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Schwerpunkt - Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend

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<strong>Schwerpunkt</strong> <br />

gleichgeschlechtlich orientierter Partner<br />

die Bibel in <strong>der</strong> Tat nichts sagt".<br />

Der Sieg des Christentums und dessen<br />

Einführung als Staatsreligion prägte<br />

die Entwicklung des christlichen<br />

Abendlandes in dieser Sache nachhaltig.<br />

Seit Kaiser Konstantin (326 n. Chr.)<br />

wird nach und nach in allen christlichen<br />

Gemeinwesen Homosexualität als Verbrechen<br />

eingestuft und mit dem Todemeist<br />

durch Verbrennung - bestraft.<br />

Man knüpfte dabei an Strukturen des<br />

römischen Strafrechts an und formte<br />

das dann kasuistisch aus.<br />

Thomas von Aquins theologische Systematisierung<br />

<strong>der</strong> sexuellen Sünden<br />

ist von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung, da<br />

sie im Prinzip bis heute Gültgkeit beanspruchen.<br />

Er argumentiert vom "naturgemäßen"<br />

Gebrauch <strong>der</strong> Geschlechtsorgane<br />

her, die auf Zeugung und Fort·<br />

pflanzung gerichtet seien. Von daher<br />

sind alle sexuellen Handlungen, die<br />

dies Ziel verfehlen, zu verurteilen, da<br />

"contra naturam". Er unterscheidet<br />

zwischen <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Sünden, die<br />

das Ziel <strong>der</strong> Sexualität verfehlen, und<br />

<strong>der</strong> zweiten Gruppe <strong>der</strong> Vergehen, die<br />

gegen die natürliche Ordnung verstoßen.<br />

Zu dieser gehört Homosexualität<br />

(Sodomia) gleichermaßen für Männer<br />

und Frauen!<br />

Im Mittelalter ging man sehr rigoros mit<br />

sogenannten Ketzern, Querdenkern,<br />

Ungläubigen und Falschgläubigen um.<br />

Die genannten sexuellen Fehlverhalten<br />

endeten auf dem Scheiterhaufen, o<strong>der</strong><br />

diese Menschen kamen auf an<strong>der</strong>e<br />

zum Teil äußerst qualvolle Art um. Man<br />

sah sie an als vom Teufel besessen,<br />

was härteste Strafen rechtfertige.<br />

Selbst von seiten christlicher Herrscher<br />

wurden Menschen mit homosexuellem<br />

Verhalten als Verursacher von Epidemien,<br />

Wühlmaus plagen, feindlichen<br />

Überfällen und vielen an<strong>der</strong>e Katastrophen<br />

angesehen. Wieviele Menschen<br />

zu Tode gekommen sind, ist kaum zu<br />

rekonstruieren, da häufig die Gerichtsakten<br />

gleich mitverbrannt wurden, um<br />

diese Schandtaten ganz vom Erdboden<br />

zu vernichten.<br />

Unter Karl V. wurde 1532 im<br />

Reichsstrafgesetzbuch ~,Peinlichen<br />

Halsgerichtsordnung" Artikel 141) einheitlich<br />

für das ganze Reich geregelt.<br />

daß auf Sodomie die Todesstrafe durch<br />

Verbrennung steht.<br />

Eine recht tiefgreifende Än<strong>der</strong>ung in<br />

dieser Auffassung bahnte sich ab 1760<br />

mit <strong>der</strong> Aufklärung an. Diese bestand<br />

u. a. darin, daß aufgeklärtere Strafen<br />

bevorzugt wurden und man die Aufrechterhaltung<br />

<strong>der</strong> guten Sitten nicht<br />

als unmittelbaren Zweck des Staates<br />

ansah. Dieses setzte sich dann auch in<br />

deutschen Län<strong>der</strong>n, wenn auch unterschiedlich,<br />

durch. Stümke, S. 7: "In<br />

Bayern endete das Mittelalter im Jahre<br />

1813." Die Todesstrafe wurde abgeschafft<br />

und Homosexualität bis 1871<br />

als straffrei bestimmt. Eine so aufgeklärte<br />

Gesetzgebung war auf deutschem<br />

Boden einzigartig. Das Preußische<br />

Landrecht schaffte ebenfalls<br />

die Todestrafe ab, ließ aber Homosexualität<br />

nicht straffrei, son<strong>der</strong>n bestimmte<br />

Zuchthausstrafen o<strong>der</strong> Irrenanstalt.<br />

§ 143 des preußischen Gesetzbuches<br />

war <strong>der</strong> unmittelbare Vorläufer<br />

des § 175 unseres Strafgesetzbuches..<br />

Auch in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n<br />

vollzogen sich im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

grundlegende Strafrechtsän<strong>der</strong>ungen<br />

im Hinblick auf Homosexualität. In<br />

einer Reihe von Län<strong>der</strong>n gibt es<br />

wesentlich liberalere Gesetzgebungen,<br />

als es in Deutschland <strong>der</strong> Fall war.<br />

Die dahinterstehende tiefgreifende<br />

Verän<strong>der</strong>ung formuliert Stümke (5.13)<br />

so: "Aus den Homosexuellen. den Ketzern<br />

und Sün<strong>der</strong>n des Mittelalters,<br />

waren in einem aufgeklärten, säkulari-<br />

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