</strong> Exmatrikulation von Stu<strong>die</strong>renden nach Ablauf<br />

<strong>der</strong> RSZ St<strong>an</strong>dard ist (wie z. B. <strong>der</strong> HfS), würden bei <strong>die</strong>ser Zählweise RSZ-Quoten von 100%<br />

resultieren. Bei <strong>der</strong> HfS war <strong>die</strong>s bei den bisherigen LbMV-Durchläufen nur deshalb nicht <strong>der</strong> Fall,<br />

weil bei <strong>die</strong>ser Hochschule <strong>die</strong> Zeiten <strong>der</strong> Exmatrikulation als Fachsemester bei <strong>der</strong> Berechnung<br />

<strong>der</strong> RSZ-Quote mitgezählt wurden. Bei einer einheitlichen Nicht-Berücksichtigung <strong>der</strong> Exmatrikulationszeiten<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> RSZ-Quote würde <strong>die</strong>se damit stark von den Unterschieden<br />

<strong>der</strong> Exmatrikulationspraxis beeinflusst, <strong>die</strong> nicht als Ausdruck <strong>der</strong> jeweiligen Leistung interpretiert<br />

werden können. Zudem würde damit ein Anreiz auch für <strong>die</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en Hochschulen entstehen,<br />

<strong>die</strong> Praxis <strong>der</strong> HfS zu übernehmen und ebenfalls <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>renden nach Ablauf <strong>der</strong> RSZ zu<br />

exmatrikulieren. In <strong>die</strong>sem Fall hätte <strong>die</strong> RSZ-Quote keine Aussagekraft mehr, weil sie einheitlich<br />

bei 100% liegen würde. Daher bestehen nur zwei taugliche Lösungsoptionen:<br />

• Die Praxis <strong>der</strong> Exmatrikulation <strong>an</strong> <strong>der</strong> HfS wird <strong>an</strong> <strong>die</strong> entsprechenden Praktiken <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

künstlerischen Hochschulen <strong>an</strong>geglichen (d. h. keine automatische Exmatrikulation nach Ablauf<br />

<strong>der</strong> RSZ) und Zeiten <strong>der</strong> Exmatrikulation werden einheitlich nicht berücksichtigt.<br />

• Zeiten zwischen Exmatrikulation und Abschluss werden einheitlich bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong><br />

RSZ-Quote als Fachsemester berücksichtigt.<br />

Empfehlung<br />

Es wird empfohlen, <strong>die</strong> RSZ-Quote im Modell zu belassen und im Masterbereich zukünftig auf<br />

den Anteil <strong>der</strong> Absolventen in <strong>der</strong> RSZ plus bis zu einem (<strong>an</strong>stelle von zwei) Semester zu beziehen.<br />

Die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> RSZ-Quote zwischen den künstlerischen Hochschulen muss in Zukunft<br />

in stärkerem Maße sichergestellt werden, entwe<strong>der</strong> durch eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Exmatrikulationspraxis<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> HfS (Angleichung <strong>an</strong> <strong>die</strong> entsprechende Praxis <strong>an</strong> <strong>die</strong>jenige <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

künstlerischen Hochschulen) o<strong>der</strong> durch eine einheitliche Mitzählung von Zeiten <strong>der</strong> Exmatrikulation<br />

als Fachsemester.<br />

3.5.5 Parameter zur Internationalität <strong>der</strong> Lehre<br />

Hintergrund<br />

Die Internationalität <strong>der</strong> Lehre wird je nach Verteilkreis in unterschiedlicher Form erfasst: Bei den<br />

Universitäten und den künstlerischen Hochschulen als Anteil <strong>der</strong> ausländischen Absolventen <strong>an</strong><br />

allen Absolventen, bei den Fachhochschulen als Anteil <strong>der</strong> ausländischen Stu<strong>die</strong>renden in <strong>der</strong> RSZ<br />

plus zwei Semester <strong>an</strong> allen Stu<strong>die</strong>renden in <strong>der</strong> RSZ plus zwei Semester. In den Verteilkreisen <strong>der</strong><br />

Universitäten und <strong>der</strong> Fachhochschulen h<strong>an</strong>delt es sich jeweils um Bildungsauslän<strong>der</strong>, bei den<br />

künstlerischen Hochschulen aufgrund des beson<strong>der</strong>en Hochschulzulassungsverfahrens um alle<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>leistungsbezogenen</strong> <strong>Mittelvergabe</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Berliner</strong> Hochschulen |<br />

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