14.05.2014 Aufrufe

Europa am Scheideweg – Zwischen Verbrüsselung und Vielfalt

Dieser Sammelband ist der Beitrag der Denkfabrik „freiheitlicher Arbeitskreis Attersee“ zur kommenden Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014. Experten, Fachleute und Politiker analysieren den derzeitigen Status der Europäischen Union und der Gemeinschaftswährung Euro. Wenn man sich ernsthaft mit der derzeitigen Verfaßtheit der Union beschäftigt, drängen sich ganz von selbst zwingende Fragen auf. Entspricht die Entwicklung der EU den ursprünglichen Zielen und Versprechungen der damaligen Gründer?

Dieser Sammelband ist der Beitrag der Denkfabrik „freiheitlicher Arbeitskreis Attersee“ zur kommenden Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014. Experten, Fachleute und Politiker analysieren den derzeitigen Status der Europäischen Union und der Gemeinschaftswährung Euro. Wenn man sich ernsthaft mit der derzeitigen Verfaßtheit der Union beschäftigt, drängen sich ganz von selbst zwingende Fragen auf. Entspricht die Entwicklung der EU den ursprünglichen Zielen und Versprechungen der damaligen Gründer?

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M. Haimbuchner <strong>–</strong> Regionalisierung statt Zentralisierung<br />

entschlossen. Versuche, diese Ermächtigung der Bürger zu einem<br />

Beitritt zu einem europäischen B<strong>und</strong>esstaat umzudeuten, ist daher<br />

schon aus Gründen der Achtung <strong>und</strong> der authentischen Interpretation<br />

von Volksentscheiden eine Absage zu erteilen. Das probate<br />

Modell ist das <strong>Europa</strong> der Vaterländer mit verschieden vergemeinschafteten<br />

Politikbereichen.<br />

Politischer Föderalismus<br />

Im politischen Bereich sind wir also mit einem staatlichen Organisationsprinzip<br />

konfrontiert, in dem einzelne Gliedstaaten (Länder,<br />

Staaten) einen B<strong>und</strong>esstaat <strong>–</strong> im Sinne eines föderativen, respektive<br />

föderalen Ges<strong>am</strong>tstaates (Föderation) <strong>–</strong> oder (in wesentlich<br />

lockerer Form) einen Staatenb<strong>und</strong> bzw. eine Konföderation bilden.<br />

Die Glieder eines B<strong>und</strong>esstaates <strong>–</strong> Länder, B<strong>und</strong>esländer, Kantone<br />

oder B<strong>und</strong>esstaaten <strong>–</strong> geben dabei ihre staatliche Souveränität<br />

auf. Sie behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft.<br />

Der Ges<strong>am</strong>tstaat, der „B<strong>und</strong>“, entscheidet über alle Fragen von Einheit<br />

<strong>und</strong> Bestand des Ganzen (z. B. Sicherung der Bündnisgrenzen).<br />

Die Länder haben das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen.<br />

Das Ausmaß <strong>und</strong> der Umfang der regionalen Kompetenzen<br />

sind dabei in erheblichem Ausmaß dafür verantwortlich,<br />

wie bedeuts<strong>am</strong> der Föderalismus in den formalen Abläufen der<br />

Politik ist. Da bestehen auch gewaltige Unterschiede, wenn man<br />

etwa an die sich besonders föderalistisch gebenden zentraleuropäischen<br />

Staaten wie Deutschland, die Schweiz <strong>und</strong> Österreich denkt.<br />

Es wird immer wieder in die Diskussion geworfen, daß Ausmaß,<br />

Umfang <strong>und</strong> Relevanz der Gesetzgebungskompetenzen der Gliedstaaten<br />

dafür entscheidend ist, wie relevant Föderalismus in einer<br />

Gesellschaft ist.<br />

Neben der Gesetzgebungskompetenz ist es allerdings auch die<br />

Exekutive, die vollziehende Staatsgewalt, bei der den Teilstaaten<br />

im Zuge des übertragenen Wirkungsbereiches (Österreich) oder der<br />

B<strong>und</strong>esauftragsverwaltung (Deutschland) eine wesentliche Bedeutung<br />

zukommt. Das ist allerdings in weiten Bereichen eine Frage<br />

der Standards der Verwaltungsführung. Dezentrale Vollzugsinstitutionen<br />

sind nun einmal näher beim Bürger <strong>und</strong> stellen ein klares<br />

Bekenntnis zur mehr Regionalisierung dar. Die Frage stellt sich<br />

allerdings, ob bürgernahe <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it regionale Vollzugsstrukturen<br />

eines legislativen Vertretungskörpers bedürfen <strong>und</strong> ob Landtage<br />

nicht andere Legitimationsquellen aufweisen müssen, die im Gesetzgebungsbereich<br />

liegen <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it einer Kompetenzverlagerung<br />

zu Gunsten der regionalen Einheiten das Wort reden würden. Auch<br />

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