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Schwerpunkt - Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend

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<strong>Schwerpunkt</strong><br />

gehe davon aus, daß bei aller Meinungsbildung<br />

am Anfang Informationen<br />

stehen müssen.<br />

B. Gesellschaftliche Fakten<br />

und Orientierungspunkte<br />

auch Deutschland) haben sich 1995 auf<br />

<strong>der</strong> UN-Frauenkonferenz in Peking mit<br />

Verweis auf die Menschenrechte darauf<br />

verpflichtet, daß Mädchen und<br />

Frauen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung<br />

haben, das heißt u. a.:<br />

Ihre Liebesbeziehung frei wählen können<br />

und nicht mit Verweis auf Religion,<br />

Kultur und Brauchtum in diesem Recht<br />

eingeschränkt werden dürfen.<br />

Politische und juristische<br />

Rahmenbedingungen<br />

1. Homosexualität ist keine Krankheit.<br />

Die Weltgesundheitsorganisation<br />

(WHO) hat Homosexualität mit Wirkung<br />

vom 1. januar 1993 aus <strong>der</strong> Liste<br />

<strong>der</strong> Krankheiten gestrichen.<br />

2. Männliche Homosexualität wird<br />

in Deutschland seit den siebziger jahren<br />

nicht mehr kriminalisiert. Weibliche<br />

Homosexualität wurde in Deutschland<br />

noch nie strafrechtlich verfolgt.<br />

3. Der Bundesgerichtshof hat 1984<br />

entschieden, daß das Zusammenleben<br />

von Personen des gleichen Geschlechts<br />

in eheähnlicher Gemeinschaft<br />

nicht sittenwidrig sei.<br />

4. Amnesty International zählt seit<br />

1991 das Verbot gleichgeschlechtlicher<br />

Sexualität als Verstoß gegen die Menschenrechte.<br />

5. Das Europäische Parlament for<strong>der</strong>t<br />

seit 1994 von seinen Mitgliedsstaaten,<br />

homosexuell lebenden Bürgerinnen<br />

und Bürgern alle rechtlichen<br />

Regelungen zu öffnen, die bisher nur<br />

heterosexuellen Paaren zugestanden<br />

werden, und ungleiche Behandlung bei<br />

Sozialleistungen, im Adoptionsrecht,<br />

im Erb- und Wohnrecht sowie im Strafrecht<br />

zu beenden.<br />

6. Das Land Berlin hat 1995 in seine<br />

Verfassung aufgenommen, daß niemand<br />

wegen seiner "sexuellen Identität"<br />

benachteiligt und diskriminiert<br />

werden darf.<br />

7. 40 Staaten <strong>der</strong> Erde (darunter<br />

Soziologische Rahmenbedingungen<br />

8. Immer mehr Mädchen und jungen<br />

sind am Thema Homosexualität interessiert.<br />

Dabei interessieren sie weniger<br />

Theorien über die Entstehungsgeschichte<br />

als vielmehr Fragen zum AIItagsleben<br />

von Schwulen und Lesben.<br />

9. Unsere Gesellschaft ist gekennzeichnet<br />

durch ein hierarchisches<br />

Machtverhältnis zwischen Männern<br />

und Frauen. Männer haben einen höheren<br />

Status als Frauen. Dies hat Konsequenzen<br />

für die gleichgeschlechtliche<br />

Lebensform:<br />

10. Zwischen lesbischen Frauen und<br />

schwulen Männern gibt' es Unterschiede.<br />

Ebensowenig, wie wir die Berufsaussichten,<br />

Sozialcharaktere, Freiieitinteressen<br />

und das Sexualverhalten<br />

heterosexueller Männer unreflektiert<br />

auf heterosexuelle Frauen übertragen,<br />

gibt es einen Sinn, dies bei lesbischen<br />

Frauen und schwulen Männern zu tun.<br />

C. Rückblick aufdie Anfänge<br />

<strong>der</strong> sexualwissenschaftlichen<br />

Diskussion<br />

Lesbische Frauen und schwule Männer<br />

mußten lange für ihre Rechte kämpfen.<br />

Um zu verstehen, wie es dazu kam, daß<br />

ihnen immer wie<strong>der</strong> mit Vorurtellen<br />

begegnet wurde, ist es hilfreich, einen<br />

Blick zurück auf die Anfänge <strong>der</strong><br />

sexualwissenschaftlichen<br />

zu werfen. 1<br />

Diskussion<br />

1 Ausführliche Darstellung in Barz/Leistner,<br />

1993. S. 10-80<br />

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