Schwerpunkt - Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend
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<strong>Schwerpunkt</strong> <br />
gleichgeschlechtlich orientierter Partner<br />
die Bibel in <strong>der</strong> Tat nichts sagt".<br />
Der Sieg des Christentums und dessen<br />
Einführung als Staatsreligion prägte<br />
die Entwicklung des christlichen<br />
Abendlandes in dieser Sache nachhaltig.<br />
Seit Kaiser Konstantin (326 n. Chr.)<br />
wird nach und nach in allen christlichen<br />
Gemeinwesen Homosexualität als Verbrechen<br />
eingestuft und mit dem Todemeist<br />
durch Verbrennung - bestraft.<br />
Man knüpfte dabei an Strukturen des<br />
römischen Strafrechts an und formte<br />
das dann kasuistisch aus.<br />
Thomas von Aquins theologische Systematisierung<br />
<strong>der</strong> sexuellen Sünden<br />
ist von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung, da<br />
sie im Prinzip bis heute Gültgkeit beanspruchen.<br />
Er argumentiert vom "naturgemäßen"<br />
Gebrauch <strong>der</strong> Geschlechtsorgane<br />
her, die auf Zeugung und Fort·<br />
pflanzung gerichtet seien. Von daher<br />
sind alle sexuellen Handlungen, die<br />
dies Ziel verfehlen, zu verurteilen, da<br />
"contra naturam". Er unterscheidet<br />
zwischen <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Sünden, die<br />
das Ziel <strong>der</strong> Sexualität verfehlen, und<br />
<strong>der</strong> zweiten Gruppe <strong>der</strong> Vergehen, die<br />
gegen die natürliche Ordnung verstoßen.<br />
Zu dieser gehört Homosexualität<br />
(Sodomia) gleichermaßen für Männer<br />
und Frauen!<br />
Im Mittelalter ging man sehr rigoros mit<br />
sogenannten Ketzern, Querdenkern,<br />
Ungläubigen und Falschgläubigen um.<br />
Die genannten sexuellen Fehlverhalten<br />
endeten auf dem Scheiterhaufen, o<strong>der</strong><br />
diese Menschen kamen auf an<strong>der</strong>e<br />
zum Teil äußerst qualvolle Art um. Man<br />
sah sie an als vom Teufel besessen,<br />
was härteste Strafen rechtfertige.<br />
Selbst von seiten christlicher Herrscher<br />
wurden Menschen mit homosexuellem<br />
Verhalten als Verursacher von Epidemien,<br />
Wühlmaus plagen, feindlichen<br />
Überfällen und vielen an<strong>der</strong>e Katastrophen<br />
angesehen. Wieviele Menschen<br />
zu Tode gekommen sind, ist kaum zu<br />
rekonstruieren, da häufig die Gerichtsakten<br />
gleich mitverbrannt wurden, um<br />
diese Schandtaten ganz vom Erdboden<br />
zu vernichten.<br />
Unter Karl V. wurde 1532 im<br />
Reichsstrafgesetzbuch ~,Peinlichen<br />
Halsgerichtsordnung" Artikel 141) einheitlich<br />
für das ganze Reich geregelt.<br />
daß auf Sodomie die Todesstrafe durch<br />
Verbrennung steht.<br />
Eine recht tiefgreifende Än<strong>der</strong>ung in<br />
dieser Auffassung bahnte sich ab 1760<br />
mit <strong>der</strong> Aufklärung an. Diese bestand<br />
u. a. darin, daß aufgeklärtere Strafen<br />
bevorzugt wurden und man die Aufrechterhaltung<br />
<strong>der</strong> guten Sitten nicht<br />
als unmittelbaren Zweck des Staates<br />
ansah. Dieses setzte sich dann auch in<br />
deutschen Län<strong>der</strong>n, wenn auch unterschiedlich,<br />
durch. Stümke, S. 7: "In<br />
Bayern endete das Mittelalter im Jahre<br />
1813." Die Todesstrafe wurde abgeschafft<br />
und Homosexualität bis 1871<br />
als straffrei bestimmt. Eine so aufgeklärte<br />
Gesetzgebung war auf deutschem<br />
Boden einzigartig. Das Preußische<br />
Landrecht schaffte ebenfalls<br />
die Todestrafe ab, ließ aber Homosexualität<br />
nicht straffrei, son<strong>der</strong>n bestimmte<br />
Zuchthausstrafen o<strong>der</strong> Irrenanstalt.<br />
§ 143 des preußischen Gesetzbuches<br />
war <strong>der</strong> unmittelbare Vorläufer<br />
des § 175 unseres Strafgesetzbuches..<br />
Auch in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n<br />
vollzogen sich im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
grundlegende Strafrechtsän<strong>der</strong>ungen<br />
im Hinblick auf Homosexualität. In<br />
einer Reihe von Län<strong>der</strong>n gibt es<br />
wesentlich liberalere Gesetzgebungen,<br />
als es in Deutschland <strong>der</strong> Fall war.<br />
Die dahinterstehende tiefgreifende<br />
Verän<strong>der</strong>ung formuliert Stümke (5.13)<br />
so: "Aus den Homosexuellen. den Ketzern<br />
und Sün<strong>der</strong>n des Mittelalters,<br />
waren in einem aufgeklärten, säkulari-<br />
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