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Musikalische Bildung in Deutschland - Deutscher Musikrat

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II. <strong>Musikalische</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Auch die Situation an den Ausbildungsstätten für Musikpädagogen <strong>in</strong> Hessen (Frankfurt, Gießen und Kassel) spiegelt diese<br />

Mangelsituation wider: Nach unseren Recherchen für das W<strong>in</strong>tersemester 2010/11 ergaben sich folgende Studierendenquoten<br />

<strong>in</strong> Hessen: für das Lehramt an Grundschulen: e<strong>in</strong> Viertel Studierende (67) gegenüber drei Viertel Studierende<br />

für das Lehramt an Gymnasien (202).<br />

In diesem Jahr bestand für die zweite Ausbildungsphase für das Lehramt an den Grundschulen <strong>in</strong> Hessen e<strong>in</strong> N.C. von 1,8.<br />

Mehrere Fachausbilder Musik meldeten uns, dass sie ke<strong>in</strong>e Referendare im Fach Musik für Grund-, Haupt- und Realschule<br />

mehr zugewiesen bekommen haben. Uns s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt 5 Studiensem<strong>in</strong>are ohne Auszubildende im Fach Musik bekannt.<br />

Gut ausgebildete Anwärter mit Staatsexamen Musik für die Grundschule (NC 1,86 und 1,89) erhielten bei dem letzten<br />

E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Ausbildungsplatz. Das bedeutet, dass das Fach Musik an den Hessischen Grundschulen vom<br />

Kultusm<strong>in</strong>isterium nicht mehr als Mangelfach e<strong>in</strong>geordnet wird, sonst hätte die Ausnahmeregelung greifen müssen und<br />

die jungen Fachkräfte wären e<strong>in</strong>gestellt worden.<br />

Wir fordern daher für Hessen:<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Bewertung des Unterrichtsfaches Musik durch das Kultusm<strong>in</strong>isterium, die Anerkennung der<br />

Mangelsituation und die Anwendung von Ausnahmeregelungen bei der E<strong>in</strong>stellung von Fachlehrern,<br />

die explizite Anerkennung und Implementierung der musikpraktischen Arbeit, die <strong>in</strong> Hessen durch viele Projekte<br />

(<strong>Musikalische</strong> Grundschule, Schulen mit Schwerpunkt Musik, Kooperation mit Musikschulen, JeKi, Primacanta,<br />

Response) an e<strong>in</strong>zelnen Standorten e<strong>in</strong>e musikalische Schulkultur ermöglicht, aber flächendeckend für alle<br />

hessischen K<strong>in</strong>der und Jugendliche nur durch e<strong>in</strong>e ausreichende Versorgung mit Fachlehrern und Sachmitteln<br />

zu erreichen se<strong>in</strong> wird.<br />

Statement zu den Missständen der „<strong>Musikalische</strong>n <strong>Bildung</strong> <strong>in</strong> Hessen“<br />

aus der Sicht der öffentlichen Musikschulen<br />

Die bildungspolitische Relevanz der öffentlichen Musikschularbeit f<strong>in</strong>det bereits seit Jahrzehnten ke<strong>in</strong>e angemessene<br />

Resonanz im Bereich der f<strong>in</strong>anziellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen. So gehören die öffentlichen Musikschulen h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

öffentlichen Förderung zu den echten Schlusslichtern im Ländervergleich. Denn im Unterschied zu den anderen Flächenländern<br />

gilt dies <strong>in</strong> Hessen sowohl für die Landes- als auch für Kommunalebene. Somit bef<strong>in</strong>den sich die öffentlichen<br />

Musikschulen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er außerordentlich prekären Lage:<br />

Dies führt zu e<strong>in</strong>em überdurchschnittlichen Gebührenniveau, welches aber e<strong>in</strong>e mangelhafte Beschäftigungssituation<br />

der Musikschullehrkräfte, mehrheitlich <strong>in</strong> Form von Honorarverträgen, nicht verh<strong>in</strong>dern kann. Diese Form der versteckten<br />

Selbstausbeutung steht auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eklatanten Widerspruch zur Erfordernis e<strong>in</strong>er funktionierenden Schulstruktur.<br />

Erschwerend kommt h<strong>in</strong>zu, dass bed<strong>in</strong>gt durch die zunehmende E<strong>in</strong>führung von ganztägig arbeitenden Schulen – <strong>in</strong><br />

der Regel ohne pädagogischen Anspruch – und der achtjährigen Gymnasialzeit, die Zeiträume für aktive musikalische<br />

<strong>Bildung</strong>sangebote außerhalb des allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulkontextes bedrohlich schw<strong>in</strong>den. Zugleich implodiert dort<br />

selbst das Unterrichtsfach Musik <strong>in</strong> bedenklicher Weise.<br />

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